Augsburger Allgemeine (Land West)
Eventmanager muss elf Jahre in Haft
Prozess Ein 35-Jähriger handelte kiloweise mit Drogen. Vor dem Landgericht ging es nun auch um ein weiteres Delikt in der Augsburger Techno-Szene. Für Vergewaltigung und Drogenhandel steht am Ende eine lange Strafe
Er hat eine junge Frau vergewaltigt und er hat kiloweise mit verbotenen Drogen gehandelt: Jetzt wurde ein 35-jähriger Eventmanager aus Augsburg vom Landgericht zu insgesamt elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In der Strafe enthalten sind zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt. Das Gericht folgte mehr dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft als jenem der Verteidigung, die im Falle der Vergewaltigung einen Freispruch gefordert hatte. Genaugenommen wurde der Angeklagte zwei Mal verurteilt.
Zunächst für den Besitz und den Handel mit unerlaubten Betäubungsmitteln, darunter Amphetamin, Kokain und Marihuana, insgesamt um die sechs Kilo Drogen. Weil bei der Durchsuchung beim Angeklagten, bei der Teile der Betäubungsmittel gefunden worden waren, auch ein großes Messer entdeckt wurde, lautete ein Tatvorwurf gar „Drogenhandel mit Waffen“. Zusätzlich wurde dem 35-Jährigen der Prozess gemacht wegen Vergewaltigung einer heute 21- jährigen Party-Bekannten. In der DrogenAngelegenheit war der Prozess gegen den Angeklagten schneller vorangekommen, hatte der Mann doch den Besitz zum Eigenkonsum und zum Weiterverkauf der Betäubungsmittel vor Gericht gestanden. Hier lautete die Teilstrafe des Gerichts sieben Jahre Haft. Staatsanwalt Michael Junggeburth hatte für die verschiedenen Delikte um den Drogenbesitz und -handel insgesamt sogar acht Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe gefordert. Immerhin habe der Angeklagte die Grenze zum minderschweren Fall des Betäubungsmittelmissbrauchs um das 110-Fache überschritten. Und ohne Geständnis hätte es sogar über zehn Jahre Haft hinaus gehen können.
Mit sechseinhalb Jahren lag die Forderung von Verteidiger Peter Monz deutlich unter jener der Staatsanwaltschaft, begründet vor allem mit dem hilfreichen Geständnis. Noch während des laufenden Prozesses hatte die Polizei einen vom
Angeklagten benannten Drogenkäufer und -verkäufer aus dem südlichen Landkreis festgenommen und weitere Personen überprüft. Weniger klar war die Situation bei der angeklagten Vergewaltigung, weil der Angeklagte diese abstritt: Nach einer Feier, bei der einiges an Alkohol getrunken und illegale Drogen konsumiert worden waren, soll der 35-Jährige im November 2018 eine heute 21-jährige Bekannte aus der Augsburger Techno-Szene vergewaltigt haben. Während der Mann von einvernehmlichem Sex spricht, will die Geschädigte nach einem „Filmriss“in den entscheidenden Stunden erst am Folgetag im Gespräch mit ihrer Mitbewohnerin bemerkt haben, was ihr zugestoßen sein könnte. Zwar hatte die junge Frau über Schmerzen im Analbereich geklagt, konnte sich aber an Sex mit dem Angeklagten nicht erinnern.
Den beiden Frauen kam der Verdacht, dass die Geschädigte möglicherweise durch K. o.-Tropfen bewusstlos gemacht und anschließend vergewaltigt worden sei. Das Motiv könne Rache gewesen sein, weil die Geschädigte zuvor den Namen des Angeklagten wegen eines Drogengeschäfts bei der Polizei genannt habe.
Während Staatsanwalt Junggeburth in seinem Plädoyer der Aussage der Geschädigten glaubte und – unter Einbeziehung einer Vorverurteilung
– in diesem Punkt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Vergewaltigung forderte, plädierte Verteidiger Monz auf Freispruch. Nicht dass er die Schilderungen der Geschädigten als unglaubwürdig erachte, aber es fehlten Fakten, die unzweifelhaft eine Vergewaltigung durch seinen Mandanten belegten. Nebenklägervertreter Ulrich Swoboda betonte, dass es seiner Mandantin, der 21-jährigen Geschädigten, wichtig sei, dass ihr geglaubt werde. Eben auf diese Glaubwürdigkeit der jungen Frau bezog sich das Gericht unter Richterin Silke Knigge, das hier eine Teilstrafe von vier Jahren verhängte. Die 21-Jährige habe, so hieß es in der Urteilsbegründung, keinerlei Belastungseifer gezeigt und lange Zeit keine Namen nennen wollen. Schließlich sei das, was sie zu ihrer Vergewaltigung gesagt habe, durch Gutachten zu belegen gewesen. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten, der bis zuletzt keine Emotionen zeigte, wurde aufrecht erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.