Augsburger Allgemeine (Land West)
Prozesse enden für zwei Gastronomen glimpflich
Justiz Weil in ihren Betrieben gegen Corona-Regeln verstoßen wurde, sollten zwei Wirte hohe Bußgelder zahlen. Doch sie legten Einspruch ein. Ihr Gang vor das Gericht hat sich gelohnt
Noch immer sind Kneipen, Restaurants und Cafés geschlossen. Als sie im Vorjahr mit Hygieneauflagen geöffnet hatten, kam es mitunter zu Verstößen, die inzwischen verstärkt Gerichte beschäftigen, da Gastronomen Bußgeldbescheide der Kommunen anfechten. Die wirtschaftlich ums Überleben kämpfenden Betriebe trifft es hart, wenn sie beispielsweise 5000 Euro zahlen sollen, weil in ihrem Lokal gegen das Tragen von Gesichtsmasken verstoßen wurde. Das ist laut bayerischem Bußgeldkatalog der Regelsatz. Doch keine Regel ohne Ausnahme. So hat sich jetzt für zwei Gastbetriebe der Gang zum Gericht gelohnt.
In einem Fall hatten zwei Mitarbeiter des Bürgeramtes mittags die Inhaberin eines asiatischen Restaurants dabei überrascht, wie sie ohne Mundschutz Essen servierte. Beide waren nicht zufällig gekommen. Es hatte bereits Beschwerden gegeben, dass in dem Lokal Hygienevorschriften missachtet würden. Eigentlich stehe sie nur in der Küche, rechtfertigte sich die 44-Jährige vor Gericht. Ihr Sohn würde die Gäste bedienen, sei aber in dem Moment auf der Toilette gewesen. Sie habe außerdem im Gastraum nur Teller von einem leeren Tisch abgeräumt. Ganz anders erinnerte sich ein vom Gericht geladener Mitarbeiter des Bürgeramtes. Er und sein Kollege hätten gesehen, wie die Wirtin zwei volle Teller Gästen an den Tisch gebracht habe. Eine Aussage, die offensichtlich auch Verteidiger Udo Reissner überraschte, der daraufhin, wie er ankündigte, nicht mehr auf Freispruch plädieren mochte.
Dennoch hatte die Wirtin mit ihrem Einspruch Erfolg. Das Gericht hat berücksichtigt, dass es der 44-Jährigen, die verheiratet ist und fünf Kinder hat, inzwischen wirtschaftlich „sehr viel“schlechter geht. Obwohl Richterin Julia Ehlert im Verhalten der Beschuldigten Vorsatz erkannte, setzte sie das Bußgeld von 5000 auf 1800 Euro herab. Die Wirtin soll den Betrag ab 1. Juni in Raten von 100 Euro zurückzahlen, in der Erwartung, dass bis dahin die Gastronomen in Bayern wieder Geld verdienen dürfen.
Ein Bußgeld von 2500 Euro sollte der Wirt einer Kneipe zahlen, die in der Augsburger Fußgängerzone liegt. Die Besatzung einer Funkstreife hatte im vorigen Sommer aus dem Fahrzeug heraus einen Kellner beobachtet, der gerade im Außenbereich bediente. Seine Gesichtsmaske baumelte am Hals. Vor Gericht verteidigte sich der Wirt mit dem Hinweis, alle seine Angestellten mit Unterschrift zum Tragen der Masken verpflichtet zu haben. Das Gericht stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein. Es verband dies mit dem Hinweis, wer einen Gastrobetrieb führt, müsse seine Mitarbeiter „regelmäßig“auf das Hygienekonzept hinweisen.