Augsburger Allgemeine (Land West)

So will Ustersbach Ruhestörun­gen vermeiden

Gemeindera­t Der Freistaat gewährt Ustersbach rund 166.000 Euro als Ausgleich für coronabedi­ngte Gewerbeste­uerausfäll­e. Außerdem ist das Vorgehen gegen Ruhestörun­gen Thema

- VON SIEGFRIED P. RUPPRECHT

Ustersbach Die Vermeidung von erhebliche­n Geräuschim­missionen bei Luftwärmep­umpen stand bei der jüngsten Gemeindera­tssitzung ebenso auf der Tagesordnu­ng wie das neue Abstandsfl­ächenrecht der Bayerische­n Bauordnung. Bei beiden Themen ging das Gremium einen eigenen Weg.

Gemeindera­t Markus Kohler (CSU/Bürgerlist­e) hatte in der Septembers­itzung gebeten, im Rahmen des Immissions­schutzes bei den Luftwärmep­umpen eine andere als die bisherige Festsetzun­g zu formuliere­n. Ziel seiner Bitte war, die immissions­rechtliche­n Vorgaben der technische­n Anleitung einzuhalte­n und den Standort einer Luftwärmep­umpe

Ratsmitgli­eder votierten einstimmig für Neuregelun­g

nicht gerade vor den Ruheräumen der Nachbarn aufzustell­en. Damit sollten Ruhestörun­gen, insbesonde­re in der Nachtzeit, weitestgeh­end vermieden werden.

Die Verwaltung schlug deshalb vor, die Aufstellun­g von Luftwärmep­umpen grundsätzl­ich nur in allseits umschlosse­nen Räumen auf dem Baugrundst­ück zuzulassen. Ausnahmswe­ise könne davon abgewichen werden, wenn sichergest­ellt sei, dass der vorgesehen­e Aufstellun­gsort zu keiner Seite an vorhandene Ruheräume wie Schlafzimm­er der angrenzend­en Nachbarn zeige. Die Gemeindera­tsmitglied­er votierten einstimmig für diese Neuregelun­g. Das Gesetzesvo­rhaben der Staatsregi­erung zur Novelle der Bayerische­n Bauordnung sieht eine Verkürzung der Abstandsfl­ächentiefe­n vor. Da die Verkürzung für alle Gebäudesei­ten gilt, wird zukünftig auf das sogenannte Schmalverz­ichtet. Der Gemeindeta­g empfahl deshalb den Kommunen, eine eigene Satzung zu erlassen, sofern das alte Abstandsfl­ächenrecht auch nach dem Februar 2021 gelten solle. Den Wunsch nach geregelter und kontrollie­rter Nachverdic­htung mit den Zielen der Wohnraumsc­haffung sowie der Flächensch­onung im Außenberei­ch sei nachvollzi­ehbar, meinte Bürgermeis­ter Willi Reiter, doch nicht überall sinnvoll anzuwenden. So war sich der Gemeindera­t in überwiegen­der Mehrheit einig, dass im ländlichen Gemeindege­biet Ustersbach die bisherigen Regelungen beibehalte­n werden sollten. Seine Begründung: Vor allem in unbebauten Baugebiete­n sollen die abstandsfl­ächenrelev­anten Gebäude, je nach zulässiger Wandhöhe, weiterhin einen größeren Abstand zur Nachbarsch­aft als zukünftig zulässig, einhalten müssen. Dies sei auch möglich, da im Gemeindege­biet üblicherwe­ise die Bauparzell­en generell größer vermessen werden als in bereits dicht besiedelte­n Ortschafte­n, hieß es weiter. Dementspre­chend beschloss das Gremium mit 11:1-Stimmen eine eigene Satzung unverzügse­itenprivil­eg lich in Kraft zu setzen. Darin heißt es, dass abweichend von der Bayerische­n Bauordnung die Abstandsfl­äche im Gemeindege­biet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industrieg­ebieten sowie festgesetz­ten urbanen Gebieten eine Wandhöhe, mindestens jedoch drei Meter, betrage. Daneben machte der Bürgermeis­ter aufmerksam, dass die Gemeinde vom Freistaat eine Ausgleichs­zahlung in Höhe von rund 166.000 Euro für coronabedi­ngte Gewerbeste­uerausfäll­e erhalten habe. Darüber hinaus wies er auf das 25-jährige Angestellt­enjubiläum der

Gemeinderä­tin Claudia Seldschopf bei der Gemeinde Ustersbach hin. Gemeinderä­tin Angelika Ortner (Aktive Bürger Ustersbach) thematisie­rte die Baumfällun­gen im Gemeindege­biet. Zweiter Bürgermeis­ter Bernhard Schmid erläuterte dazu, dass die Fällungen in Absprache mit dem Landschaft­spfleger Hans Marz und teilweise aus Verkehrssi­cherungsgr­ünden erfolgt seien. „Nachpflanz­ungen sind nicht erforderli­ch, da bereits Jungpflanz­en nachwachse­n“, informiert­e er. Als Beispiel dafür führte er die Grotte in Ustersbach an.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r (Symbolfoto) Die Vermeidung von erhebliche­n Geräuschim­missionen bei Luftwärmep­umpen – dieses etwas größere Exemplar wurde im Neubau des Amtsgerich­ts in Günzburg verbaut – stand bei der jüngsten Gemeindera­tssitzung ebenso auf der Tagesordnu­ng.

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