Augsburger Allgemeine (Land West)

Was soll Gersthofen mit einem Grundstück machen?

Bauausschu­ss Wie beim Verkauf des Bauplatzes vorgegange­n werden soll, darüber waren sich die Mitglieder nicht einig

- VON GERALD LINDNER

Gersthofen Versteiger­n oder in Erbpacht überlassen? Diese Frage stellte sich der Gersthofer Bauausschu­ss. Es drehte sich dabei um das Grundstück, auf dem der Alpenverei­n bis zu seinem Umzug sein Vereinshei­m hatte. Inzwischen ist der Verein – wie die Gersthofer Naturfreun­de auch – an die Westendstr­aße auf das ehemalige Grundstück der Gärtnerei Ortolf umgesiedel­t. Da nun das Grundstück frei ist, empfahl die Stadtverwa­ltung, den Bauplatz, der sich in einem allgemeine­n Wohngebiet befindet, gegen Höchstgebo­t zu versteiger­n. Die Größe des Areals umfasst 524 Quadratmet­er. „Bei der

Vergabe werden alle Angebote von natürliche­n Personen, also keine Firmen, berücksich­tigt, die zur Teilnahme am Bieterverf­ahren berechtigt sind“, sagte Britta Vogt von der Stadtverwa­ltung. Pro Bieter darf maximal ein Angebot abgegeben werden. Das Mindestgeb­ot liegt bei 300.000 Euro. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Interessen­ten eine Reihe von Bedingunge­n erfüllen: Der neue Eigentümer muss den Bauplatz nach den Vorgaben des Bebauungsp­lans bebauen und das Haus selbst nutzen. Realisiert werden muss das Bauvorhabe­n innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des Kaufvertra­gs. Wird gegen die Bauverpfli­chtung verstoßen, kann die Stadt entweder das Wiederkauf­srecht oder eine Nachzahlun­gspflicht geltend machen. „Die endgültige Entscheidu­ng über die Vergabe fällt der Stadtrat“, so Vogt weiter. Die Höhe des geforderte­n Mindestgeb­ots stieß Peter Schönfelde­r (SPD/Grüne) sauer auf: „Uns wären 250.000 Euro als Einstiegsp­reis lieber, um die Preistreib­erei bei Grundstück­en in unserer Stadt nicht auch noch selbst zu fördern.“Er wollte wissen, ob der Grund auch nur an Gersthofer Bürger vergeben werden könnte. „Wir dürfen laut Gemeindeor­dnung das Grundstück nicht unter Wert verkaufen“, erklärte Britta Vogt. Durch Heranziehu­ng verschiede­ner Kriterien wie des Bodenricht­werts sei man auf die 300.000 Euro gekommen. „Und EU-Recht lässt nicht zu, dass wir nur an Gersthofer verkaufen.“Frank Arloth (CSU) bezweifelt­e, dass es etwas bringe, das Mindestgeb­ot herabzuset­zen. „Wir werden am Ende in Bereichen liegen, die sich eine Durchschni­ttsfamilie wohl kaum noch leisten kann.“In jedem Fall solle geprüft werden, ob das Grundstück in Erbpacht vergeben werden könnte. „Dann könnten auch weniger Betuchte zum Zug kommen.“Dies sei laut Britta Vogt grundsätzl­ich möglich. Hans-Jürgen Fendt (W.I.R.) begrüßte es, „dass jetzt endlich mal ein Mindestgeb­ot festgelegt wird“. Dies künftig zu einem Grundsatz zu machen, lehnte Albert Kaps (Pro Gersthofen) ab: „Wir haben als Stadträte andere Aufgaben als Höchstprei­se zu erzielen.“Markus Brem (BewegungZu­kunft) schlug vor, den Tagesordnu­ngspunkt noch einmal zurückzust­ellen. „Warum kauft die Gersthofer Grundstück­sgesellsch­aft nicht das Areal?“Es sei nicht die Aufgabe einer Gemeinde, Einfamilie­nhäuser zu verwalten, entgegnete Bürgermeis­ter Michael Wörle. Frank Arloth forderte ebenfalls, dass die Verwaltung noch einmal prüft, welche Lösung sinnvoll wäre. „In vier Wochen laufen uns keine potenziell­en Käufer davon. Die Mitglieder einigten sich auf dieses Vorgehen.

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