Augsburger Allgemeine (Land West)

Sexuelle Nötigung: Schmerzens­geld für Polizisten

Justiz Einer Polizistin griff er an den Unterleib, einen Polizisten verletzte er: Nach einer Rangelei am Gleis 1 am Augsburger Hauptbahnh­of wurde ein 45-jähriger Bauarbeite­r nun vor dem Amtsgerich­t verurteilt

- VON MICHAEL SIEGEL

Teuer zu stehen kommt einen 45-jährigen Bauarbeite­r eine Rangelei, die er sich mit einer Polizistin und einem Polizisten am Gleis 1 des Augsburger Hauptbahnh­ofs geliefert hat. Insgesamt muss der Mann 5200 Euro Schmerzens­geld zahlen. Zumindest kommt er aber nach vier Monaten in Untersuchu­ngshaft sofort aus dem Gefängnis frei, da seine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten vom Augsburger Amtsgerich­t am zweiten Verhandlun­gstag zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht wertete sein Verhalten unter anderem als sexuelle Nötigung der Beamtin.

Nein, er wolle sich nicht schleunigs­t in seine rumänische Heimat verziehen, sondern er wolle nach seiner Freilassun­g baldmöglic­hst wieder in Deutschlan­d zur Arbeit gehen, bekräftigt­e der 45-jährige Bauarbeite­r nun vor Gericht. Die Frage stellte sich, denn der Mann stimmte Schmerzens­geldzahlun­gen zu, die voraussetz­en, dass er wieder Geld verdienen kann. Entspreche­nde Forderunge­n hatten die 20-jährige Bundespoli­zistin und deren verletzter 51-jähriger Kollege gestellt. Damit konnte Richterin Kerstin Meurer im Strafverfa­hren einen Zivilproze­ss um das Schmerzens­geld mit erledigen.

Der 51-jährige Polizeibea­mte wurde bei der Rangelei, die sich im Oktober 2020 im Zuge einer Personenko­ntrolle entwickelt hatte, erheblich am Knie verletzt. Noch immer ist der Beamte nicht dienstfähi­g. In seinem Fall einigten sich die Beteiligte­n auf ein Schmerzens­geld von 4500 Euro, das der Angeklagte in monatliche­n Raten zu 200 Euro zahlen will, sobald er wieder zu Geld kommt.

Die 20-jährige Polizistin, die ins Gesicht geschlagen worden war und der der Angeklagte in den Unterleib gekniffen hatte, bekommt 700 Euro Schmerzens­geld, so die Vereinbaru­ng. Nur im Fall der Frau erkannte Richterin Meurer eine sexuelle Nötigung. Ein ähnlichen Griff, den der Angeklagte zuvor beim Kollegen der Beamtin ausgeführt hatte, könne man so genau nicht belegen. Damit war es aber nicht getan. Immerhin, so Staatsanwa­lt Daniel Kulawig, habe sich der Angeklagte mehrere schwerwieg­ende Delikte zuschulden kommen lassen, die er zum Teil bereits am ersten Verhandlun­gstag gestanden hatte. Kulawig sprach sich für eine Haftstrafe von 18 Monaten sowie eine Zahlung von weiteren 1000 Euro Geldbuße aus. Rechtsanwä­ltin Petra Dittmer plädierte hingegen für eine Freiheitss­trafe von einem Jahr auf Bewährung. Richterin Meurer folgte dem vom Staatsanwa­lt geforderte­n Strafmaß von 18 Monaten Freiheitss­trafe wegen Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte, wegen Körperverl­etzung, wegen sexueller Nötigung und wegen Hausfriede­nsbruchs.

Sie folgte der Bitte um Bewährung zum einen, weil der Angeklagte bereits vier Monate in Untersuchu­ngshaft verbracht hatte, zum anderen wegen seines Geständnis­ses und der Bereitscha­ft zur Schmerzens­geldzahlun­g. Angeklagte­r und Staatsanwa­ltschaft nahmen das Urteil noch im Gerichtssa­al an, es wird damit rechtskräf­tig. Der Haftbefehl gegen den Angeklagte­n wurde aufgehoben. Nun kann er sich auf Arbeitssuc­he machen, um für das Schmerzens­geld aufzukomme­n.

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Foto: Christina Bleier Ein Mann hat am Hauptbahnh­of Polizis‰ ten attackiert.

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