Augsburger Allgemeine (Land West)
Stadt hat sich vergaloppiert
Mit ihrer Argumentation, dass das Klimacamp nicht die Anforderungen an eine Versammlung im rechtlichen Sinne erfüllt, ist die Stadt vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die Richter kamen zum Ergebnis, dass der Räumungsbescheid rechtswidrig war.
Der Richterspruch wird nicht jedem gefallen. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass das Camp polarisiert, sowohl was die Inhalte als auch was die Form des Protests angeht. Doch ob das Klimacamp in Nachbarschaft zum Rathaus ästhetischen Ansprüchen genügt oder nicht – daran stört sich ein Teil der Kritiker –, ist rechtlich irrelevant. Als Demonstration, die vom Versammlungsrecht geschützt ist, darf es dort bleiben.
Dass es der Stadt bei ihrem Räumungsbescheid vorrangig darum gegangen wäre, zu klären, ab wann eine Zusammenkunft als Demonstration zu werten ist, muss man ihr übrigens nicht glauben. Es ist kein Geheimnis, dass das Camp bei Teilen der CSU-Fraktion mäßig beliebt ist – nur ist das noch kein Grund für eine Räumung.
Die spannendste Frage wird sein, ob die Stadt versuchen wird, in die nächste Instanz zu ziehen. Bei der Entscheidung spielen rechtliche Erwägungen eine Rolle, vor allem aber wohl politische. In der schwarz-grünen Koalition haben die Regierungspolitiker der Grünen den Räumungsbescheid im Sommer mitgetragen, was beim Leib- und Magenthema Klimaschutz parteiintern für Rumoren sorgte. Das Rumoren würde jetzt nach dem Urteil noch lauter ausfallen.