Augsburger Allgemeine (Land West)
Was soll Gersthofen mit einem Grundstück machen?
Bauausschuss Wie beim Verkauf des Bauplatzes vorgegangen werden soll, darüber waren sich die Mitglieder nicht einig
Gersthofen Versteigern oder in Erbpacht überlassen? Diese Frage stellte sich der Gersthofer Bauausschuss. Es drehte sich dabei um das Grundstück, auf dem der Alpenverein bis zu seinem Umzug sein Vereinsheim hatte. Inzwischen ist der Verein – wie die Gersthofer Naturfreunde auch – an die Westendstraße auf das ehemalige Grundstück der Gärtnerei Ortolf umgesiedelt. Da nun das Grundstück frei ist, empfahl die Stadtverwaltung, den Bauplatz, der sich in einem allgemeinen Wohngebiet befindet, gegen Höchstgebot zu versteigern. Die Größe des Areals umfasst 524 Quadratmeter. „Bei der
Vergabe werden alle Angebote von natürlichen Personen, also keine Firmen, berücksichtigt, die zur Teilnahme am Bieterverfahren berechtigt sind“, sagte Britta Vogt von der Stadtverwaltung. Pro Bieter darf maximal ein Angebot abgegeben werden. Das Mindestgebot liegt bei 300.000 Euro. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Interessenten eine Reihe von Bedingungen erfüllen: Der neue Eigentümer muss den Bauplatz nach den Vorgaben des Bebauungsplans bebauen und das Haus selbst nutzen. Realisiert werden muss das Bauvorhaben innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrags. Wird gegen die Bauverpflichtung verstoßen, kann die Stadt entweder das Wiederkaufsrecht oder eine Nachzahlungspflicht geltend machen. „Die endgültige Entscheidung über die Vergabe fällt der Stadtrat“, so Vogt weiter. Die Höhe des geforderten Mindestgebots stieß Peter Schönfelder (SPD/Grüne) sauer auf: „Uns wären 250.000 Euro als Einstiegspreis lieber, um die Preistreiberei bei Grundstücken in unserer Stadt nicht auch noch selbst zu fördern.“Er wollte wissen, ob der Grund auch nur an Gersthofer Bürger vergeben werden könnte. „Wir dürfen laut Gemeindeordnung das Grundstück nicht unter Wert verkaufen“, erklärte Britta Vogt. Durch Heranziehung verschiedener Kriterien wie des Bodenrichtwerts sei man auf die 300.000 Euro gekommen. „Und EU-Recht lässt nicht zu, dass wir nur an Gersthofer verkaufen.“Frank Arloth (CSU) bezweifelte, dass es etwas bringe, das Mindestgebot herabzusetzen. „Wir werden am Ende in Bereichen liegen, die sich eine Durchschnittsfamilie wohl kaum noch leisten kann.“In jedem Fall solle geprüft werden, ob das Grundstück in Erbpacht vergeben werden könnte. „Dann könnten auch weniger Betuchte zum Zug kommen.“Dies sei laut Britta Vogt grundsätzlich möglich. Hans-Jürgen Fendt (W.I.R.) begrüßte es, „dass jetzt endlich mal ein Mindestgebot festgelegt wird“. Dies künftig zu einem Grundsatz zu machen, lehnte Albert Kaps (Pro Gersthofen) ab: „Wir haben als Stadträte andere Aufgaben als Höchstpreise zu erzielen.“Markus Brem (BewegungZukunft) schlug vor, den Tagesordnungspunkt noch einmal zurückzustellen. „Warum kauft die Gersthofer Grundstücksgesellschaft nicht das Areal?“Es sei nicht die Aufgabe einer Gemeinde, Einfamilienhäuser zu verwalten, entgegnete Bürgermeister Michael Wörle. Frank Arloth forderte ebenfalls, dass die Verwaltung noch einmal prüft, welche Lösung sinnvoll wäre. „In vier Wochen laufen uns keine potenziellen Käufer davon. Die Mitglieder einigten sich auf dieses Vorgehen.