Augsburger Allgemeine (Land West)
So sollen Schüler und Lehrer geschützt werden
● Mindestabstand Oberste Regel für den Unterricht im Klassenzimmer: Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss gewährleistet sein. Auch könn ten größere Räumlichkeiten genutzt werden, um den Abstand einzuhal ten, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Schulen – etwa Turnhallen oder die Aula. Auch Hotel und Jugendherbergsbetreiber haben ihre Räume schon angeboten.
● Maskenpflicht Lehrkräfte müssen auf dem ganzen Schulgelände OP Masken tragen – auch im Klassenzim mer. Schüler dürfen sogenannte All tagsmasken aufsetzen. FFP2Pflicht besteht – anders als in Geschäften oder im ÖPNV – nicht.
● Testangebote Schüler, Lehrkräfte und auch Verwaltungsangestellte oder Helfer aus der Mittagsbetreuung können sich zu bestimmten Zeit punkten in den örtlichen Testzentren auf das Virus testen lassen – aber nur zu festgelegten Zeiten. Die geplan ten Selbsttests, die das Kultus und Gesundheitsministerium ebenfalls ein setzen wollen, sind noch nicht zuge lassen. Das soll sich den Angaben zu folge spätestens im März ändern.