Augsburger Allgemeine (Land West)
Feierliches Gedenken
An Allerheiligen und Allerseelen wird der Verstorbenen gedacht
Im November geht der Sommer definitiv zu Ende. Die Bäume verlieren ihre Blätter, es wird kühler, die Natur bereitet sich auf die Winterruhe vor. Vielleicht auch deshalb wird der November unschön der „Totenmonat“genannt. Mit Allerheiligen, Allerseelen und Totensonntag gibt es außerdem gleich drei Feiertage, an denen der Verstorbenen gedacht wird. Während der Totensonntag ein wichtiger evangelischer Gedenktag ist, sind Allerheiligen und Allerseelen katholische Feiertage.
Am 1. November wird Allerheiligen gefeiert. Dieses Datum
wurde im Jahr 835 von Papst Gregor IV. festgesetzt. An diesem Tag wird aller Heiligen gedacht – sowohl der Heiliggesprochenen als auch derer, die ihren Glauben im Stillen gelebt haben und das Evangelium verbreitet haben. Allerseelen am darauffolgenden Tag, dem 2. November, ist allen Verstorbenen gewidmet – auch denen, die, dem katholischen Glauben nach, noch nicht eins mit Gott geworden sind und noch im Fegefeuer darben. Zunächst hat Abt Odilo von Cluny diesen Tag für die Toten seiner Klöster ausgerufen, später wurde
Allerseelen auf die ganze Kirche ausgeweitet. Brauch ist es, die Gräber zu diesen Festtagen besonders zu schmücken. Meist kommt man am 1. November nach der Heiligen Messe auf dem Friedhof zusammen, der Pfarrer segnet die Gräber mit Weihwasser.
Saisonale Gestaltung
Bunte Blumen und Sommerfarben sind dafür nicht geeignet. Sie haben keine Saison mehr und würden dem feierlichen Charakter der Gedenktage auch nicht gerecht werden. Besser als Grabschmuck eignen sich Gestecke und Pflanzen, die die Ernsthaftigkeit des Anlasses unterstreichen. Dabei muss man nicht auf Farbe verzichten: Beeren oder die gedeckten Nuancen von Herbstblühern geben Grabschmuck eine individuelle Note.
Inspiration findet man bereits ab Mitte Oktober in den Ausstellungen der örtlichen Gärtnereien und Blumenhändler. Ob Gestecke mit saisonalen Naturmaterialien oder Bepflanzungsideen – wer Wert auf einen würdevollen Grabschmuck legt, wird hier sicher fündig. Auch individuelle
Vorlieben werden berücksichtigt und von den Experten fachmännisch umgesetzt. Denn nicht nur an Allerheiligen gilt es, die Erinnerung an die Verstorbenen aufrechtzuerhalten – am besten natürlich mit einer individuellen Grabgestaltung. pm/lime ⓘ
Besondere Regeln Allerheiligen ist in überwiegend ka tholischen Bundesländern, so auch in Bayern, ein gesetzlicher Feiertag. Da rüber hinaus zählt er zu den stillen Feiertagen, an denen Tanzveranstal tungen, Märkte und Messen verboten sind. Einzig Bäcker und Blumenhänd ler dürfen an diesem Tag öffnen.