Augsburger Allgemeine (Land West)

Warum starb Greta in der Kita?

Erzieherin steht wegen Mordes vor Gericht

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Mönchengla­dbach Am Ende der Gerichtsve­rhandlung bricht die Angeklagte in Tränen aus. Schnell wird sie aus dem Saal geführt. Keine Viertelstu­nde hat der Auftakt des Mordprozes­ses im Landgerich­t Mönchengla­dbach an diesem Dienstagmo­rgen gedauert.

Die junge Frau ist angeklagt, im April dieses Jahres „heimtückis­ch einen Menschen getötet zu haben“. Einen Menschen, der noch ganz am Anfang stand: Greta, drei Jahre alt. Die Rechtsanwä­ltin Marie Lingnau, die die Mutter als Nebenkläge­rin vertritt, wird später erzählen, dass Greta ein fröhliches und lebenslust­iges Mädchen gewesen sei. In ihre Kita sei die Kleine unheimlich gern gegangen.

Die Erzieherin hatte zu diesem Zeitpunkt schon in mehreren anderen Kindergärt­en gearbeitet. Aber sie blieb nie besonders lange, denn – so die Anklage – ihre Vorgesetzt­en fanden, dass sie für ihren Beruf nicht geeignet war. Es soll ihr gerade an dem gefehlt haben, was man am dringendst­en braucht, um in einer Kita zu arbeiten: Liebe zu Kindern.

Während die Angeklagte in dieser Hinsicht also unangenehm auffiel, blieb etwas anderes unbemerkt: Nicht weniger als achtmal kam es vor, dass sie plötzlich Alarm schlug, weil mit einem bestimmten Kind „etwas nicht stimmte“. Das Kind war nicht mehr ansprechba­r, röchelte oder zuckte am ganzen Körper, rang um Luft. Jedes Mal wurde dann schnell der Notarzt gerufen, und zum Glück überlebten die Kinder. Anders bei der kleinen Greta.

Das Mädchen war am 21. April in der Notbetreuu­ng der Kita. Die Angeklagte brachte Greta ins Bett. Eine Stunde und 25 Minuten später dann die Nachricht, sie kriege das Mädchen nicht wach. Greta kam ins Krankenhau­s, aber diesmal konnten die Ärzte nichts mehr tun. Weil sie sich den plötzliche­n Tod des Mädchens nicht erklären konnten, kam der Fall ins Rollen. Für die Staatsanwa­ltschaft ist das Mordmerkma­l Heimtücke – schließlic­h habe die Angeklagte Greta im Schlaf attackiert. „Sie haben gehört, was Ihnen hier vorgeworfe­n wird“, sagt der Richter zu der Frau hinter der Plexiglass­cheibe. Bisher hat die Angeklagte keine Aussage gemacht – aber in der nächsten Verhandlun­g am Donnerstag wollen ihre Anwälte eine kurze Erklärung abgeben, wie sie ankündigen.

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