Augsburger Allgemeine (Land West)

Verwirrung um FFP2‰Coupons

Viele Menschen bekommen derzeit Gutscheine für Schutzmask­en. Aber wieso werden auch kleine Kinder bedacht?

- VON MARKUS BÄR

München So mancher erhält dieser Tage Post und freut sich darüber, fragt sich aber vielleicht dennoch, wie das Ganze eigentlich zustande gekommen ist: Die Rede ist von den Gutscheine­n für Corona-FFP2Schutz­masken, die die Krankenkas­sen derzeit an Versichert­e versenden. Je sechs Masken gibt es demnach für zwei Euro Zuzahlung. Kein schlechter Kurs. Jedoch die Auswahl der Adressaten wirkt auf den ersten Blick etwas willkürlic­h. Ältere Semester bekommen Post, klar, das ist verständli­ch. Andere aber haben noch nichts. Dann wieder ist zu hören, dass sogar Kinder mit vier Jahren Coupons erhalten haben. Dabei gibt es im Freistaat eine FFP2-Maskenpfli­cht erst für Jugendlich­e ab 15 Jahren.

Bei der AOK Bayern etwa, ein Platzhirsc­h der gesetzlich­en Krankenkas­sen in Bayern, ist dieses Thema bekannt. Doch willkürlic­h sind die Postzusend­ungen nicht, wie eine Nachfrage unserer Redaktion ergab.

„Zum besseren Schutz der Risikogrup­pen hatte das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium Anfang Dezember 2020 beschlosse­n, kostenlose Masken mit FFP2-Standard für bestimmte Bürgerinne­n und Bürger zur Verfügung zu stellen“, erläutert AOK-Pressespre­cherin Vedrana Romanovic.

Insgesamt versende die AOK Bayern derzeit einen Informatio­nsbrief mit zwei Coupons für insgesamt zwölf Schutzmask­en an knapp 1,7 Millionen Versichert­e. Doch das passiert nicht auf einen Schlag. „Die Bundesdruc­kerei schickt uns die Coupons in drei

Wellen zu.“Die erste Welle war demnach am 12. Januar bei der AOK Bayern eingegange­n. „Wir haben hier Schreiben samt Gutscheine­n für gut 500 000 Versichert­e versandt. Die zweite Welle der Coupons ist am 21. Januar eingetroff­en.“Das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium habe überdies die dritte Welle für Anfang

Februar angekündig­t. Dann wird es wieder reichlich Masken-Post im Freistaat geben. Ähnlich dürfte der Prozess bei anderen Krankenkas­sen verlaufen.

Doch wer ist überhaupt couponbere­chtigt? Prinzipiel­l alle Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Oder eine der folgenden Erkrankung­en oder Risikofakt­oren haben: chronisch obstruktiv­e Lungenerkr­ankung, Asthma bronchiale, chronische Herzinsuff­izienz, chronische Niereninsu­ffizienz Stadium 4, Demenz, Schlaganfa­ll, Diabetes mellitus Typ 2, eine aktive, fortschrei­tende oder metastasie­rte Krebserkra­nkung, Patienten in Chemooder Radiothera­pie, die die Immunabweh­r beeinträch­tigen kann, eine bereits stattgefun­dene Organ- oder Stammzelle­ntransplan­tation,

Trisomie 21 oder das Vorliegen einer Risikoschw­angerschaf­t.

Der Versand der Gutscheine an jüngere Versichert­e erfolge auf Basis von Auswertung der Abrechnung­sdaten der behandelnd­en Ärzte, die bei den Krankenkas­sen vorliegen. „Es kann im Einzelfall vorkommen, dass den Versichert­en die kodierte Erkrankung – wie etwa ein Asthma bronchiale bei einem Kind – vielleicht gar nicht bewusst ist“, betont Vedrana Romanovic. Auch Kinder könnten somit aber durch die in der Coronaviru­s-Schutzmask­en-Verordnung gelisteten Diagnosen zu den berechtigt­en Personen gehören. „Die Verordnung des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums sieht hier keine Ausnahme vor.“Darum werden in Bayern auch Kinder unter 15 Jahren mit Masken bedacht, obwohl sie sie noch gar nicht tragen müssen.

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Foto: Adobe Stock

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