Augsburger Allgemeine (Land West)
Gersthofen erhält Zuschuss für Bahnsteige
Verkehrsprojekt Weil die Planung zu lange dauerte, fiel die Stadt aus einem Förderprogramm heraus. Doch sie hat Glück
Gersthofen Beschlossen hat der Gersthofer Stadtrat auch einen Vertrag mit dem Freistaat Bayern über die Barrierefreiheit kleiner Verkehrsstationen. Das war schon im Jahr 2017 Thema im Rat gewesen. Denn das Ziel war, beim Bahnhofsumbau die Bahnsteige auf ein höheres Level zu bringen, damit ein barrierefreier Einstieg in die Züge möglich ist. Schließlich wird durch den neuen Tunnel und die zwei Aufzüge auch ein schwellenloser Zugang zu den Gleisen ermöglicht. Die damalige Vereinbarung hätte nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm 2016-2018 abgeschlossen werden sollen. Der Bund hätte die eine Hälfte der Fördersumme, der Freistaat Bayern die andere Hälfte übernommen. Möglich wäre dies gewesen, weil in Gersthofen am Tag weniger als 1000 Ein- und Aussteiger unterwegs sind. Allerdings wurden bei dem Programm nur Projekte gefördert, deren Baubeginn noch im Jahr 2018 war und die bis spätestens 2020 fertig sind.
Weil aber die Planungen für das Projekt, das inzwischen 15 Millionen Euro teuer ist, länger gedauert haben, kam die Stadt nicht in das Investitionsprogramm. Die barrierefreien Bahnsteige wurden aber gebaut – Kostenpunkt 4,477 Millionen Euro. Nun soll eine neue Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern getroffen werden: Die Stadt Gersthofen zahlt die Hälfte der Kosten an den Freistaat. Dieser übernimmt die andere Hälfte, also knapp 2,239 Millionen Euro. Die Verwaltung hatte zudem angesichts der Corona-Pandemie ausgehandelt, dass die erste Rate erst im Jahr 2022 zu zahlen ist.
Die bisherige Hundesteuersatzung der Stadt Gersthofen stammt aus dem Jahr 1980. Nun hat das bayerische Innenministerium eine neue Mustersatzung für die Erhebung der Hundesteuer veröffentlicht. Deswegen wird jetzt die 40
Jahre alte Satzung aufgehoben und eine neue nach modernem Muster erlassen. Angemeldet werden müssen alle über vier Monate alten Hunde im Gemeindegebiet. Die Steuer beträgt für jeden Hund 50 Euro im
Jahr, für jeden Kampfhund künftig 500 Euro. Die Steuer wird um die Hälfte ermäßigt für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden. Als Einöde gilt dabei ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 Meter Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler bewertet die Satzung eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 Meter Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Dieser Passus wurde aus der bisherigen Satzung übernommen, weil der Peterhof davon betroffen ist. Der halbe Satz gilt auch für Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Forstschutz gehalten werden. Der Ratsbeschluss erfolgte einstimmig.