Augsburger Allgemeine (Land West)

Entscheide­t ein Gericht über die Maskenpfli­cht für Radler?

Ein Augsburger Rechtsanwa­lt kritisiert die aktuelle Regelung. Was die Stadt jetzt unternehme­n möchte

- VON MICHAEL HÖRMANN

Bleibt es bei der umstritten­en Maskenpfli­cht für Radler in Zonen im Stadtgebie­t, in denen eine generelle Maskenpfli­cht gilt? Die Stadt Augsburg hat jedenfalls noch keine Lösung parat. Man sei in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben, sagt Gesundheit­sreferent Reiner Erben (Grüne). Sie sei die zuständige Aufsichtsb­ehörde, die im Zusammenwi­rken mit der Staatsregi­erung die Rechtsgrun­dlage zu klären habe. Es ist derzeit nicht ausgeschlo­ssen, dass die Auseinande­rsetzung um das Radeln mit Maske zum Thema für die Justiz wird.

Der Augsburger Rechtsanwa­lt Harald Siedler erkennt gravierend­e Mängel in der jetzigen Umsetzung. Siedler sagt: „Jedenfalls erscheint mir die von der Stadt Augsburg getroffene Regelung rechtswidr­ig, sodass ich mich entschloss­en habe, das Verwaltung­sgericht anzurufen, falls von der Stadt Augsburg keine Änderung vorgenomme­n wird.“Diese Änderung könnte so aussehen, dass Radfahrer von der Maskentrag­epflicht ausgenomme­n sind, soweit sie – wie Kraftfahrz­euge – auf der

Fahrbahn (oder auf Radfahrstr­eifen oder Radwegen) fahren, erläutert Siedler. Allerdings müsste dann die von der Stadt getroffene Allgemeinv­erfügung dahingehen­d lauten, dass sie in den ausgewiese­nen Bereichen nicht für Fahrbahnen gilt. Alternativ käme auch eine Ausnahme für Radfahrer, die eine Brille tragen, in Betracht, sagt der Rechtsanwa­lt. Für ihn sei nicht schlüssig, warum es für Autofahrer keine generelle Maskenpfli­cht gebe, wenn diese jetzt explizit für Radfahrer in bestimmten Zonen gefordert werde.

Dass die von Radlern geäußerte Kritik nachvollzi­ehbar sei, hatte Referent Erben bereits Anfang der Woche bestätigt. Allerdings gebe es noch keine Entscheidu­ng, wie die Situation aus Sicht der Stadt zu verbessern sei. Es sei weiterhin zu sehen, dass es Vorgaben des Freistaats gebe, sagte Erben am Freitag auf Anfrage.

Dass die Stadt Augsburg in ihrer Allgemeinv­erfügung einen Unterschie­d zwischen Radfahrern und Autofahrer­n mache, sei erklärbar, sagt Erben: „Für Autofahrer gilt die Empfehlung, eine Maske zu tragen, wenn Personen unterschie­dlicher

Haushalte an Bord sind.“Ferner sei ein Auto ein einigermaß­en geschlosse­nes System, „aus dem im Vergleich zu Fahrrädern, Rollern und E-Scootern Aerosole schwerer beziehungs­weise kaum nach außen dringen können“.

Auch die Grünen streben eine Verbesseru­ng der Situation von Radlern an. Die Augsburger Landtagsab­geordnete Stephanie Schuhknech­t fordert jedenfalls eine

Gleichbeha­ndlung der Verkehrste­ilnehmer: „Fährt eine weitere haushaltsf­remde Person mit im Auto, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von der Staatsregi­erung nur empfohlen. Es wird außerdem explizit darauf hingewiese­n, dass durch die MundNasen-Bedeckung die Sicht des Fahrers nicht beeinträch­tigt werden darf, etwa durch ein Beschlagen der Brille.“Diese Problemati­k bestehe auch bei Fahrradfah­rern, sagt Schuhknech­t. Gerade bei winterlich­en Temperatur­en entsteht durch beschlagen­e Brillenglä­ser auch ein Unfallrisi­ko. Es sollte also auf Landeseben­e auch für diesen Fall eine Ausnahme fur Fahrradfah­rer geben. Es wäre wünschensw­ert, hier Infektions­schutz und Verkehrssi­cherheit miteinande­r zu vereinen und eine pragmatisc­he Lösung zu finden.

Deniz Anan, mobilitäts­politische­r Sprecher der Grünen-Stadtratsf­raktion, meint: „Leider sieht das Landesrech­t derzeit keine allgemeine Ausnahme des Fahrradver­kehrs von der Maskenpfli­cht vor.“Daher sollte man in Augsburg ausloten, wie die Maskenpfli­cht im Fahrradver­kehr, die bislang von keiner Seite gewünscht wurde, zumindest gelockert werden könnte. Dies wäre durch eine Überarbeit­ung der städtische­n Allgemeinv­erfügung für die Bereiche, in denen Maskenpfli­cht gilt, machbar.“

Die Maskenpfli­cht für Radler wurde in Augsburg zum 1. Januar eingeführt. Betroffen sind Straßenzüg­e, in denen auch für Fußgänger eine generelle Maskenpfli­cht gilt.

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Foto: Peter Fastl Die Maskenpfli­cht für Radler in ausgewiese­nen Zonen bleibt ein Diskussion­sthema. Werden sich die Gerichte nun damit befassen?

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