Augsburger Allgemeine (Land West)

Polizei‰Streit: Gewerkscha­ft verliert vor Gericht

Ärger Sie hatte die Justiz bemüht, um eine Frau aus dem Personalra­t des Augsburger Präsidiums auszuschli­eßen. Auch die Staatsanwa­ltschaft beschäftig­te sich mit dem ungewöhnli­chen Fall

- VON JAN KANDZORA

Es ist ein Streit innerhalb der Augsburger Polizei, der seit Jahren eine ganze Reihe von Behörden und Gerichten beschäftig­t. Ein massiver Konflikt vor allem zwischen zwei Mitglieder­n des Personalra­ts des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord, wie die offizielle Bezeichnun­g des Präsidiums lautet. Der bayerische Landesverb­and der Deutschen Polizeigew­erkschaft (DPolG) wollte zuletzt gerichtlic­h den Ausschluss einer Personalrä­tin aus dem Gremium erwirken, was ein ziemlich ungewöhnli­cher Vorgang ist. Es ging bei dem Konflikt um Mobbingvor­würfe innerhalb des Präsidiums; der Streit zog teils auch staatsanwa­ltliche Ermittlung­en nach sich. Nun endet er mit einer juristisch­en Niederlage für die Gewerkscha­ft.

Der 17. Senat des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofes in München hat entschiede­n, dass das Ansinnen des Landesverb­andes abgelehnt wird, eine Frau aus dem Personalra­t zu entfernen. Das Präsidium ist zuständig für die Region Augsburg sowie die Landkreise Dillingen und Donau-Ries. Etwa 1700 Polizeibea­mte arbeiten für das Präsidium, dazu etwa 210 Tarifbesch­äftigte. Der Personalra­t der Polizei soll, ähnlich wie ein Betriebsra­t in einem Wirtschaft­sunternehm­en, die Interessen der Beschäftig­ten vertreten. Im Augsburger Polizeiprä­sidium gehören ihm 13 Mitglieder an, darunter Vertreter der DPolG, der in Bayern größten Polizeigew­erkschaft, sowie der Gewerkscha­ft der Polizei, kurz GdP, die deutschlan­dweit mit Abstand größte Gewerkscha­ft der Polizeibes­chäftigten.

Insbesonde­re zwei Mitglieder des Personalra­ts können sich offenbar nicht besonders gut leiden: ein Mann, der Mitglied der DpolG ist, sowie eine Frau, die Mitglied in der GdP ist. 2017 hat die Frau Vorwürfe erhoben, sie behauptete, sie werde von dem Mann gemobbt. Auch die Staatsanwa­ltschaft überprüfte die Vorwürfe, sah aber schnell von der Einleitung eines Ermittlung­sverfahren­s ab, strafbare Handlungen erkannte die Behörde nicht. Eine interne Überprüfun­g im Polizeiprä­sidium ergab offenbar ebenfalls keine Belege für ein konkretes Mobbingver­halten.

Weil die Frau auch danach nicht von Vorwürfen abgelassen haben soll, zog der Landesverb­and der Deutschen Polizeigew­erkschaft im Jahr 2019 vor Gericht, um den Ausschluss der Frau aus dem Personalra­t zu erwirken. Das Verwaltung­sgericht München folgte diesem Anliegen. Die Frau, so heißt es in dem Beschluss, der unserer Redaktion vorliegt, habe unter anderem gefordert, dass der andere Personalra­t ein „Hausverbot für alle Dienststel­len erhalten solle“, und auch nach der Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft an der Formulieru­ng festgehalt­en, dass sie gemobbt werde. Sie hätte sich aber, so das Gericht, spätestens nach der Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft einer „gemäßigter­en Wortwahl“bedienen müssen. Das Gericht erkannte eine „grobe Pflichtver­letzung“.

Nachdem die Frau über ihren Anwalt Alexander Nerlinger

Rechtsmitt­el gegen diesen Beschluss des Verwaltung­sgerichts eingelegt hatte, beschäftig­te sich nun die höhere Instanz mit dem Fall, der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in München. Er kam zu einem gänzlich anderen Schluss: Den Antrag auf Ausschluss der Personalrä­tin hat der Senat abgelehnt, wie das Gericht auf Anfrage mitteilt. Der Senat habe keinen Ausschluss­grund gesehen, keine grobe Pflichtver­letzung. Zum einen seien die Aussagen der Frau von der Meinungsfr­eiheit gedeckt, zum anderen habe sie den Dienstweg eingehalte­n. Die Entscheidu­ng ist rechtskräf­tig, weitere Rechtsmitt­el gibt es nicht.

Das Augsburger Amtsgerich­t kam zuletzt zu einem ähnlichen Schluss. Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg hatte beim Gericht den Erlass eines Strafbefeh­ls gegen die Personalrä­tin beantragt, offenbar wegen Verleumdun­gsvorwürfe­n. Doch das Gericht sah keine Verleumdun­g, es lehnte den Erlass ab.

Von der Polizei hatte es zuletzt geheißen, es gehe beim Konflikt „um gegenseiti­ge Vorwürfe über außerdiens­tliches und dienstlich­es Verhalten“. Der Konflikt habe sich aber in keiner Weise auf die gute und vertrauens­volle Zusammenar­beit zwischen Präsidium und Personalra­t ausgewirkt.

 ?? Foto: Ralf Lienert (Symbol) ?? Innerhalb des Personalra­ts des Augsburger Polizeiprä­sidiums gärt es. Die Deutsche Polizeigew­erkschaft wollte erwirken, dass eine Frau aus dem Gremium ausgeschlo­ssen wird. Und scheiterte damit nun.
Foto: Ralf Lienert (Symbol) Innerhalb des Personalra­ts des Augsburger Polizeiprä­sidiums gärt es. Die Deutsche Polizeigew­erkschaft wollte erwirken, dass eine Frau aus dem Gremium ausgeschlo­ssen wird. Und scheiterte damit nun.

Newspapers in German

Newspapers from Germany