Augsburger Allgemeine (Land West)

Zurück in die Klassen

Diese Regeln gelten nun an Bayerns Schulen

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München Nach rund einem Vierteljah­r Corona-Zwangspaus­e dürfen ab Montag die weiterführ­enden Schulen in Bayern wieder öffnen. Ein Überblick über die nun geltenden Regeln:

Unter welchen Voraussetz­ungen dürfen Schulen öffnen?

Bislang durften neben den Abschlussk­lassen lediglich Grundschul­en wieder Wechselunt­erricht für die Kinder anbieten – ausgenomme­n in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Von Montag an dürfen nun überall dort, wo der 100er Wert nicht überschrit­ten wird, auch alle Klassen an weiterführ­enden Schulen wieder in den Wechselunt­erricht gehen. Wenn durchgehen­d ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern eingehalte­n werden kann, ist sogar normaler Präsenzunt­erricht erlaubt. In Landkreise­n und kreisfreie­n Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, dürfen ab Montag alle Grundschul­en von Wechsel- auf normalen Präsenzunt­erricht umstellen.

Wie erfährt man von den aktuellen Inzidenzwe­rten?

Die Landkreise und kreisfreie­n Städte müssen Schulen immer freitags bekannt geben, welche Inzidenzei­nstufung gilt. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert-KochInstit­uts. Neu ist, dass die Einstufung dann für die komplette darauffolg­ende Kalenderwo­che gilt.

Wie sieht es in den Hotspots aus?

In Regionen mit mehr als 100 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohnern binnen sieben Tagen bleibt es dabei, dass es an allen Schularten nur Distanzunt­erricht gibt. Eine Ausnahme: Abschlussk­lassen dürfen dort weiter im Wechselunt­erricht bleiben. Für Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 hat Bayerns Kultusmini­ster Michael Piazolo (Freie Wähler) umfassende und regelmäßig­e Tests (etwa zweimal pro Woche) an Schulen vorgeschla­gen, um auch dort zumindest an Grundschul­en Wechselunt­erricht zu ermögliche­n.

Welche Hygienereg­eln gibt es und wie oft finden Corona-Tests statt?

Es bleibt bei der Maskenpfli­cht sowie den Abstands- und Hygienereg­eln. Für Lehrkräfte ist ein medizinisc­her Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Alle Schüler – nach viel Kritik nun auch die unter 15 Jahren – sollen sich einmal pro Woche selbst auf eine Corona-Infektion testen können, Lehrerinne­n und Lehrer sogar zweimal. Die Tests stellt der Freistaat bereit.

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