Augsburger Allgemeine (Land West)
Betrifft: Arbeitszimmer
Zu „Wer zu Hause arbeitet, soll nicht draufzahlen“(Politik) vom 1. Dezem ber:
Mit dem Homeoffice ändern sich das Familienleben, die Arbeitsumgebung und u. U. auch das Verhältnis zur Berufstätigkeit. Sicherlich ist eine finanzielle Unterstützung durch den Staat immer willkommen. Doch muss der Staat durch neue Regelungen (500 Euro Jahreszahlung) den Kosten- und Verwaltungsapparat weiter aufblähen? Ich meine nein. Für den Arbeitnehmer entfallen Fahrtkosten. Die Arbeitgeber beteiligen sich in der Regel, bei entsprechender Betriebsvereinbarung, an den Unterhaltskosten für die Arbeitsstätte daheim. Er könnte diese sogar noch ausbauen, da sich seine Gebäudeund Bürokosten reduzieren. Nicht jeder Arbeitnehmer benötigt nun einen eigenen Arbeitsplatz im Firmengebäude. Eine weitere Vergünstigung für den Arbeitnehmer wäre die Anrechnung eines Arbeitszimmers im Rahmen der Steuererklärung. Ja, die Regeln für eine Anrechnung eines Arbeitszimmers sind restriktiv. Aber die Arbeitswelt muss sich an die neuen Gegebenheiten anpassen. Warum sollte nicht auch die Anrechnung des Arbeitszimmers novelliert werden? Mit meinen Überlegungen würde eine Ausnahmeregelung zur Zahlung der Homeoffice-Unterstützung entfallen. Ich glaube, meine Aufrechnung deckt sich locker mit den 500 Euro Zuschuss!
Norbert Graßmeier, Neusäß