Augsburger Allgemeine (Land West)

Wo es in Steppach nicht zu eng werden soll

In vielen Bereichen ist der Ort dicht bebaut. Ein Antrag für die Alte Reichsstra­ße geht dem Bauausschu­ss zu weit

- VON JANA TALLEVI

Neusäß Bei diesem Streit unter Behörden geht es schon seit Jahren hin und her. Jetzt könnte die Auseinande­rsetzung um eine Baugenehmi­gung zwischen der Stadt Neusäß und dem Landratsam­t vor Gericht landen. Denn der Bauausschu­ss der Stadt ist sich einig: Nachgeben wolle man nicht. Das hat er auf seiner jüngsten Sitzung bekräftigt. Es geht um ein Zweifamili­enhaus in Steppach. Die Bauherren wollen seit 2013 auf einem Grundstück an der Alten Reichsstra­ße dieses Projekt umsetzen. Doch für Ausschuss und die Bauverwalt­ung ist das Vorhaben nicht passend für den Standort.

Nicht so das Landratsam­t: Mehrmals hat es der Stadt mitgeteilt, dass der Bauantrag aus ihrer Sicht, schließlic­h ist das Amt die Genehmigun­gsbehörde, genehmigun­gsfähig sei, und die Stadt gebeten, auch Ja zu sagen. Ansonsten würde das Landratsam­t das nicht bestehende Einvernehm­en einfach durch einen positiven Bescheid ersetzen.

Dreimal gingen Schreiben zwischen den beiden Behörden inzwischen hin und her. Zuletzt teilte das Landratsam­t der Stadt mit, der Anwalt des Bauherrn habe sich an sie gewandt und auf ganz ähnlich dichte Bauweisen in der Nähe verwiesen. Die Stadt solle nochmals darüber entscheide­n.

Doch der Bauausschu­ss bleibt bei seiner Meinung: Das Bauprojekt passt nicht in die Umgebung. Werde der Bauantrag im Landratsam­t tatsächlic­h genehmigt, soll die Stadtverwa­ltung Klage dagegen einreichen.

● Steppach Ein anderes Wohnbaupro­jekt in Steppach wird vom Ausschuss hingegen sehr positiv gesehen und einstimmig genehmigt. Es geht um ein Bauprojekt mit drei Doppelhäus­ern und einem Einfamilie­nhaus an der Ulmer Straße hinter dem Kindergart­en. Heute ist dort eine Autoverwer­tung. „Das ist eine echte Aufwertung für Steppach, und es ist gut, dass der Schrottpla­tz verschwind­et“, sagte die CSU-Fraktionsv­orsitzende Karin Zimmermann.

● Betriebsle­iterwohnun­gen Immer wieder gehen bei der Bauverwalt­ung in Neusäß Nachfragen nach der

Einrichtun­g von Betriebsle­iterwohnun­gen ein – und oft betreffen sie den Trentiner Ring in Täfertinge­n. Für solch eine Wohnung in einem Gewerbegeb­iet müssen allerdings triftige Gründe vorliegen, meistens geht es darum, dass der Betriebsle­iter rund um die Uhr erreichbar sein muss. Vier oder fünf solcher Wohnungen gebe es in dem Gewerbegeb­iet bereits, so Bauverwalt­ungsleiter Gerald Adolf. Im vorliegend­en

Fall wird vom Bauherrn argumentie­rt, dass der Betriebsle­iter für eine Aufzugsfir­ma, die auch Rettungen von eingesperr­ten Personen vornimmt, schnell erreichbar sein müsse.

Allerdings wohnt der Betriebsle­iter bereits jetzt auf dem Grundstück nebenan. „Oft genug wird uns vorgeworfe­n, nur Wohnraum zu schaffen“, wandte sich Karin Zimmermann deshalb gegen den Bauantrag. Robert Schmidt (CSU) sagte, dass für die Rettung von Personen aus Aufzügen immer auch die Feuerwehr gerufen werden könne. Der Bauausschu­ss lehnte den Antrag ab.

Ein ähnlicher Bauantrag an anderer Stelle des Trentiner Rings war kurz vor der Sitzung zur Überarbeit­ung zurückgezo­gen worden. Stadtrat Hannes Grönninger (Grüne) bat die Verwaltung um die Chronologi­e von Genehmigun­gen oder Ablehnunge­n von Betriebsle­iterwohnun­gen in den vergangene­n Jahren, um in Zukunft nach gleichem Maßstab entscheide­n zu können. Eventuell sollte der Trentiner Ring nicht mehr als Gewerbegeb­iet gelten, sondern als allgemeine­s Wohngebiet.

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Archivfoto: Marcus Merk Steppach ist in vielen Bereich eng bebaut. Ein Antrag für die Alte Reichsstra­ße geht dem Bauausschu­ss der Stadt Neusäß aber zu weit.

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