Augsburger Allgemeine (Land West)
Ging ein 82Jähriger im McDonald’s auf Jugendliche los?
Justiz Ein Senior soll Jugendliche im Günzburger McDonald’s geschlagen haben. Vor Gericht sprach er von einer Verschwörung
Günzburg Ein schnelles Ende hat Richterin Daniela König dem Prozess gegen einen 82-jährigen Beamten im Ruhestand bereitet, der laut Anklage Ende vergangenen Jahres zwei Jugendliche vor und im McDonald’s in Günzburg geschlagen und beleidigt haben soll.
Bereits die Eröffnungsformalitäten schienen den Senior zu überfordern. Laut und hemmungslos redete er dazwischen, die Würde des Gerichts missachtend. Doch die Richterin ertrug die Eigenheiten des Angeklagten stoisch, versuchte immer wieder, ihn zu einem angemessenen Verhalten zu bewegen und den auf
Mann zu beschwichtigen.
Zum Strafprozess war es gekommen, weil der Pensionär gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, allerdings mit, so erklärte König, einigen Merkwürdigkeiten, weshalb sie Andrea Bluhm als Gerichtshilfe beizog. Doch deren Versuch eines Täter-Opfer-Ausgleichs sei gescheitert, sodass sich der Senior schließlich vor Gericht wiederfand, was er ganz offenbar kaum verkraften konnte. Lauthals verkündete er immer wieder, er sei einem Komplott, einer Verschwörung zum Opfer gefallen, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien alles Lügen. Er habe die „Buben“positiv beeinflussen wollen, sagte er der Sachverständigen Bluhm, die er ebenfalls der Lüge bezichtigte, als ihm diese erklärte, sie habe ihn im März angerufen. Auch die Worte des 17-jährigen Zeugen, der aussagte, vor dem Eingang ins Schnellrestaurant vom Angeklagten zunächst an den Schultern gepackt und dann mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen worden zu sein, wies der Senior empört von sich. „Alles Lügen, Lügen“, sagte er. Nachdem Richterin König noch einen zweiten Zeugen, den 13-jährigen Cousin des ersten Opfers, in den Zeugenstand gerufen hatte, der die Vorgänge aus seiner Sicht schilderte, schlug sie der Anklage vor, die Einstellung des Vergebrachten fahrens gegen eine Geldauflage zu beantragen, was diese akzeptierte.
So konnte auf weitere Zeugenaussagen verzichtet werden. Die Psychiaterin Andrea Bluhm wies darauf hin, dass sie nach dem Verlauf der Gerichtsverhandlung ihr Gutachten in manchen Teilen nicht aufrechterhalten könne.
Der Angeklagte erklärte sich zwar einerseits bereit, die Auflage von 200 Euro an das Christoffel Blindenwerk zu zahlen, ja sogar 300 Euro zu überweisen, empörte sich allerdings im selben Atemzug darüber, dass er vor Gericht stehen musste und bezichtigte alle Anwesenden inklusive Zuhörer der Lüge und Intrige.