Augsburger Allgemeine (Land West)
Wo es in Steppach nicht zu eng werden soll
In vielen Bereichen ist der Ort dicht bebaut. Ein Antrag für die Alte Reichsstraße geht dem Bauausschuss zu weit
Neusäß Bei diesem Streit unter Behörden geht es schon seit Jahren hin und her. Jetzt könnte die Auseinandersetzung um eine Baugenehmigung zwischen der Stadt Neusäß und dem Landratsamt vor Gericht landen. Denn der Bauausschuss der Stadt ist sich einig: Nachgeben wolle man nicht. Das hat er auf seiner jüngsten Sitzung bekräftigt. Es geht um ein Zweifamilienhaus in Steppach. Die Bauherren wollen seit 2013 auf einem Grundstück an der Alten Reichsstraße dieses Projekt umsetzen. Doch für Ausschuss und die Bauverwaltung ist das Vorhaben nicht passend für den Standort.
Nicht so das Landratsamt: Mehrmals hat es der Stadt mitgeteilt, dass der Bauantrag aus ihrer Sicht, schließlich ist das Amt die Genehmigungsbehörde, genehmigungsfähig sei, und die Stadt gebeten, auch Ja zu sagen. Ansonsten würde das Landratsamt das nicht bestehende Einvernehmen einfach durch einen positiven Bescheid ersetzen.
Dreimal gingen Schreiben zwischen den beiden Behörden inzwischen hin und her. Zuletzt teilte das Landratsamt der Stadt mit, der Anwalt des Bauherrn habe sich an sie gewandt und auf ganz ähnlich dichte Bauweisen in der Nähe verwiesen. Die Stadt solle nochmals darüber entscheiden.
Doch der Bauausschuss bleibt bei seiner Meinung: Das Bauprojekt passt nicht in die Umgebung. Werde der Bauantrag im Landratsamt tatsächlich genehmigt, soll die Stadtverwaltung Klage dagegen einreichen.
● Steppach Ein anderes Wohnbauprojekt in Steppach wird vom Ausschuss hingegen sehr positiv gesehen und einstimmig genehmigt. Es geht um ein Bauprojekt mit drei Doppelhäusern und einem Einfamilienhaus an der Ulmer Straße hinter dem Kindergarten. Heute ist dort eine Autoverwertung. „Das ist eine echte Aufwertung für Steppach, und es ist gut, dass der Schrottplatz verschwindet“, sagte die CSU-Fraktionsvorsitzende Karin Zimmermann.
● Betriebsleiterwohnungen Immer wieder gehen bei der Bauverwaltung in Neusäß Nachfragen nach der
Einrichtung von Betriebsleiterwohnungen ein – und oft betreffen sie den Trentiner Ring in Täfertingen. Für solch eine Wohnung in einem Gewerbegebiet müssen allerdings triftige Gründe vorliegen, meistens geht es darum, dass der Betriebsleiter rund um die Uhr erreichbar sein muss. Vier oder fünf solcher Wohnungen gebe es in dem Gewerbegebiet bereits, so Bauverwaltungsleiter Gerald Adolf. Im vorliegenden
Fall wird vom Bauherrn argumentiert, dass der Betriebsleiter für eine Aufzugsfirma, die auch Rettungen von eingesperrten Personen vornimmt, schnell erreichbar sein müsse.
Allerdings wohnt der Betriebsleiter bereits jetzt auf dem Grundstück nebenan. „Oft genug wird uns vorgeworfen, nur Wohnraum zu schaffen“, wandte sich Karin Zimmermann deshalb gegen den Bauantrag. Robert Schmidt (CSU) sagte, dass für die Rettung von Personen aus Aufzügen immer auch die Feuerwehr gerufen werden könne. Der Bauausschuss lehnte den Antrag ab.
Ein ähnlicher Bauantrag an anderer Stelle des Trentiner Rings war kurz vor der Sitzung zur Überarbeitung zurückgezogen worden. Stadtrat Hannes Grönninger (Grüne) bat die Verwaltung um die Chronologie von Genehmigungen oder Ablehnungen von Betriebsleiterwohnungen in den vergangenen Jahren, um in Zukunft nach gleichem Maßstab entscheiden zu können. Eventuell sollte der Trentiner Ring nicht mehr als Gewerbegebiet gelten, sondern als allgemeines Wohngebiet.