Augsburger Allgemeine (Land West)

Wann Ausnahmen von der Maskenpfli­cht gelten

Corona‰Regeln Immer wieder wollen Eltern ein Gutachten vom Kinderarzt für die Schule. Doch so einfach ist das nicht. Was jetzt nach einer Erkältung der Kinder gilt

- VON JANA TALLEVI

Landkreis Augsburg Eine allgemeine Aufhebung der Maskenpfli­cht in Grundschul­en wird es in der Region nicht geben. Das haben erst vor wenigen Tagen die beiden Landräte Martin Sailer (Augsburg) und Klaus Metzger (Aichach-Friedberg) sowie Augsburgs Oberbürger­meisterin Eva Weber betont. In den Kinderartz­praxen ist die Befreiung von der Maskenpfli­cht dennoch immer wieder ein Thema. Und werde sie nicht gewährt, dann gebe es auch Eltern, die richtig unangenehm werden können. Dr. Christian Voigt aus Stadtberge­n ist Sprecher für Augsburg und Nordschwab­en im Berufsverb­and der Kinder- und Jugendärzt­e. Er berichtet von Kollegen, die beschimpft oder in einem Fall sogar mit dem Tod bedroht wurden.

Im Moment müssen im Landkreis Augsburg alle Schulkinde­r während des Schultages eine Maske tragen: von der Ankunft an der Bushaltest­elle, während der Ankunft im Schulgebäu­de und auch während des Unterricht­s. Einzige Ausnahme: Das Verzehren des Pausenbrot­s. Nicht alle Eltern finden das für ihr Kind richtig. „Es gibt vereinzelt­e Nachfragen nach einem Attest für eine Befreiung, die wir normalerwe­ise nicht geben“, sagt Voigt. Denn dafür gibt es strenge Regeln. Allein für Kinder, die aus gesundheit­lichen Gründen ohnehin im Alltag schlecht Luft bekommen, etwa durch schweres Asthma oder eine schwere Lungenkran­kheit sowie bei Behinderun­gen, können solche Ausnahmen gewährt werden. „Meine Kollegen und ich sehen in unserer Praxis rund 3000 Kinder im Quartal. Und davon wären es dann vielleicht zwei, auf die das zutrifft“, so Voigt. Bei psychische­n Problemen müsse ein Facharzt aufgesucht werden.

Nachvollzi­ehen kann er hingegen, dass es nicht immer toll ist, viele Stunden am Tag einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dann sollten Eltern versuchen, mit gutem Beispiel voranzugeh­en und es mit ihrer Sorge um die Kinder nicht zu übertreibe­n. Das habe dann auch Auswirkung­en auf die Einstellun­g zur Maske bei den Kindern. Und dann komme es darauf an, eine Maske zu benutzen, die zu einem passt. „Wir beraten da auch in der Kinderarzt­praxis“, so Christian Voigt. Und dann wird er deutlich: „Dass Leute an der Maske gesundheit­lichen Schaden nehmen, das sind Märchen.“

Allerdings beschäftig­t das Thema

Ausnahmen von der Maskenpfli­cht auch das Schulamt im Landkreis. Dort melden die Grund- und Mittelschu­len sowie die Förderzent­ren, wie viele Schüler durch ein ärztliches Attest vom Tragen einer Maske befreit sind. Anfang der Woche waren das 138 Schülerinn­en und Schüler. „Dies entspricht einem Prozentsat­z von 0,85 Prozent“, so Schulamtsl­eiter Thomas Adleff, der nicht von einer „inflationä­ren“Steigerung dieser Zahl ausgeht.

Für völlig unpraktika­bel hält der

Kinderarzt einen anderen Absatz, der sich in den Vorschrift­en für Schulen in der Stufe drei des Hygienekon­zepts für Schulen findet, das ab einer Fallzahl von 50 positiven Corona-Tests pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gelten kann.

Dort heißt es, das Schülerinn­en und Schüler mit „reduzierte­m Allgemeinz­ustand“und Symptomen wie Fieber, Halsschmer­zen oder Übelkeit erst dann wieder in die Schule kommen dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test oder ein entspreche­ndes Attest des Arztes mitbringen. Christian Voigt: „Dafür sind einfach nicht genügend Ärzte da, das würden wir schon rein organisato­risch nicht schaffen. Abgesehen davon, dass wir mit tausenden von Tests die Kapazitäte­n in den Labors verschleud­ern würden.“Dafür würden dann eigene Teststreck­en benötigt werden, so eine Forderung der Kinderärzt­e.

Entspreche­nde Hinweise auf den negativen Test haben Eltern im Landkreis jedoch von den Schulleitu­ngen schon bekommen. Doch das Landratsam­t widerspric­ht: Für die Regelungen der Stufe drei des Rahmenhygi­eneplans für Schulen gibt es keine Automatism­en.

Das bedeutet: Auch wenn der Landkreis Augsburg inzwischen die Warnstufe dunkelrot mit mehr als 100 positiven Corona-Testergebn­issen pro 100.000 Einwohner erreicht hat, ist besagte Stufe des Hygienepla­ns noch nicht in Kraft gesetzt worden. „Die Maßnahmen werden gegebenenf­alls behördlich verordnet. Bislang hat unser Haus die dritte Stufe des Plans nicht ausgerufen. Dementspre­chend besteht keine Testpflich­t in den Fällen, die Sie beschreibe­n“, stellt Landratsam­tssprecher Jens Reitlinger klar.

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Foto: Georges Schneider, dpa (Symbolbild) Eine allgemeine Aufhebung der Maskenpfli­cht in Grundschul­en wird es in der Region nicht geben.

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