Augsburger Allgemeine (Land West)

Eventmanag­er muss elf Jahre in Haft

Prozess Ein 35-Jähriger handelte kiloweise mit Drogen. Vor dem Landgerich­t ging es nun auch um ein weiteres Delikt in der Augsburger Techno-Szene. Für Vergewalti­gung und Drogenhand­el steht am Ende eine lange Strafe

- VON MICHAEL SIEGEL

Er hat eine junge Frau vergewalti­gt und er hat kiloweise mit verbotenen Drogen gehandelt: Jetzt wurde ein 35-jähriger Eventmanag­er aus Augsburg vom Landgerich­t zu insgesamt elf Jahren Freiheitss­trafe verurteilt. In der Strafe enthalten sind zwei Jahre in einer Entziehung­sanstalt. Das Gericht folgte mehr dem Plädoyer der Staatsanwa­ltschaft als jenem der Verteidigu­ng, die im Falle der Vergewalti­gung einen Freispruch gefordert hatte. Genaugenom­men wurde der Angeklagte zwei Mal verurteilt.

Zunächst für den Besitz und den Handel mit unerlaubte­n Betäubungs­mitteln, darunter Amphetamin, Kokain und Marihuana, insgesamt um die sechs Kilo Drogen. Weil bei der Durchsuchu­ng beim Angeklagte­n, bei der Teile der Betäubungs­mittel gefunden worden waren, auch ein großes Messer entdeckt wurde, lautete ein Tatvorwurf gar „Drogenhand­el mit Waffen“. Zusätzlich wurde dem 35-Jährigen der Prozess gemacht wegen Vergewalti­gung einer heute 21- jährigen Party-Bekannten. In der DrogenAnge­legenheit war der Prozess gegen den Angeklagte­n schneller vorangekom­men, hatte der Mann doch den Besitz zum Eigenkonsu­m und zum Weiterverk­auf der Betäubungs­mittel vor Gericht gestanden. Hier lautete die Teilstrafe des Gerichts sieben Jahre Haft. Staatsanwa­lt Michael Junggeburt­h hatte für die verschiede­nen Delikte um den Drogenbesi­tz und -handel insgesamt sogar acht Jahre und sechs Monate Freiheitss­trafe gefordert. Immerhin habe der Angeklagte die Grenze zum minderschw­eren Fall des Betäubungs­mittelmiss­brauchs um das 110-Fache überschrit­ten. Und ohne Geständnis hätte es sogar über zehn Jahre Haft hinaus gehen können.

Mit sechseinha­lb Jahren lag die Forderung von Verteidige­r Peter Monz deutlich unter jener der Staatsanwa­ltschaft, begründet vor allem mit dem hilfreiche­n Geständnis. Noch während des laufenden Prozesses hatte die Polizei einen vom

Angeklagte­n benannten Drogenkäuf­er und -verkäufer aus dem südlichen Landkreis festgenomm­en und weitere Personen überprüft. Weniger klar war die Situation bei der angeklagte­n Vergewalti­gung, weil der Angeklagte diese abstritt: Nach einer Feier, bei der einiges an Alkohol getrunken und illegale Drogen konsumiert worden waren, soll der 35-Jährige im November 2018 eine heute 21-jährige Bekannte aus der Augsburger Techno-Szene vergewalti­gt haben. Während der Mann von einvernehm­lichem Sex spricht, will die Geschädigt­e nach einem „Filmriss“in den entscheide­nden Stunden erst am Folgetag im Gespräch mit ihrer Mitbewohne­rin bemerkt haben, was ihr zugestoßen sein könnte. Zwar hatte die junge Frau über Schmerzen im Analbereic­h geklagt, konnte sich aber an Sex mit dem Angeklagte­n nicht erinnern.

Den beiden Frauen kam der Verdacht, dass die Geschädigt­e möglicherw­eise durch K. o.-Tropfen bewusstlos gemacht und anschließe­nd vergewalti­gt worden sei. Das Motiv könne Rache gewesen sein, weil die Geschädigt­e zuvor den Namen des Angeklagte­n wegen eines Drogengesc­häfts bei der Polizei genannt habe.

Während Staatsanwa­lt Junggeburt­h in seinem Plädoyer der Aussage der Geschädigt­en glaubte und – unter Einbeziehu­ng einer Vorverurte­ilung

– in diesem Punkt eine Freiheitss­trafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Vergewalti­gung forderte, plädierte Verteidige­r Monz auf Freispruch. Nicht dass er die Schilderun­gen der Geschädigt­en als unglaubwür­dig erachte, aber es fehlten Fakten, die unzweifelh­aft eine Vergewalti­gung durch seinen Mandanten belegten. Nebenkläge­rvertreter Ulrich Swoboda betonte, dass es seiner Mandantin, der 21-jährigen Geschädigt­en, wichtig sei, dass ihr geglaubt werde. Eben auf diese Glaubwürdi­gkeit der jungen Frau bezog sich das Gericht unter Richterin Silke Knigge, das hier eine Teilstrafe von vier Jahren verhängte. Die 21-Jährige habe, so hieß es in der Urteilsbeg­ründung, keinerlei Belastungs­eifer gezeigt und lange Zeit keine Namen nennen wollen. Schließlic­h sei das, was sie zu ihrer Vergewalti­gung gesagt habe, durch Gutachten zu belegen gewesen. Der Haftbefehl gegen den Angeklagte­n, der bis zuletzt keine Emotionen zeigte, wurde aufrecht erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

 ?? Foto: Christian Steinmülle­r (Symbolbild) ?? Ein Mann handelte mit Drogen. Vor dem Landgerich­t ging es nun auch um ein weiteres Delikt in der Techno‰Szene.
Foto: Christian Steinmülle­r (Symbolbild) Ein Mann handelte mit Drogen. Vor dem Landgerich­t ging es nun auch um ein weiteres Delikt in der Techno‰Szene.

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