Augsburger Allgemeine (Land West)

Ging ein 82‰Jähriger im McDonald’s auf Jugendlich­e los?

Justiz Ein Senior soll Jugendlich­e im Günzburger McDonald’s geschlagen haben. Vor Gericht sprach er von einer Verschwöru­ng

- VON GERTRUD ADLASSNIG

Günzburg Ein schnelles Ende hat Richterin Daniela König dem Prozess gegen einen 82-jährigen Beamten im Ruhestand bereitet, der laut Anklage Ende vergangene­n Jahres zwei Jugendlich­e vor und im McDonald’s in Günzburg geschlagen und beleidigt haben soll.

Bereits die Eröffnungs­formalität­en schienen den Senior zu überforder­n. Laut und hemmungslo­s redete er dazwischen, die Würde des Gerichts missachten­d. Doch die Richterin ertrug die Eigenheite­n des Angeklagte­n stoisch, versuchte immer wieder, ihn zu einem angemessen­en Verhalten zu bewegen und den auf

Mann zu beschwicht­igen.

Zum Strafproze­ss war es gekommen, weil der Pensionär gegen einen Strafbefeh­l Einspruch eingelegt hatte, allerdings mit, so erklärte König, einigen Merkwürdig­keiten, weshalb sie Andrea Bluhm als Gerichtshi­lfe beizog. Doch deren Versuch eines Täter-Opfer-Ausgleichs sei gescheiter­t, sodass sich der Senior schließlic­h vor Gericht wiederfand, was er ganz offenbar kaum verkraften konnte. Lauthals verkündete er immer wieder, er sei einem Komplott, einer Verschwöru­ng zum Opfer gefallen, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien alles Lügen. Er habe die „Buben“positiv beeinfluss­en wollen, sagte er der Sachverstä­ndigen Bluhm, die er ebenfalls der Lüge bezichtigt­e, als ihm diese erklärte, sie habe ihn im März angerufen. Auch die Worte des 17-jährigen Zeugen, der aussagte, vor dem Eingang ins Schnellres­taurant vom Angeklagte­n zunächst an den Schultern gepackt und dann mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen worden zu sein, wies der Senior empört von sich. „Alles Lügen, Lügen“, sagte er. Nachdem Richterin König noch einen zweiten Zeugen, den 13-jährigen Cousin des ersten Opfers, in den Zeugenstan­d gerufen hatte, der die Vorgänge aus seiner Sicht schilderte, schlug sie der Anklage vor, die Einstellun­g des Vergebrach­ten fahrens gegen eine Geldauflag­e zu beantragen, was diese akzeptiert­e.

So konnte auf weitere Zeugenauss­agen verzichtet werden. Die Psychiater­in Andrea Bluhm wies darauf hin, dass sie nach dem Verlauf der Gerichtsve­rhandlung ihr Gutachten in manchen Teilen nicht aufrechter­halten könne.

Der Angeklagte erklärte sich zwar einerseits bereit, die Auflage von 200 Euro an das Christoffe­l Blindenwer­k zu zahlen, ja sogar 300 Euro zu überweisen, empörte sich allerdings im selben Atemzug darüber, dass er vor Gericht stehen musste und bezichtigt­e alle Anwesenden inklusive Zuhörer der Lüge und Intrige.

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Foto: Weizenegge­r(Archiv) Das McDonald’s‰Restaurant an der ulmer Straße in Günzburg.

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