Augsburger Allgemeine (Land West)
Mehr Zahlen zu Corona
Virus Bislang lehnt die Behörde Angaben über die Infektionen in einzelnen Städten und Gemeinden ab. Warum sich das nun ändert und was die neue Details über den bisherigen Verlauf der Pandemie sagen
Das Landratsamt wird in Zukunft mehr Zahlen zum Verlauf der Corona-Pandemie liefern – auch zur Zahl der Infektionen in einzelnen Orten.
Landkreis Augsburg Umfassender als bisher will das Landratsamt in Augsburg die Öffentlichkeit über den Verlauf der Corona-Pandemie im Landkreis Augsburg unterrichten. So sollen demnächst die Infektionszahlen für die 46 Städte und Gemeinden gesondert ausgewiesen werden. Das hatte die Behörde bislang abgelehnt, weil der Erkenntnisgewinn in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Verwaltungsaufwand stehe.
Nun aber lenkt die Behörde ein und kommt dabei nach eigenen Angaben den Wünschen vieler Bürger und Bürgermeister entgegen. „Sobald die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen sind, werden wir die Zahlen auf der Internetseite des Landkreises in regelmäßigen Abständen veröffentlichen“, heißt es auf eine Anfrage unserer Redaktion hin. Zugleich bleiben das Landratsund das darin angegliederte Gesundheitsamt aber bei der Einschätzung, „dass die gemeindebezogenen Indexfälle keine verlässliche Orientierungshilfe für die Bevölkerung darstellen, keinen plausiblen Rückschluss auf das örtliche Infektionsrisiko zulassen und damit für die Eindämmung der Pandemie irrelevant sind“.
Eine andere Auffassung vertritt der Gersthofer Bürgermeister Michael Wörle. Er hat bislang vergeblich versucht, von der Landkreisverwaltung Zahlen für Gersthofen zu erhalten. Sein Standpunkt: „Über die landkreisweiten Zahlen und Maßnahmen hinaus könne sich ja lokal und sehr punktuell bestimmte Hotspots ergeben, die weiteres Handeln direkt vor Ort erfordern.“Das gelte zum Bespiel für eine örtliche Maskenpflicht, wie sie am Montag dann auch für einzelne Straßen in Gersthofen ausgesprochen wurde. Wörle bezeichnete die bisherige Weigerung des Landratsamtes als „unverständlich“. Er sei froh, dass nun Bewegung in die Sache komme. „Das kann uns allen bei der Bewältigung der Pandemie immens weiterhelfen.“
Nach Angaben des Landratsamtes wird derzeit die Erfassung der Daten von neuen Fällen so angepasst, dass die gemeindebezogenen Zahlen rasch herausgefiltert werden können. Das sei in der Vergangenheit nur mit großem Aufwand möglich gewesen. In anderen Landkreisen gibt es diesen Service schon länger. So liefert der Landkreis Heidenheim (Baden-Württemberg) täglich die Zahl der Corona-Infektionen in seinen einzelnen Städten und Gemeinden, im bayerischen Fürstenfeldbruck gibt es eine wöchentlich aktualisierte Liste.
Schon Mitte August hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Landratsamt aus dem Fränkischen dazu verdonnert, die CoronaZahlen auf Gemeindeebene herauszurücken. Diese Angaben hatte ein Journalist unter Berufung auf das Presserecht gefordert und in zwei Instanzen recht bekommen. In ihrer Begründung stellten die Richter auch klar, dass es einem Landratsamt als auskunftspflichtiger Behörde nicht zusteht, das Informationsinteresse der Presse zu bewerten. Diese entscheide selbst, welche Informationen sie benötige. Eine auskunftspflichtige Behörde dürfe Auskünfte nur verweigern, wenn aufgrund anderer Vorschriften eine Verschwiegenheitspflicht besteht.
Unter Berufung auf dieses Urteil hatte auch unsere Redaktion dem Landratsamt in Augsburg weitere Fragen über den Verlauf der Pandemie im Augsburger Land gestellt. Hier die wichtigsten Erkenntnisse:
Von bislang 13 an Corona gestorbenen Menschen waren zehn Männer und drei Frauen. Sechs Männer waren älter als 80 Jahre alt, vier zwischen 60 und 79. Von den Frauen waren zwei zwischen 60 und 79 und eine über 80. Der Großteil der registrierten Infektionen im Landkreis betrifft bislang die Altersgruppe der 15- bis 59-Jährigen. In vereinzelten Fällen habe eine Person mehrere Kontaktpersonen angesteckt. „Hotspots“liegen laut Gesundheitsamt derzeit keine vor und gab es auch im bisherigen Pandemieverlauf nicht.
Es gibt COVID-19-Verläufe, bei denen sowohl positive als auch negative Tests abwechselnd vorkommen können. Ein Test kann bei einer Person positiv sein, bei einer päteren Kontrolle negativ und bei der nächsten wieder positiv ausfallen. Deshalb müssen bei medizinischem Personal zwei negative Testungen vorliegen, bevor wieder gearbeitet werden darf. Es kommt aber auch vor, dass Labore nach einem initial positiven Befund im Nachhinein eine Korrekturmeldung schicken, weil eine Kontrolluntersuchung negativ gewesen ist. Dazu muss die zweite Testung aus derselben Probe erfolgen. Das ist in den vergangenen drei Monaten etwa sechsmal passiert.
Unter den 13 Todesfällen waren bislang zehn Männer