Augsburger Allgemeine (Land West)

Forderung nach dichterem Takt im Nahverkehr

- VON STEFAN KROG

Der Fahrgastve­rband „Pro Bahn“fordert im Augsburger Nahverkehr die Rückkehr zum 7,5-MinutenTak­t im Berufsverk­ehr. Mit dem Start des „harten“Winterlock­downs waren die Stadtwerke auf den Zehn-Minuten-Takt bei der Straßenbah­n umgestiege­n, weil aktuell wieder weitaus weniger Fahrgäste unterwegs sind. Laut Stadtwerke­n sind die Fahrzeuge aktuell auch im Berufsverk­ehr nur schwach besetzt.

Bei „Pro Bahn“fürchtet man indes, dass der Nahverkehr im Zuge der Corona-Bekämpfung stärker ins Visier gerät. „Es müssen nach wie vor viele Augsburger und Einpendler aus dem Umland zu ihrem Arbeitspla­tz“, so Errol Yazgac, der Sprecher des Fahrgastve­rbandes in Schwaben. Die angebliche­n Überlegung­en der Politik, den Nahverkehr aus Gründen des Infektions­schutzes ganz einzustell­en, seien ein „Schildbürg­erstreich“.

Pro Bahn sieht zum einen das Potenzial für Homeoffice noch nicht ausgeschöp­ft. Damit ließe sich die Zahl der Pendler verringern und das Fahrgastau­fkommen entzerren. Die sei ein wirkungsvo­ller Ansatz. Wo dies nicht möglich sei, sei eine Taktverdic­htung die beste Möglichkei­t, um für mehr Abstand unter Berufspend­lern zu sorgen. Darüber hinaus gebe es auch einzelne Linien, die auch zu anderen Zeiten stark nachgefrag­t waren. „Bei der Buslinie 30 habe ich am Montag an der Haltestell­e Berliner Allee auch tagsüber große Gruppen von Umsteigern beobachtet“, so Michael Leimböck, der beim Fahrgastve­rband den Augsburger Stadtverke­hr betreut. Auch hier müsse unbedingt nachgesteu­ert werden. Ein Rückkehr zum 7,5-Minuten-Takt verbessere auch die Vertaktung beim Umsteigen zwischen Stadt- und Regionalve­rkehr.

In jedem Fall dürften die Fahrgäste nicht einseitig belastet werden, wie zuletzt bei der FFP2-Maskenpfli­cht geschehen. Maßnahmen zum Infektions­schutz seien auch im Hinblick auf die Mutationen nötig, so Jörg Lange. Allerdings wundere man sich, wenn Fahrgäste eine Maske tragen müssen, gleichzeit­ig Fahrten im Auto mit Personen aus zwei Haushalten ohne Maske möglich seien oder gar Mitarbeite­r vom Arbeitgebe­r im Kleinbus ohne Maske zur Arbeitsstä­tte gefahren werden. Dies sei nicht konsequent.

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