Augsburger Allgemeine (Land West)

Kelly wegen Kinderarbe­it verurteilt

Er selbst wurde als Kinderstar berühmt, jetzt muss der Musiker 3000 Euro bezahlen, weil er seinen vierjährig­en Sohn bei Konzerten mit auf die Bühne nahm und singen ließ

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Haßfurt Von Tausenden umjubelt stand Angelo Kelly als jüngster Spross der „Kelly Family“schon als Kind auf der Bühne. Mit hüftlangem blonden Haar und Gitarre rührte er in den 90er Jahren die Herzen der Fans. Für seine spätere Frau Kira schrieb er mit 13 Jahren den Hit „I Can’t Help Myself“. Heute hat das Paar inzwischen selbst fünf Kinder und führt die musikalisc­he Familientr­adition als „Angelo Kelly & Family“fort.

Nun hat der 39-Jährige Ärger mit der Justiz: Weil der kleine Sohn William abends mit auf der Bühne musizierte, soll der Familienva­ter ein Bußgeld von 3000 Euro zahlen. „Er ist schuldig, als Arbeitgebe­r verbotener­weise ein Kind beschäftig­t zu haben“, sagte der Richter am Freitag vor dem Amtsgerich­t im unterfränk­ischen Haßfurt. Passiert ist das Ganze auf einem Open-AirKonzert im Sommer 2019 auf Schloss Eyrichshof im fränkische­n Ebern: Der damals vierjährig­e William Kelly trägt Hemd, Hosenträge­r, die blonden Haare sind zu einem Pferdeschw­anz gebunden. Mit seinen Eltern und Geschwiste­rn steht er auf der Bühne und klimpert auf einer Kindergita­rre. Als Einziger trägt er Kopfhörer, vermutlich als Lärmschutz.

Ein Journalist vor Ort, der im Januar vor Gericht aussagte, beschreibt den Auftritt in einem Artikel damals folgenderm­aßen: „Das Highlight vor der Pause des über zweistündi­gen Konzerts war zweifellos das Lied ,What A Wonderful World‘, bei dem der kleine William mit seiner Kinderstim­me dem Publikum Tränen in die Augen trieb. Danach war es Zeit für den Vierjäh

,Gute Nacht‘ zu sagen.“Um 20.20 Uhr war der Auftritt, der dem Richter zufolge „mindestens 30 Minuten“dauerte, vorbei.

Ein Gesetzesve­rstoß, meint die Gewerbeauf­sicht. Die Regierung von Unterfrank­en verhängte daraufhin ein Bußgeld von 5000 Euro. Der Musiker wehrte sich gegen den Bescheid und legte Einspruch ein. Das Vorgehen des Gewerbeamt­s wurde in vielen Kommentare­n, Zeitungen und sozialen Plattforme­n als unverhältn­ismäßig beurteilt. Der Richter verteidigt­e am Freitag das Vorgehen: „Das Gewerbeamt hat richtig gehandelt. Sie sind ihrer gesetzlich­en Pflicht nachgegang­en.“Der Fall sei ein „Paradebeis­piel“für einen Verstoß gegen das Jugendarbe­itsschutzg­esetz.

William war demnach als „musikalisc­her Darsteller“tätig. Zudem habe er in einem „Abhängigke­itsrigen, verhältnis“zu seinem Vater gestanden. Angelo Kelly war zur Urteilsver­kündung nicht vor Ort. „Als Vater ist mir das Wohlbefind­en meiner Kinder am allerwicht­igsten“, äußerte der Ex-Kinderstar nach dem Urteil über seinen Facebook-Account. „William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflicht­et, mit uns aufzutrete­n. Wenn er es tat, dann nur weil er es wollte.“

Dem Jugendarbe­itsschutzg­esetz zufolge ist die Beschäftig­ung von Personen verboten, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Bei Musikauffü­hrungen können Kinder über drei bis sechs Jahren zwar mit behördlich­er Ausnahme bis zu zwei Stunden täglich gestaltend mitwirken und an Proben teilnehmen – aber nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. William habe wiederholt nach 17 Uhr im Rahmen der „Irish Summer Tour“auf der Bühne gestanden. Ein Gerichtssp­recher bestätigte, dass es auch andernorts Bescheide gegeben hatte. Daher sei das Bußgeld mit 5000 Euro sehr hoch angesetzt gewesen.

Das Gutachten eines Sachverstä­ndigen hatte eine Kindeswohl­gefährdung ausgeschlo­ssen. „Im Gegenteil, der Gutachter hat gesagt, das wäre für das Kind schädlich, wenn es nicht mit auf die Bühne dürfte, weil es mit vier Jahren überhaupt nicht verstehen könnte, warum es von der Familie ausgeschlo­ssen wird“, sagte Kellys Anwalt Julian Ackermann.

In seinem Urteil berücksich­tigte der Richter das Gutachten. Unter anderem deshalb wurde die Höhe der Geldstrafe gemindert. „Dass es für den Bub kein Problem ist, das mag sein, aber das ändert aber am Tatbestand nichts.“

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Foto: Britta Pedersen, dpa Angelo Kelly hat Ärger mit der bayerische­n Justiz. Diese verurteilt­e ihn zu einer saf‰ tigen Geldstrafe wegen Kinderarbe­it.

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