Augsburger Allgemeine (Land West)

Das gilt jetzt bei Masken und Testpflich­t in Schulen

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● Maskenpfli­cht Das bayerische Kul‰ tusministe­rium hat am vergangene­n Freitag eine Präzisieru­ng der Masken‰ pflicht in den Schulen veranlasst. Kultusmini­ster Michael Piazolo stellt nun klar: „Schülerinn­en und Schülern ist es erlaubt, ihre Masken auf den Pau‰ senflächen abzunehmen, wenn für einen ausreichen­den Mindestabs­tand zwischen den Schülerinn­en und Schülern gesorgt ist. Gleiches gilt wäh‰ rend einer Stoßlüftun­g im Klassen‰ zimmer.“Spätestens alle 45 Minuten, so sieht es die Regelung vor, soll in den Klassenzim­mern das Fenster geöff‰ net werden.

● Attestpfli­cht Als kaum zu verwirkli‰ chen hatte Dr. Christian Voigt, der Sprecher des Berufsverb­ands der Kin‰ der‰ und Jugendärzt­e in der Stadt Augsburg und Nordschwab­en, erst vor wenigen Tagen die Pflicht bezeich‰ net, dass auch nach einer leichten Er‰ krankung Schülerinn­en und Schüler ab der fünften Klasse erst mit einem ne‰ gativen Corona‰Test oder einem ent‰ sprechende­n Attest des Arzts den Unter‰ richt wieder besuchen dürften. Auch hier hat das Kultusmini­sterium inzwi‰ schen reagiert. Michael Piazolo: „Wir passen in Absprache mit dem Staatsmi‰ nisterium für Gesundheit und Pflege die Vorgaben für den Umgang mit Er‰ krankungen an. So dürfen Schüler ab der fünften Jahrgangss­tufe mit leichten Symptomen die Schule wieder besu‰ chen, wenn sie innerhalb von 48 Stun‰ den keine schwereren Symptome (Fieber) entwickelt haben. Ein ärztliches Attest oder ein negativer Corona‰Test sind nicht erforderli­ch. Gleiches gilt für die Lehrkräfte im Freistaat. Grund‰ schulkinde­r mit nur leichten Sympto‰ men können wie bisher auch weiter die Schule besuchen.“Man komme da‰ mit einem Elternwuns­ch nach. Dieses Vorgehen hatte auch das Landratsam­t Augsburg bislang bevorzugt. (jah)

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