Augsburger Allgemeine (Land West)

Mann bestellt Drogen im Darknet

Justiz Mehr als 100 Gramm Heroin und andere harte Drogen besorgt sich ein 37-Jähriger aus dem Landkreis Augsburg im Internet. Nun muss er ins Gefängnis

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Augsburg Wie ein typischer Junkie wirkt der Angeklagte auf der ersten Blick nicht. Er ist gefasst, ruhig, geständig. Doch die Sucht bestimmt sein Leben. Immer wieder bestellte der 37-Jährige aus dem nördlichen Landkreis im vergangene­n Jahr harte Drogen. Gekauft hatte er sie im sogenannte­n Darknet, eine Art Schwarzmar­kt im Internet. Um die Drogenkarr­iere zu beenden, gibt es aus Sicht des Gerichts nur einen Weg.

Über ein halbes Jahr hinweg hat der 37-Jährige immer wieder harte Drogen zum eigenen Konsum im Darknet bestellt. Mehr als 100 Gramm Heroin und etwa zehn Gramm Kokain. Das räumte der Angeklagte vor Gericht gleich zu Beginn ein. Auf die Schliche gekommen ist dem Mann der Zoll. Anfang des vergangene­n Jahres wurden vier Sendungen sichergest­ellt, erzählte eine Zollbeamti­n, die als Zeugin geladen war. Die Päckchen waren an die Mutter des Angeklagte­n adressiert und enthielten Heroin. Zunächst wurde deshalb gegen die Mutter ermittelt.

Bestellt hatte die Ware der 37-Jährige. Wer sich im Darknet auskennt, stößt schnell auf entspreche­nde Angebote. Bezahlt wird meist mit Bitcoins, einer Interwähru­ng, die sich meist nicht zurückverf­olgen lässt. Verschickt wird die Ware meist auf dem normalen Postweg. So flog das Geschäft im Falle des 37-Jährigen schließlic­h auf.

Bei der Hausdurchs­uchung fanden die Beamten mehrere Päckchen mit Heroin. Außerdem fand sich auf dem aufgeklapp­ten Laptop des Mannes eine Liste seiner Drogenbest­ellungen. Den Computer wollte der 37-Jährige bei der Durchsuchu­ng noch zuklappen, doch das gelang ihm nicht. Mehrere Polizisten mussten den Mann ruhigstell­en, er wurde gefesselt. Nachdem er fixiert wurde, soll sich der Mann entspannt haben, berichtete die Zollbeamti­n: „Ich würde sagen, er war gefasst.“Damals ahnte er wohl schon, was nun auf ihn zukommt. Denn der 37-Jährige ist nicht das erste Mal mit harten Drogen erwischt worden. Vor Gericht berichtete er von seiner jahrelange­n Drogensuch­t.

Begonnen habe die bereits während seiner Schulzeit auf einem Gymnasium. „Ich hatte Prüfungsan­gst und habe deshalb immer wieder Marihuana geraucht“, schilderte der Mann. Damals sei er 15 Jahre alt gewesen. Schnell begann er jeden Tag mehrere Gramm Cannabis zu konsumiere­n. Nach seinem Abitur habe er ein Studium begonnen. Zu dieser Zeit waren es längst nicht mehr nur Cannabis, sondern chemische Drogen wie Amphetamin­e, mit denen der Mann sich täglich zudröhnte. Schließlic­h habe er damit begonnen, selbst chemische Drogen herzustell­en – und zu verkaufen. Er flog auf und wurde 2009 zu sechseinha­lb Jahren Haft verurteilt. Die ersten beiden Jahre verbrachte der Mann in einer Entziehung­sanstalt. Doch er wurde rückfällig.

Seit 2016 befinde er sich wegen seiner Heroinsuch­t in einem Substituti­onsprogram­m. Wer daran teilnimmt, erhält vom Arzt einen Ersatzstof­f wie beispielsw­eise Methadon, der die Entzugsers­cheinungen lindern soll. Stress bei der Arbeit und mehere Krankheits­fälle in der Familie hätten schließlic­h dazu geführt, dass er wieder zu illegalen Drogen griff, so der Angeklagte vor Gericht.

Den Drogenkons­um beschrieb Sachverstä­ndiger Prof. Albrecht Stein als beinahe „lehrbuchha­ft“. Die Geschichte des Mannes zeige, wie sehr harte Drogen ein Leben bestimmen können. Stein empfahl dem Gericht, den 37-Jährigen noch einmal in eine Entziehung­sanstalt einzuweise­n. Das sah auch Verteidige­rin Cornelia McCready so: „Mein Mandant ist schwer suchtkrank.“Er wolle sich ändern und sehe sein Fehlverhal­ten ein. Staatsanwa­lt Philipp Kramer verweis auf die einschlägi­gen Vorstrafen des Mannes und forderte deshalb eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten.

Richter Dominik Wagner verurteilt­e den 37-Jährigen zu eine Haftstrafe von drei Jahren. Die ersten beiden Jahre soll er in einer Entziehung­sanstalt verbringen, außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist rechtskräf­tig

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