Augsburger Allgemeine (Land West)
Vater wegen Missbrauchs verurteilt
Mann aus Dillingen zeigt keine Reue
Augsburg Ein Familienvater aus dem Raum Dillingen ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Kinder zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg war überzeugt davon, dass sich der Mann zwischen 2010 und 2014 an seinen Kleinen vergangen hat. Die Kinder waren zu Beginn der Taten des Vaters sieben und zehn Jahre alt. Der Mann war 2018 mit internationalem Haftbefehl gesucht und in den Niederlanden festgenommen worden. Die Untersuchungshaft in den Niederlanden und der JVA Gablingen wird angerechnet.
Richter Lenart Hoesch ist sich sicher: Die Entstehungsgeschichte der Übergriffe sei nachvollziehbar. „Eine Pädophilie liegt beim Angeklagten nicht vor“, betont Hoesch, genauso wenig eine starke Alkoholsucht oder eine psychische Störung. Das Mann trage daher massive Schuld an der Belastung der Opfer, die bis heute andauere. Dass er weder ein Geständnis ablegte noch Reue zeigte, wirkte sich negativ auf die Gesamtstrafe aus.
Das Strafmaß liegt damit höher als die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe. Die
Strafe ist höher als von der Staatsanwältin gefordert
Staatsanwältin war in ihrem Plädoyer von 22 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ausgegangen. Sie plädierte deshalb auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und elf Monaten. Die Nebenklage schloss sich dieser Forderung an. Die Verteidigung blieb weiterhin dabei: Ihr Mandant sei unschuldig. Die Anwälte forderten einen Freispruch und eine Entschädigung für die Unterbringung in der Untersuchungshaft.
Opferanwältin und Nebenklagevertreterin Marion Zech ist mit dem Urteil „mehr als zufrieden“. Für das Geschwisterpaar ist laut Zech jedoch nicht das Strafmaß entscheidend, sondern dass das Gericht ihnen Glauben schenkt. Für die Verteidiger des Familienvaters war das Verfahren von einer unzureichenden Glaubwürdigkeitsprüfung der Zeugen geprägt. Rechtsanwalt Ulrich Swoboda ist nach der Verkündung über das Strafmaß „geschockt“. „Sehr selten“liege jenes höher als von der Staatsanwaltschaft veranschlagt. „Wir ziehen Revision in Betracht“, sagt Swoboda.