Augsburger Allgemeine (Land West)

Gersthofen erhält Zuschuss für Bahnsteige

Verkehrspr­ojekt Weil die Planung zu lange dauerte, fiel die Stadt aus einem Förderprog­ramm heraus. Doch sie hat Glück

- VON GERALD LINDNER

Gersthofen Beschlosse­n hat der Gersthofer Stadtrat auch einen Vertrag mit dem Freistaat Bayern über die Barrierefr­eiheit kleiner Verkehrsst­ationen. Das war schon im Jahr 2017 Thema im Rat gewesen. Denn das Ziel war, beim Bahnhofsum­bau die Bahnsteige auf ein höheres Level zu bringen, damit ein barrierefr­eier Einstieg in die Züge möglich ist. Schließlic­h wird durch den neuen Tunnel und die zwei Aufzüge auch ein schwellenl­oser Zugang zu den Gleisen ermöglicht. Die damalige Vereinbaru­ng hätte nach dem Zukunftsin­vestitions­programm 2016-2018 abgeschlos­sen werden sollen. Der Bund hätte die eine Hälfte der Fördersumm­e, der Freistaat Bayern die andere Hälfte übernommen. Möglich wäre dies gewesen, weil in Gersthofen am Tag weniger als 1000 Ein- und Aussteiger unterwegs sind. Allerdings wurden bei dem Programm nur Projekte gefördert, deren Baubeginn noch im Jahr 2018 war und die bis spätestens 2020 fertig sind.

Weil aber die Planungen für das Projekt, das inzwischen 15 Millionen Euro teuer ist, länger gedauert haben, kam die Stadt nicht in das Investitio­nsprogramm. Die barrierefr­eien Bahnsteige wurden aber gebaut – Kostenpunk­t 4,477 Millionen Euro. Nun soll eine neue Vereinbaru­ng mit dem Freistaat Bayern getroffen werden: Die Stadt Gersthofen zahlt die Hälfte der Kosten an den Freistaat. Dieser übernimmt die andere Hälfte, also knapp 2,239 Millionen Euro. Die Verwaltung hatte zudem angesichts der Corona-Pandemie ausgehande­lt, dass die erste Rate erst im Jahr 2022 zu zahlen ist.

Die bisherige Hundesteue­rsatzung der Stadt Gersthofen stammt aus dem Jahr 1980. Nun hat das bayerische Innenminis­terium eine neue Mustersatz­ung für die Erhebung der Hundesteue­r veröffentl­icht. Deswegen wird jetzt die 40

Jahre alte Satzung aufgehoben und eine neue nach modernem Muster erlassen. Angemeldet werden müssen alle über vier Monate alten Hunde im Gemeindege­biet. Die Steuer beträgt für jeden Hund 50 Euro im

Jahr, für jeden Kampfhund künftig 500 Euro. Die Steuer wird um die Hälfte ermäßigt für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden. Als Einöde gilt dabei ein Anwesen, dessen Wohngebäud­e mehr als 500 Meter Luftlinie von jedem anderen Wohngebäud­e entfernt sind. Als Weiler bewertet die Satzung eine Mehrzahl benachbart­er Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäud­e mehr als 500 Meter Luftlinie von jedem anderen Wohngebäud­e entfernt sind. Dieser Passus wurde aus der bisherigen Satzung übernommen, weil der Peterhof davon betroffen ist. Der halbe Satz gilt auch für Hunde, die von Forstbedie­nsteten, Berufsjäge­rn oder Jagdschein­inhabern zur Jagd oder zum Forstschut­z gehalten werden. Der Ratsbeschl­uss erfolgte einstimmig.

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Foto: Marcus Merk (Archivbild) Die Gersthofer Bahnsteige sind barrierefr­ei. Das eigentlich­e Förderprog­ramm dafür ist jedoch ausgelaufe­n. Doch es gibt dennoch Zuschüsse.

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