Augsburger Allgemeine (Land West)
PolizeiStreit: Gewerkschaft verliert vor Gericht
Ärger Sie hatte die Justiz bemüht, um eine Frau aus dem Personalrat des Augsburger Präsidiums auszuschließen. Auch die Staatsanwaltschaft beschäftigte sich mit dem ungewöhnlichen Fall
Es ist ein Streit innerhalb der Augsburger Polizei, der seit Jahren eine ganze Reihe von Behörden und Gerichten beschäftigt. Ein massiver Konflikt vor allem zwischen zwei Mitgliedern des Personalrats des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, wie die offizielle Bezeichnung des Präsidiums lautet. Der bayerische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) wollte zuletzt gerichtlich den Ausschluss einer Personalrätin aus dem Gremium erwirken, was ein ziemlich ungewöhnlicher Vorgang ist. Es ging bei dem Konflikt um Mobbingvorwürfe innerhalb des Präsidiums; der Streit zog teils auch staatsanwaltliche Ermittlungen nach sich. Nun endet er mit einer juristischen Niederlage für die Gewerkschaft.
Der 17. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München hat entschieden, dass das Ansinnen des Landesverbandes abgelehnt wird, eine Frau aus dem Personalrat zu entfernen. Das Präsidium ist zuständig für die Region Augsburg sowie die Landkreise Dillingen und Donau-Ries. Etwa 1700 Polizeibeamte arbeiten für das Präsidium, dazu etwa 210 Tarifbeschäftigte. Der Personalrat der Polizei soll, ähnlich wie ein Betriebsrat in einem Wirtschaftsunternehmen, die Interessen der Beschäftigten vertreten. Im Augsburger Polizeipräsidium gehören ihm 13 Mitglieder an, darunter Vertreter der DPolG, der in Bayern größten Polizeigewerkschaft, sowie der Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP, die deutschlandweit mit Abstand größte Gewerkschaft der Polizeibeschäftigten.
Insbesondere zwei Mitglieder des Personalrats können sich offenbar nicht besonders gut leiden: ein Mann, der Mitglied der DpolG ist, sowie eine Frau, die Mitglied in der GdP ist. 2017 hat die Frau Vorwürfe erhoben, sie behauptete, sie werde von dem Mann gemobbt. Auch die Staatsanwaltschaft überprüfte die Vorwürfe, sah aber schnell von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, strafbare Handlungen erkannte die Behörde nicht. Eine interne Überprüfung im Polizeipräsidium ergab offenbar ebenfalls keine Belege für ein konkretes Mobbingverhalten.
Weil die Frau auch danach nicht von Vorwürfen abgelassen haben soll, zog der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft im Jahr 2019 vor Gericht, um den Ausschluss der Frau aus dem Personalrat zu erwirken. Das Verwaltungsgericht München folgte diesem Anliegen. Die Frau, so heißt es in dem Beschluss, der unserer Redaktion vorliegt, habe unter anderem gefordert, dass der andere Personalrat ein „Hausverbot für alle Dienststellen erhalten solle“, und auch nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft an der Formulierung festgehalten, dass sie gemobbt werde. Sie hätte sich aber, so das Gericht, spätestens nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft einer „gemäßigteren Wortwahl“bedienen müssen. Das Gericht erkannte eine „grobe Pflichtverletzung“.
Nachdem die Frau über ihren Anwalt Alexander Nerlinger
Rechtsmittel gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt hatte, beschäftigte sich nun die höhere Instanz mit dem Fall, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Er kam zu einem gänzlich anderen Schluss: Den Antrag auf Ausschluss der Personalrätin hat der Senat abgelehnt, wie das Gericht auf Anfrage mitteilt. Der Senat habe keinen Ausschlussgrund gesehen, keine grobe Pflichtverletzung. Zum einen seien die Aussagen der Frau von der Meinungsfreiheit gedeckt, zum anderen habe sie den Dienstweg eingehalten. Die Entscheidung ist rechtskräftig, weitere Rechtsmittel gibt es nicht.
Das Augsburger Amtsgericht kam zuletzt zu einem ähnlichen Schluss. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte beim Gericht den Erlass eines Strafbefehls gegen die Personalrätin beantragt, offenbar wegen Verleumdungsvorwürfen. Doch das Gericht sah keine Verleumdung, es lehnte den Erlass ab.
Von der Polizei hatte es zuletzt geheißen, es gehe beim Konflikt „um gegenseitige Vorwürfe über außerdienstliches und dienstliches Verhalten“. Der Konflikt habe sich aber in keiner Weise auf die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Personalrat ausgewirkt.