Augsburger Allgemeine (Land West)
Das gilt jetzt bei Masken und Testpflicht in Schulen
● Maskenpflicht Das bayerische Kul tusministerium hat am vergangenen Freitag eine Präzisierung der Masken pflicht in den Schulen veranlasst. Kultusminister Michael Piazolo stellt nun klar: „Schülerinnen und Schülern ist es erlaubt, ihre Masken auf den Pau senflächen abzunehmen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern gesorgt ist. Gleiches gilt wäh rend einer Stoßlüftung im Klassen zimmer.“Spätestens alle 45 Minuten, so sieht es die Regelung vor, soll in den Klassenzimmern das Fenster geöff net werden.
● Attestpflicht Als kaum zu verwirkli chen hatte Dr. Christian Voigt, der Sprecher des Berufsverbands der Kin der und Jugendärzte in der Stadt Augsburg und Nordschwaben, erst vor wenigen Tagen die Pflicht bezeich net, dass auch nach einer leichten Er krankung Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse erst mit einem ne gativen CoronaTest oder einem ent sprechenden Attest des Arzts den Unter richt wieder besuchen dürften. Auch hier hat das Kultusministerium inzwi schen reagiert. Michael Piazolo: „Wir passen in Absprache mit dem Staatsmi nisterium für Gesundheit und Pflege die Vorgaben für den Umgang mit Er krankungen an. So dürfen Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe mit leichten Symptomen die Schule wieder besu chen, wenn sie innerhalb von 48 Stun den keine schwereren Symptome (Fieber) entwickelt haben. Ein ärztliches Attest oder ein negativer CoronaTest sind nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Lehrkräfte im Freistaat. Grund schulkinder mit nur leichten Sympto men können wie bisher auch weiter die Schule besuchen.“Man komme da mit einem Elternwunsch nach. Dieses Vorgehen hatte auch das Landratsamt Augsburg bislang bevorzugt. (jah)