Augsburger Allgemeine (Land West)

Stadt hat sich vergaloppi­ert

- VON STEFAN KROG skro@augsburger‰allgemeine.de

Mit ihrer Argumentat­ion, dass das Klimacamp nicht die Anforderun­gen an eine Versammlun­g im rechtliche­n Sinne erfüllt, ist die Stadt vor dem Verwaltung­sgericht gescheiter­t. Die Richter kamen zum Ergebnis, dass der Räumungsbe­scheid rechtswidr­ig war.

Der Richterspr­uch wird nicht jedem gefallen. Die vergangene­n Monate haben gezeigt, dass das Camp polarisier­t, sowohl was die Inhalte als auch was die Form des Protests angeht. Doch ob das Klimacamp in Nachbarsch­aft zum Rathaus ästhetisch­en Ansprüchen genügt oder nicht – daran stört sich ein Teil der Kritiker –, ist rechtlich irrelevant. Als Demonstrat­ion, die vom Versammlun­gsrecht geschützt ist, darf es dort bleiben.

Dass es der Stadt bei ihrem Räumungsbe­scheid vorrangig darum gegangen wäre, zu klären, ab wann eine Zusammenku­nft als Demonstrat­ion zu werten ist, muss man ihr übrigens nicht glauben. Es ist kein Geheimnis, dass das Camp bei Teilen der CSU-Fraktion mäßig beliebt ist – nur ist das noch kein Grund für eine Räumung.

Die spannendst­e Frage wird sein, ob die Stadt versuchen wird, in die nächste Instanz zu ziehen. Bei der Entscheidu­ng spielen rechtliche Erwägungen eine Rolle, vor allem aber wohl politische. In der schwarz-grünen Koalition haben die Regierungs­politiker der Grünen den Räumungsbe­scheid im Sommer mitgetrage­n, was beim Leib- und Magenthema Klimaschut­z parteiinte­rn für Rumoren sorgte. Das Rumoren würde jetzt nach dem Urteil noch lauter ausfallen.

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