Augsburger Allgemeine (Land West)
Kö-Tat: Staatsanwaltschaft klagt 17-Jährigen an
Nach dem Tod eines 49-Jährigen saßen erst sieben junge Männer in Haft. Nun machen die Ermittler nur noch einen dafür verantwortlich. Zwei weitere sind angeklagt, weil sie einen Freund des Getöteten geschlagen haben sollen
Die Betroffenheit war groß im Dezember, weit über Augsburg hinaus. Als sich die Nachricht verbreitete, dass auf dem Augsburger Königsplatz ein 49-jähriger Mann totgeschlagen worden ist, pilgerten viele Menschen zum Tatort. Sie legten Blumen nieder, zündeten Kerzen an und hinterließen Botschaften. Auch viele Feuerwehrleute trauerten dort – der Getötete war bei der Berufsfeuerwehr und engagierte sich auch ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr. Kurz nach der Tat kamen sieben verdächtige Jugendliche und junge Männer in Untersuchungshaft. Die Gruppe wurde von der Staatsanwaltschaft für die Tat verantwortlich gemacht. Nun zeigt sich: Die ersten Vorwürfe lassen sich so nicht halten. Wegen des Todes des 49-Jährigen muss sich jetzt nur noch einer aus dieser siebenköpfigen Gruppe verantworten, ein 17-jähriger Jugendlicher.
Die Staatsanwaltschaft hat den 17-Jährigen nun angeklagt und wirft ihm in der Anklageschrift gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Das heißt: Die Ankläger gehen nicht mehr davon aus, dass der Jugendliche den 49-Jährigen töten wollte oder den Tod zumindest bewusst in Kauf genommen hat. Zunächst war wegen Totschlags ermittelt worden, davon rückt die Staatsanwaltschaft ab. Bei den sechs weiteren Gruppenmitgliedern war die Staatsanwaltschaft von einer Beihilfe zum Totschlag ausgegangen. Sie hätten, so erklärte es der Leitende Oberstaatsanwalt Rolf Werlitz kurz nach der Tat, alle das Opfer umzingelt und so zumindest psychologisch den Haupttäter unterstützt. Daran kamen aber schnell Zweifel auf. Die Aufnahme der Frontscheibenkamera eines Taxis zeigte die Tat – und darauf war zu sehen, dass einige aus der Gruppe einige Meter entfernt standen, als der 49-Jährige vom tödlichen Schlag getroffen wurde.
Trotzdem blieben alle sieben aus der Gruppe erst einmal in Untersuchungshaft. Es folgte ein juristisches Ringen. Das Augsburger Landgericht ließ kurz vor Weihnachten alle außer dem mutmaßlichen 17-jährigen Haupttäter frei, das Oberlandesgericht (OLG) München ließ nur wenige Tage später alle wieder einsperren. Weil einer der Verteidiger,
Anwalt Felix Dimpfl, vor das Bundesverfassungsgericht zog, gab es im März eine Wende. Die Karlsruher Verfassungsrichter watschten das OLG ab und erklärten die U-Haft für unzulässig. Nur der 17-Jährige sitzt bislang weiter im Gefängnis. Angeklagt sind auch zwei weitere junge Männer aus der Gruppe – 18 und 20 Jahre alt. Sie haben sich laut Anklage der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, weil sie einen Freund des Feuerwehrmannes geschlagen haben sollen.
Die siebenköpfige Gruppe und der Feuerwehrmann waren am Abend des Nikolaustags am Kö aufeinandergetroffen. Der 49-Jährige hatte mit seiner Frau und einem befreundeten Paar den Christkindlesmarkt und danach noch ein Lokal besucht. Zum Streit kam es, weil einer aus der Gruppe den 49-Jährigen nach einer Zigarette gefragt haben soll. Mehrere aus der Gruppe sagten später bei der Polizei aus, der Mann habe auf diese Frage mit „Schnauze“geantwortet. In der Anklage steht, der 49-Jährige sei dann in einer folgenden gegenseitigen Schubserei zu Boden gegangen. Dann sei der 17-Jährige dazu gekommen und habe plötzlich gegen den Kopf des Mannes geschlagen. Er erlitt eine Einblutung im Gehirn, an der er noch am Tatort starb. Die Retter konnten sein Leben nicht mehr retten. Nach diesem Schlag geriet der 50-jährige Freund des Opfers mit den Jugendlichen aneinander. Die nun Angeklagten sollen ihn so getreten und geschlagen haben, dass er unter anderem einen Jochbeinbruch erlitt.
Vier der sieben zunächst Verdächtigen müssen dagegen mit keiner Strafe mehr rechnen. Bei dreien gebe es keine ausreichenden Belege für eine Tatbeteiligung, teilt Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai mit. Beim vierten jungen Mann gehe man zwar davon aus, dass er im Konflikt mit dem Freund des Feuerwehrmannes eine einfache Körperverletzung begangen habe. Weil er aber schon drei Monate in U-Haft verbracht habe, sei eine weitere Strafe nicht mehr erforderlich.
Rechtsanwalt Moritz Bode vertritt den 18-Jährigen, der jetzt noch mit angeklagt ist. Er sagt: „Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft jetzt eine differenzierte Betrachtung der Tatbeteiligung vorgenommen hat.“Das sei ein Schritt in die richtige Richtung. Anwalt Klaus Rödl vertritt einen der zunächst Verdächtigen, die jetzt gar nicht mehr beschuldigt werden. Rödl sagt, es sei schon „bitter“, dass sein Mandant unschuldig rund drei Monate in Untersuchungshaft gesessen sei. Er habe dadurch auch seine Lehrstelle verloren. Und: „Ein Makel bleibt immer.“Rödl geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft wegen des großen öffentlichen Drucks zunächst so massiv gegen alle aus der Gruppe vorgegangen sei, unabhängig von der genauen Beteiligung. Die Intervention des Verfassungsgerichts habe das geändert.
Die Jugendkammer des Augsburger Landgericht muss nun erst einmal die Sache prüfen und dann entscheiden, ob es die Anklage gegen die drei jungen Männer zulässt – und ob es zu einem Prozess kommt. Das gilt aber als wahrscheinlich. Für eine Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz bei der Strafe eine große Spannweite vor. Weil für den 17-Jährigen das Jugendstrafrecht gilt, ist eine Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren möglich. Für den Angriff auf den Freund des 49-jährigen Getöteten sind im Gesetz Strafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vorgesehen.
● Davon wieder genesen:
● Gesamtzahl Todesfälle 14 14 14 14