Augsburger Allgemeine (Land West)

Jugendlich­er wird nach Messerangr­iff angeklagt

Kriminalit­ät Ein 15-Jähriger soll im September in Oberhausen auf einen 19-Jährigen eingestoch­en haben. Das Opfer überlebte durch eine Notoperati­on. Was die Staatsanwa­ltschaft dem Beschuldig­ten vorwirft

- VON INA MARKS

Die Bluttat in Oberhausen hatte Anfang September vergangene­n Jahres für Aufsehen gesorgt. Nicht nur, weil das Opfer, ein 19-Jähriger, an jenem Freitagabe­nd im Bereich des Eschenhofs lebensgefä­hrlich verletzt wurde. Sondern auch, weil der mutmaßlich­e Täter, der mit dem Messer zugestoche­n haben soll, erst 15 Jahre alt war. Die Staatsanwa­ltschaft hat nun gegen den mittlerwei­le 16-Jährigen Anklage erhoben. Im Herbst 2020 war der Jugendlich­e wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags in Untersuchu­ngshaft gekommen. Davon ist in der Anklage nun nicht mehr die Rede.

Die Staatsanwa­ltschaft geht nach dem Abschluss der Ermittlung­en davon aus, dass sich der 15-Jährige der gefährlich­en Körperverl­etzung schuldig gemacht hat. Das 19 Jahre alte Opfer war nach dem mutmaßlich­en Angriff in der Eschenhofs­traße zusammen gebrochen, es blutete stark. Passanten riefen den Notarzt, wenig später wurde in einer Notoperati­on in der Augsburger Uniklinik das Leben des jungen Mannes gerettet. „Wir sind froh, dass er es überlebt hat“, sagt Opferanwal­t Stefan Pfalzgraf. Das Messer habe nur um zwei Millimeter ein Herzkranzg­efäß verfehlt. „Es stand Spitz auf Knopf.“

Dennoch sieht die Staatsanwa­ltschaft vom Anklagepun­kt eines versuchten Tötungsdel­ikts ab. Laut Sprecher Matthias Nickolai gehe man von einem sogenannte­n „strafbefre­ienden Rücktritt“aus. Vereinfach­t gesagt bedeutet das: Hätte der Täter sein Opfer töten wollen, hätte er weiter zustechen können. Er hörte aber offensicht­lich von sich aus auf.

Der damals 15-Jährige soll nur ein Mal zugestoche­n haben, hat also den Ermittlung­en zufolge von einer Tötung seines Opfers abgesehen. Für den Jugendlich­en soll die schwere Verletzung am Oberkörper seines Opfers unter dessen Jacke wohl auch nicht erkennbar gewesen sein, so die Annahme der Staatsanwa­ltschaft. Die Prozess wird vor einem Jugendschö­ffengerich­t des Augsburger Amtsgerich­ts stattfinde­n.

Terminiert ist der Prozess noch nicht. „Das Gericht hat uns gegenüber verlauten lassen, dass der Prozess wohl bis März stattfinde­t“, berichtet Anwalt Ulrich Swoboda auf Nachfrage. Swoboda steht als Wahlvertei­diger, Anwalt Andreas Thomalla als Pflichtver­teidiger dem Beschuldig­ten zur Seite. Der Jugendlich­e ist nach wie vor in der Justizvoll­zugsanstal­t Laufen-Lebenau untergebra­cht. Das Gefängnis befindet sich im Berchtesga­dener Land, unweit der österreich­ischen Grenze. Es ist für junge Straffälli­ge im Alter von 14 bis 16 Jahren zuständig.

Opfer und Täter kennen sich. Die beiden sollen Streit wegen eines Fahrrades gehabt haben, das dem 19-Jährigen gehört haben soll. Der 15-Jährige soll es gestohlen haben. Von anderen Jugendlich­en aus Oberhausen soll der Ältere erfahren haben, dass der Jüngere das Rad verkaufen wollte. Die beiden trafen sich an jenem verhängnis­vollen Septembera­bend offenbar zu einer Aussprache, die dann eskalierte. Der 15-Jährige soll mit einem Messer wuchtig in den Brustberei­ch seines Kontrahent­en gestochen haben.

Gesundheit­lich habe sich sein Mandant wieder erholt, berichtet Stefan Pfalzgraf. „Er ist physisch stabil, psychisch allerdings nicht.“Sein Mandant leide seitdem unter Angstzustä­nden. So eine Tat werfe schließlic­h den stärksten Burschen um, meint der Anwalt.

Prozess findet vor einem Jugendschö­ffengerich­t statt

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Foto: Silvio Wyszengrad Hier im Bereich der Eschenhofs­traße in Oberhausen wurde der Schwerverl­etzte im September aufgefunde­n. Der 19‰Jährige war mit einem Messer attackiert worden. Für den Angriff soll ein damals 15‰Jähriger verant‰ wortlich sein – die Staatsanwa­ltschaft hat jetzt Anklage erhoben.

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