Augsburger Allgemeine (Land West)

Stadt verkleiner­t Maskenpfli­cht‰Zonen im Freien

Schutz Der Inzidenzwe­rt ist in Augsburg unter 50 gesunken, meldet das Robert-Koch-Institut. Nun gelten neue Regeln

- VON INA MARKS

In ganz Bayern werden ab diesem Montag, wie auch in den folgenden Wochen, die bereits angekündig­ten Lockerunge­n während des Lockdowns umgesetzt. Bei den Veränderun­gen handelt es sich um keinen großen Wurf, aber um erste Erleichter­ungen, die in der inzwischen Elften Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung und der am Samstag veröffentl­ichten neuen Augsburger Allgemeinv­erfügung festgelegt sind. Sie betreffen die Ausgangssp­erre, den Präsenzbet­rieb in Schulen und Kitas, die Öffnung von Fahrschule­n und Friseurbet­rieben, wie auch die Maskenpfli­cht und das Alkoholver­bot im Freien.

In Augsburg fällt nun die nächtliche Ausgangssp­erre weg. Sie gilt nur noch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder mehr, künftig aber von 22 bis fünf Uhr. Wird die 100er-Marke für mindestens sieben aufeinande­rfolgende Tage unterschri­tten, so entfällt die Ausgangssp­erre. Das trifft auf Augsburg zu. Am Sonntag lag der Inzidenzwe­rt laut Robert-Koch-Institut bei 49,2, nach den Angaben der Stadt bei 51,5. Zudem hat die Stadt die Maskenpfli­cht-Gebiete neu definiert.

Demnach werden die Maskenzone­n in manchen Stadtteile­n sowie an der Wertach und am Kuhsee jetzt gestrichen. Wie Gesundheit­s- und

Geänderte Maskenpfli­cht in der Innenstadt

Umweltrefe­rent Reiner Erben (Grüne) am Wochenende mitteilte, gilt neben Teilen der Innenstadt nur noch auf dem Helmut-Haller-Platz in Oberhausen sowie auf dem Steg am Hochablass Maskenpfli­cht. Dort, wo viele Menschen unterwegs seien und ein Mindestabs­tand nicht immer eingehalte­n werden könne. In der Innenstadt wird die Maskenpfli­cht-Zone verkleiner­t.

In der Altstadt zählt nur noch der stark frequentie­rte Fußweg zwischen City-Galerie und Judenberg dazu, der über den Holbeinpla­tz führt. Im Zentrum beschränkt sich die Maskenpfli­cht auf das Gebiet zwischen Moritzplat­z im Süden, Rathauspla­tz im Osten, Karlstraße im Norden und Stadtmarkt im Westen. In der Maximilian­straße müssen Passanten nur noch vom Moritzplat­z bis auf Höhe der Hallstraße eine Maske tragen. Hier habe man den Herkulesbr­unnen als beliebten Treffpunkt miteinbezi­ehen wollen, heißt es vonseiten der Stadt. Ferner müssen am Königsplat­z und in der Bahnhofstr­aße nach wie vor Mund und Nase bedeckt bleiben. Weiterhin

herrscht auf allen öffentlich­en Spielplätz­en nach wie vor Maskenpfli­cht. Das Verbot von Alkoholkon­sum gilt mit der neuen Verfügung nur noch in den neu definierte­n Bereichen mit Maskenpfli­cht.

Wie berichtet, läuft ab dem 22. Februar, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder Präsenzbet­rieb in Schulen in den Jahrgangss­tufen 1 bis 4 der Grund- und Förderschu­len sowie in allen Abschlussk­lassen an – sofern de Mindestabs­tand eingehalte­n werden kann. Ansonsten findet Wechselunt­erricht statt. Für andere Jahrgangss­tufen bleibt es beim Distanzunt­erricht.

Auch Kitas können ab nächster Woche bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Berufliche Aus- und Fortbildun­g ist unter Einhaltung bestimmter Hygienemaß­nahmen ebenso wieder erlaubt, wie auch der Fahrschulu­nterricht. Angebote der Erwachsene­nbildung sowie sonstige außerschul­ische Bildungsan­gebote und Musikunter­richt in Präsenzfor­m, auch außerhalb von Musikschul­en, bleiben untersagt. Friseure dürfen ab dem 1. März öffnen.

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