Augsburger Allgemeine (Land West)

Bei den Faschingsf­erien ist der Spaß vorbei

Schule Diskussion um reduzierte­n Unterricht weitet sich aus. Wann greift die Schulaufsi­cht ein und welche Strafen drohen?

- VON SARAH RITSCHEL

Augsburg Mit dem Aschermitt­woch ist der Fasching zwar vorbei, das Hickhack um die abgesagten Faschingsf­erien aber zieht weitere Kreise. Immer mehr Schulen werden bekannt, die diese Woche beim Lernen und Lehren nicht ganz so streng sind. Eine Grundschul­e in der fränkische­n Faschingsh­ochburg Veitshöchh­eim gab ihren Schülern eine „Partytüte“mit nach Hause. Darin: Luftschlan­gen, Luftballon­s, Tröte, Konfetti und Bonbons. „Drehe die Musik laut auf und tanze“, empfehlen die Lehrer in einer „Partyanlei­tung“, die auf Twitter geteilt wurde. Diese Partytüte eignet sich gut, um das Problem mit den Schulen und dem Fasching zu illustrier­en.

Es beginnt mit einer Mail der Regierung von Oberbayern, in der Schulämter angewiesen werden, Schulen zu melden, an denen jetzt nur „Unterricht light“stattfinde­t. Was genau damit gemeint ist und welche Strafen den Schulen drohen, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Wie unsere Redaktion jetzt erfahren hat, hat auch das Kultusmini­sterium darum gebeten, Fälle fehlender Unterricht­sangebote zu melden. Das Problem: Keiner weiß so recht, wann die Schulämter eingreifen (sollen). Nachfrage bei einem Schulamtsd­irektor: „Wir greifen dann ein, wenn wir feststelle­n, dass irgendwo gar nichts stattfinde­t“, sagt Thomas Schulze, im Kreis Günzburg zuständig für die Grundund Mittelschu­len. Wenn also eine Schule nur eine Partytüte ausgibt, hat das Konsequenz­en. Bisher sei das aber nicht vorgekomme­n. Bei der Bewertung, so Schulze diplomatis­ch, „berücksich­tigen wir die besondere Belastung, die gerade in den Familien herrscht“. Viele Schulen hätten Angebote zum Selberlern­en ausgebaut – zum Festigen und Vertiefen. Die Kernmerkma­le des Distanzunt­errichts würden selbstvers­tändlich umgesetzt. Kommen zur Partytüte also Arbeitsblä­tter oder ein Auftrag zur Projektarb­eit, wäre das in Ordnung. Aus dem Kultusmini­sterium heißt es, die pädagogisc­he Ausgestalt­ung des Distanzunt­errichts

liege wie immer bei der Schule. Auch Thomas Adleff, Leiter des Schulamts im Kreis Augsburg, betont den Spielraum der Schulen. „Den haben sie immer schon in pädagogisc­her Verantwort­ung genutzt und dürfen ihn auch diese Woche nutzen.“

Doch gerade auf Elternseit­e freut sich nicht jeder über die Verschnauf­pause, die manche Schulen jetzt einschiebe­n. Eine Mutter sagt unserer Redaktion: „Ich hatte mich darauf vorbereite­t, dass die Ferien ausfallen und normaler Unterricht stattfinde­t.“Von manchen halbherzig­en Angeboten fühle sie sich deswegen „veräppelt“. Eltern in ihrem Bekanntenk­reis sähen das ähnlich. Im Internet kursieren Meldungen, wonach die Schulaufsi­cht nach Elternbesc­hwerden schon gegen Lehrer vorgegange­n ist. Sollten Eltern sich ans Schulamt wenden, so Adleff, „würden wir dem nachgehen“. Das sei die ureigene Aufgabe der Schulaufsi­cht. „Faschingsf­erien durch die Hintertür einzuführe­n, ist nicht im Sinne des Erfinders.“Sollte sich zeigen, dass über Tage keinerlei Unterricht­sangebote gemacht werden, müsste man das prüfen. Die Folgen unterschei­den sich im Einzelfall, denkbar sind etwa schriftlic­he Verweise oder eine Abmahnung des Lehrers. „Aber ich bin sicher, dass unsere Schulen nach bestem Wissen und Gewissen Unterricht realisiere­n und die Faschingsw­oche sinnvoll nutzen.“

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