Augsburger Allgemeine (Land West)
Riesige Wohnanlage am alten Horgauer Bahnhof?
Was wird aus dem ehemaligen Casino-Club? Geht es nach dem Investor, sollen dort etliche neue Wohnungen und eine große Tiefgarage entstehen
Horgau Der ehemalige Casino-Club am alten Horgauer Bahnhof ist verkauft. Der Investor plant, dort eine riesige Wohnanlage mit Tiefgarage zu bauen. Doch das gefällt dem Gemeinderat überhaupt nicht.
Auf erheblichen Widerstand stieß der Antrag des Investors auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage in Horgauergreut, am Bahnhof 2. Wie Bürgermeister Thomas Hafner berichtete, ist der ehemalige Casino-Club verkauft worden. Nun sollen dort drei Baukörper entstehen. „Die Größenordnung der Wohnanlage macht eine Abstimmung mit dem Landratsamt erforderlich“, so Hafner.
Bürgermeister Thomas Hafner würde diesen Tagesordnungspunkt daher auf die Sitzung in vier Wochen setzen. Bis dato kann er, wie er sagte, auch rechtliche Dinge klären. Grundsätzlich waren sich die Gemeinderäte einig, auf dem Grundstück eine Bebauung zuzulassen.
Doch mit dieser Dichte hatte niemand gerechnet.
Das Konzept der Käufer sieht vor, dass 33 Wohnungen, 58 Tiefgaragenstellplätze
und 20 freie Stellplätze gebaut werden sollen. Strittig war vor allen Anzahl und Ausmaß der geplanten Häuser, denn speziell die groß dimensionierten Wohngebäude (drei Geschosse und ein Dachgeschoss) fanden bei den Gemeinderäten keinen Anklang. Eine ganz Latte an Befreiungen (Wandhöhe, Firsthöhe, Anzahl der Vollgeschosse bis hin zu Abstandsflächen) wären nötig, wenn der Investor die Wohnanlage in dieser Größenordnung bauen möchte, betonte Bürgermeister Thomas Hafner.
Im Gremium war man sich einig, dass diese Wohnanlage so nicht gebaut werden könne, denn diese Größenordnung könne man sich nicht vorstellen. Andreas Vogg (Bürgerverein) machte deutlich, dass dieser wuchtiger Baukörper nicht dem dörflichen Charakter entspreche. Er sieht eine Reduzierung auf maximal zwei Geschosse und ein Dachgeschoss als verträglich an. Der Antrag auf Vorbescheid wurde einstimmig abgelehnt.