Augsburger Allgemeine (Land West)

Corona‰Betrug im Nagelstudi­o

Paar bekommt Ärger wegen Soforthilf­en

- VON SÖREN BECKER

Landkreis Augsburg Wegen Unregelmäß­igkeiten bei ihrem Antrag der Corona-Soforthilf­e mussten eine Nagelstudi­obetreiber­in und ihr Mann aus dem westlichen Landkreis sich vor dem Amtsgerich­t Augsburg verantwort­en. Den beiden wurde Subvention­sbetrug zur Last gelegt.

Die Angeklagte betreibt das Nagelstudi­o in ihrem Haus und hat keine Angestellt­en. Deswegen habe sie auch keine Fixkosten, so die Staatsanwa­ltschaft. Die Soforthilf­en dürfen aber nur dazu eingesetzt werden, Liquidität­sengpässe zu überbrücke­n. Die Angeklagte nutzte sie allerdings, um ihren Einnahmena­usfall auszugleic­hen.

Weiterhin war es in den Augen der Staatsanwa­ltschaft verdächtig,

Das Geld ging auf das Konto des Mannes

dass die Zahlungen auf das Konto des Lebenspart­ners der Angeklagte­n eingehen sollten. So etwas deute häufig auf eine Betrugsmas­che oder Steuerhint­erziehung, erklärte Richter Dominic Semsch. „Ich lasse mich immer in bar bezahlen und zahle das Geld auf das Konto meines Freundes ein“, erklärte die Angeklagte. Sie habe gar kein eigenes Konto. Die anderen Unregelmäß­igkeiten erklärte sie mit ihrem Unwissen.

Wie sich vor Gericht herausstel­lte, hat die Betreiberi­n des Studios hohe Schulden und einen erwachsene­n Sohn, den sie unterstütz­en muss. Daher sei sie froh gewesen, überhaupt Geld zu bekommen, als sie in ihrem Nagelstudi­o keine Aufträge mehr annehmen durfte. Anstatt der Fixkosten habe sie ihren Verdiensta­usfall geltend gemacht. Die Bedingunge­n für die Auszahlung habe sie gelesen, aber nicht verstanden. Es habe ihr ferngelege­n,

Unwissenhe­it schützt vor Strafe nicht

sich Geld zu erschleich­en, auf welches sie keinen Anspruch gehabt habe.

Wie Richter Semsch sie informiert­e, spielt das allerdings keine Rolle für den Tatbestand. „Ob die Täuschung absichtlic­h war, spielt beim Subvention­sbetrug keine Rolle. Der Antragstel­ler ist dafür verantwort­lich, dass alle Angaben auf dem Antrag stimmen.“Fälle wie ihre seien häufig, weil viele Anträge nicht eingängig geprüft worden seien und trotz Fehlern im Antrag bewilligt wurden, so der Richter. Die Angeklagte­n könnten froh sein, dass nur einer ihrer drei Anträge bewilligt worden sei. Ansonsten hätte sie mit einem deutlich höheren Strafmaß rechnen müssen. Ein weiterer Glücksfall für das Paar: Semsch verständig­te sich mit Staatsanwa­lt Benjamin Lüdiger, die beiden erfolglose­n Anträge nicht in das Urteil einzubezie­hen. Diese seien zu unbedeuten­d. Die Angeklagte­n wurde zu einer Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze à zehn Euro) verurteilt. Außerdem müssen sei einen Wertersatz von 2200 Euro leisten. Beide nahmen das Urteil an, es ist rechtskräf­tig.

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