Augsburger Allgemeine (Land West)
Stadt verkleinert MaskenpflichtZonen im Freien
Schutz Der Inzidenzwert ist in Augsburg unter 50 gesunken, meldet das Robert-Koch-Institut. Nun gelten neue Regeln
In ganz Bayern werden ab diesem Montag, wie auch in den folgenden Wochen, die bereits angekündigten Lockerungen während des Lockdowns umgesetzt. Bei den Veränderungen handelt es sich um keinen großen Wurf, aber um erste Erleichterungen, die in der inzwischen Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der am Samstag veröffentlichten neuen Augsburger Allgemeinverfügung festgelegt sind. Sie betreffen die Ausgangssperre, den Präsenzbetrieb in Schulen und Kitas, die Öffnung von Fahrschulen und Friseurbetrieben, wie auch die Maskenpflicht und das Alkoholverbot im Freien.
In Augsburg fällt nun die nächtliche Ausgangssperre weg. Sie gilt nur noch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder mehr, künftig aber von 22 bis fünf Uhr. Wird die 100er-Marke für mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage unterschritten, so entfällt die Ausgangssperre. Das trifft auf Augsburg zu. Am Sonntag lag der Inzidenzwert laut Robert-Koch-Institut bei 49,2, nach den Angaben der Stadt bei 51,5. Zudem hat die Stadt die Maskenpflicht-Gebiete neu definiert.
Demnach werden die Maskenzonen in manchen Stadtteilen sowie an der Wertach und am Kuhsee jetzt gestrichen. Wie Gesundheits- und
Geänderte Maskenpflicht in der Innenstadt
Umweltreferent Reiner Erben (Grüne) am Wochenende mitteilte, gilt neben Teilen der Innenstadt nur noch auf dem Helmut-Haller-Platz in Oberhausen sowie auf dem Steg am Hochablass Maskenpflicht. Dort, wo viele Menschen unterwegs seien und ein Mindestabstand nicht immer eingehalten werden könne. In der Innenstadt wird die Maskenpflicht-Zone verkleinert.
In der Altstadt zählt nur noch der stark frequentierte Fußweg zwischen City-Galerie und Judenberg dazu, der über den Holbeinplatz führt. Im Zentrum beschränkt sich die Maskenpflicht auf das Gebiet zwischen Moritzplatz im Süden, Rathausplatz im Osten, Karlstraße im Norden und Stadtmarkt im Westen. In der Maximilianstraße müssen Passanten nur noch vom Moritzplatz bis auf Höhe der Hallstraße eine Maske tragen. Hier habe man den Herkulesbrunnen als beliebten Treffpunkt miteinbeziehen wollen, heißt es vonseiten der Stadt. Ferner müssen am Königsplatz und in der Bahnhofstraße nach wie vor Mund und Nase bedeckt bleiben. Weiterhin
herrscht auf allen öffentlichen Spielplätzen nach wie vor Maskenpflicht. Das Verbot von Alkoholkonsum gilt mit der neuen Verfügung nur noch in den neu definierten Bereichen mit Maskenpflicht.
Wie berichtet, läuft ab dem 22. Februar, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder Präsenzbetrieb in Schulen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grund- und Förderschulen sowie in allen Abschlussklassen an – sofern de Mindestabstand eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. Für andere Jahrgangsstufen bleibt es beim Distanzunterricht.
Auch Kitas können ab nächster Woche bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Berufliche Aus- und Fortbildung ist unter Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen ebenso wieder erlaubt, wie auch der Fahrschulunterricht. Angebote der Erwachsenenbildung sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Musikunterricht in Präsenzform, auch außerhalb von Musikschulen, bleiben untersagt. Friseure dürfen ab dem 1. März öffnen.