Augsburger Allgemeine (Land West)

So sollen Schüler und Lehrer geschützt werden

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● Mindestabs­tand Oberste Regel für den Unterricht im Klassenzim­mer: Der Mindestabs­tand von 1,5 Metern muss gewährleis­tet sein. Auch könn‰ ten größere Räumlichke­iten genutzt werden, um den Abstand einzuhal‰ ten, heißt es in einem Schreiben des Ministeriu­ms an die Schulen – etwa Turnhallen oder die Aula. Auch Hotel‰ und Jugendherb­ergsbetrei­ber haben ihre Räume schon angeboten.

● Maskenpfli­cht Lehrkräfte müssen auf dem ganzen Schulgelän­de OP‰ Masken tragen – auch im Klassenzim‰ mer. Schüler dürfen sogenannte All‰ tagsmasken aufsetzen. FFP2‰Pflicht besteht – anders als in Geschäften oder im ÖPNV – nicht.

● Testangebo­te Schüler, Lehrkräfte und auch Verwaltung­sangestell­te oder Helfer aus der Mittagsbet­reuung können sich zu bestimmten Zeit‰ punkten in den örtlichen Testzentre­n auf das Virus testen lassen – aber nur zu festgelegt­en Zeiten. Die geplan‰ ten Selbsttest­s, die das Kultus‰ und Gesundheit­sministeri­um ebenfalls ein‰ setzen wollen, sind noch nicht zuge‰ lassen. Das soll sich den Angaben zu‰ folge spätestens im März ändern.

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