Augsburger Allgemeine (Land West)
CoronaBetrug im Nagelstudio
Paar bekommt Ärger wegen Soforthilfen
Landkreis Augsburg Wegen Unregelmäßigkeiten bei ihrem Antrag der Corona-Soforthilfe mussten eine Nagelstudiobetreiberin und ihr Mann aus dem westlichen Landkreis sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Den beiden wurde Subventionsbetrug zur Last gelegt.
Die Angeklagte betreibt das Nagelstudio in ihrem Haus und hat keine Angestellten. Deswegen habe sie auch keine Fixkosten, so die Staatsanwaltschaft. Die Soforthilfen dürfen aber nur dazu eingesetzt werden, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Angeklagte nutzte sie allerdings, um ihren Einnahmenausfall auszugleichen.
Weiterhin war es in den Augen der Staatsanwaltschaft verdächtig,
Das Geld ging auf das Konto des Mannes
dass die Zahlungen auf das Konto des Lebenspartners der Angeklagten eingehen sollten. So etwas deute häufig auf eine Betrugsmasche oder Steuerhinterziehung, erklärte Richter Dominic Semsch. „Ich lasse mich immer in bar bezahlen und zahle das Geld auf das Konto meines Freundes ein“, erklärte die Angeklagte. Sie habe gar kein eigenes Konto. Die anderen Unregelmäßigkeiten erklärte sie mit ihrem Unwissen.
Wie sich vor Gericht herausstellte, hat die Betreiberin des Studios hohe Schulden und einen erwachsenen Sohn, den sie unterstützen muss. Daher sei sie froh gewesen, überhaupt Geld zu bekommen, als sie in ihrem Nagelstudio keine Aufträge mehr annehmen durfte. Anstatt der Fixkosten habe sie ihren Verdienstausfall geltend gemacht. Die Bedingungen für die Auszahlung habe sie gelesen, aber nicht verstanden. Es habe ihr ferngelegen,
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
sich Geld zu erschleichen, auf welches sie keinen Anspruch gehabt habe.
Wie Richter Semsch sie informierte, spielt das allerdings keine Rolle für den Tatbestand. „Ob die Täuschung absichtlich war, spielt beim Subventionsbetrug keine Rolle. Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, dass alle Angaben auf dem Antrag stimmen.“Fälle wie ihre seien häufig, weil viele Anträge nicht eingängig geprüft worden seien und trotz Fehlern im Antrag bewilligt wurden, so der Richter. Die Angeklagten könnten froh sein, dass nur einer ihrer drei Anträge bewilligt worden sei. Ansonsten hätte sie mit einem deutlich höheren Strafmaß rechnen müssen. Ein weiterer Glücksfall für das Paar: Semsch verständigte sich mit Staatsanwalt Benjamin Lüdiger, die beiden erfolglosen Anträge nicht in das Urteil einzubeziehen. Diese seien zu unbedeutend. Die Angeklagten wurde zu einer Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze à zehn Euro) verurteilt. Außerdem müssen sei einen Wertersatz von 2200 Euro leisten. Beide nahmen das Urteil an, es ist rechtskräftig.