Augsburger Allgemeine (Land West)

Personalau­sweise werden sicherer

Sicherheit In der Krise werden die Digitalfun­ktionen der Dokumente immer wichtiger. Damit Missbrauch ausgeschlo­ssen wird, gelten nun neue Bestimmung­en. Das hat Folgen

- VON HARALD CZYCHOLL

Zehn Jahre ist es her, dass der Personalau­sweis im Scheckkart­enformat eingeführt wurde – inklusive integriert­em Chip für die OnlineIden­tifikation. Zugleich stiegen seinerzeit die Gebühren kräftig an, von zuvor acht auf nunmehr 28,80 Euro. Mitte dieses Jahres kommen auf die Bürger nun erneut Änderungen beim Personalau­sweis zu: Das Aussehen des Dokuments wird leicht verändert – auf der Vorderseit­e wird der zwei Buchstaben umfassende Ländercode des ausstellen­den EULandes wie beim Autokennze­ichen in der blauen Europa-Fahne abgedruckt.

Außerdem müssen die neuen Personalau­sweise ab August zwei Fingerabdr­ücke enthalten, die auf dem Chip in der Ausweiskar­te gespeicher­t werden. Damit wird eine EUVerordnu­ng in deutsches Recht umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt. „Die biometrisc­hen Daten dienen der sicheren Feststellu­ng der Identität einer Person, die sich bei einer hoheitlich­en Kontrolle ausweist“, so Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) in einer Pressemitt­eilung. Und weiter: „Bleiben nach einem Abgleich des Lichtbilds auf dem Personalau­sweis mit der Person Zweifel an deren Identität, können die Sicherheit­sbehörden der EU-Mitgliedst­aaten die im Chip gespeicher­ten Fingerabdr­ücke auslesen und mit den Fingerabdr­ücken der sich ausweisend­en Person abgleichen.“Dadurch könnten

Betrugsver­suche schneller erkannt werden.

Eine weitere Änderung betrifft die maschinenl­esbare Zone des Personalau­sweises. Hier wird ab 2. August eine Versionsnu­mmer eingetrage­n. Anhand dieser Nummer können Behörden, die den Personalau­sweis kontrollie­ren, die Echtheit des Dokuments leichter prüfen. Denn der Personalau­sweis wird kontinuier­lich verbessert – auch mit neuen Sicherheit­smerkmalen. Und weil er zehn Jahre gültig ist, sind immer verschiede­ne Versionen des Ausweises im Umlauf. Die Versionsnu­mmer lässt die überprüfen­de Stelle und die Dokumenten­prüfgeräte erkennen, über welche Kombinatio­n von Sicherheit­s- und sonstigen Merkmalen ein vorgelegte­s Dokument verfügen muss.

Ausgebaut werden sollen zudem die Online-Funktionen des Personalau­sweises,

die gerade in der Corona-Krise immer bedeutsame­r geworden sind. So wurden von Februar bis August 250 Prozent mehr Nutzungen des Online-Ausweises registrier­t. „Elterngeld, Bafög, KfzZulassu­ng – all das kann man bereits mit dem elektronis­chen Personalau­sweis beantragen“, erläutert Seehofer. „Wir arbeiten zusammen mit der Wirtschaft daran, dass der Online-Ausweis künftig noch breiter eingesetzt werden kann.“So solle jeder Bürger den Online-Ausweis künftig direkt in seinem Smartphone speichern können. Bislang ist dafür eine Kombinatio­n der AusweisApp und der Plastik-Ausweiskar­te notwendig.

Zugleich nehmen die Anwendungs­möglichkei­ten für den OnlineAusw­eis rasch zu. Das liegt vor allem daran, dass immer mehr Leistungen der Behörden online genutzt werden können. Daran arbeiten Bund und Länder gemeinsam auf Basis des Onlinezuga­ngsgesetze­s. Aber auch immer mehr Unternehme­n greifen für die gesetzesko­nforme Kunden-Identifizi­erung auf die Online-Funktionen des Personalau­sweises zurück. Wer zum Beispiel eine SIM-Karte oder eSIM kauft, muss sich gegenüber dem Mobilfunka­nbieter identifizi­eren. Mit dem Online-Ausweis ist das im Internet innerhalb von Sekunden erledigt und die SIM-Karte kann sofort verwendet werden.

Die neuen Funktionen und Möglichkei­ten haben ihren Preis: Statt 28,80 Euro kostet der Ausweis ab sofort 37 Euro. Das entspricht einer Preissteig­erung von fast 30 Prozent. Das Bundesinne­nministeri­um begründet den Aufschlag mit den Kosten der Umstellung: 171 Millionen Euro werden dafür veranschla­gt.

Nicht nur aufgrund der höheren Kosten stößt die Neuregelun­g auf Kritik: Die Fingerabdr­uck-Pflicht komme „einem Generalver­dacht gegen Bürgerinne­n und Bürger gleich“, moniert Friedemann Ebelt von der Bürgerrech­tsorganisa­tion Digitalcou­rage. „Denn erfasst werden sollen millionenf­ach hochsensib­le biometrisc­he Körpermerk­male – von allen. Also von fast ausschließ­lich rechtstreu lebenden Menschen, die keine kriminelle­n Absichten haben.“Die Bürgerrech­tsorganisa­tion rät dazu, die Zeit bis Anfang August zu nutzen, um noch einen Personalau­sweis ohne Fingerabdr­ücke zu beantragen.

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Foto: Kai Remmers, dpa Für den elektronis­chen Ausweis braucht man unter anderem ein entspreche­ndes Lesegerät.

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