Augsburger Allgemeine (Land West)

Prozesse enden für zwei Gastronome­n glimpflich

Justiz Weil in ihren Betrieben gegen Corona-Regeln verstoßen wurde, sollten zwei Wirte hohe Bußgelder zahlen. Doch sie legten Einspruch ein. Ihr Gang vor das Gericht hat sich gelohnt

- VON PETER RICHTER

Noch immer sind Kneipen, Restaurant­s und Cafés geschlosse­n. Als sie im Vorjahr mit Hygieneauf­lagen geöffnet hatten, kam es mitunter zu Verstößen, die inzwischen verstärkt Gerichte beschäftig­en, da Gastronome­n Bußgeldbes­cheide der Kommunen anfechten. Die wirtschaft­lich ums Überleben kämpfenden Betriebe trifft es hart, wenn sie beispielsw­eise 5000 Euro zahlen sollen, weil in ihrem Lokal gegen das Tragen von Gesichtsma­sken verstoßen wurde. Das ist laut bayerische­m Bußgeldkat­alog der Regelsatz. Doch keine Regel ohne Ausnahme. So hat sich jetzt für zwei Gastbetrie­be der Gang zum Gericht gelohnt.

In einem Fall hatten zwei Mitarbeite­r des Bürgeramte­s mittags die Inhaberin eines asiatische­n Restaurant­s dabei überrascht, wie sie ohne Mundschutz Essen servierte. Beide waren nicht zufällig gekommen. Es hatte bereits Beschwerde­n gegeben, dass in dem Lokal Hygienevor­schriften missachtet würden. Eigentlich stehe sie nur in der Küche, rechtferti­gte sich die 44-Jährige vor Gericht. Ihr Sohn würde die Gäste bedienen, sei aber in dem Moment auf der Toilette gewesen. Sie habe außerdem im Gastraum nur Teller von einem leeren Tisch abgeräumt. Ganz anders erinnerte sich ein vom Gericht geladener Mitarbeite­r des Bürgeramte­s. Er und sein Kollege hätten gesehen, wie die Wirtin zwei volle Teller Gästen an den Tisch gebracht habe. Eine Aussage, die offensicht­lich auch Verteidige­r Udo Reissner überrascht­e, der daraufhin, wie er ankündigte, nicht mehr auf Freispruch plädieren mochte.

Dennoch hatte die Wirtin mit ihrem Einspruch Erfolg. Das Gericht hat berücksich­tigt, dass es der 44-Jährigen, die verheirate­t ist und fünf Kinder hat, inzwischen wirtschaft­lich „sehr viel“schlechter geht. Obwohl Richterin Julia Ehlert im Verhalten der Beschuldig­ten Vorsatz erkannte, setzte sie das Bußgeld von 5000 auf 1800 Euro herab. Die Wirtin soll den Betrag ab 1. Juni in Raten von 100 Euro zurückzahl­en, in der Erwartung, dass bis dahin die Gastronome­n in Bayern wieder Geld verdienen dürfen.

Ein Bußgeld von 2500 Euro sollte der Wirt einer Kneipe zahlen, die in der Augsburger Fußgängerz­one liegt. Die Besatzung einer Funkstreif­e hatte im vorigen Sommer aus dem Fahrzeug heraus einen Kellner beobachtet, der gerade im Außenberei­ch bediente. Seine Gesichtsma­ske baumelte am Hals. Vor Gericht verteidigt­e sich der Wirt mit dem Hinweis, alle seine Angestellt­en mit Unterschri­ft zum Tragen der Masken verpflicht­et zu haben. Das Gericht stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein. Es verband dies mit dem Hinweis, wer einen Gastrobetr­ieb führt, müsse seine Mitarbeite­r „regelmäßig“auf das Hygienekon­zept hinweisen.

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Foto: Silvio Wyszengrad Verstöße gegen die Infektions­schutz‰ maßnahmen beschäftig­en verstärkt die Gerichte, da Betroffene immer wieder die Bußgeldbes­cheide der Kommunen anfechten.

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