Augsburger Allgemeine (Land West)
Von wechselnden Inzidenzen und festen Gruppen
Corona Wichtige Antworten auf Fragen zu den Vorschriften für den Sportbetrieb unter Pandemiebedingungen
Landkreis Seit dem 8. März ist kontaktloses Fußballtraining wieder möglich. Dies aber nur in definierten und limitierten Gruppengrößen, unter freiem Himmel sowie unter Wahrung des Mindestabstands. Die Nachwuchskicker des TSV Neusäß stehen deshalb seit Montag wieder auf dem Fußballplatz. Die Trainer der drei F- und drei E-Jugendmannschaften haben sich in einer Videokonferenz darauf verständigt, mit Abstand und Hygienekonzept mit dem Training zu starten. „Wir haben vereinbart, dass wir in festen, kleinen Gruppen trainieren“, erklärt Co-Jugendleiter Stefan Sommer. „Alle Trainer sind froh und erleichtert, dass sich die Kinder endlich wieder auf dem Fußballrasen austoben dürfen.“
Unterstützung erhielten die Coaches vom Sportlichen Leiter des TSV, Günter Hausmann und dessen Nachfolger Klaus Raßhofer, der sich bei der Gelegenheit der digitalen Trainerrunde vorstellte. Absolute Priorität legen Trainer und Verantwortliche auf das Hygienekonzept. Demnach tragen Spieler und Trainer neben dem Platz immer Maske, die Eltern sind angehalten nicht beim Training zuzusehen, um Kontakte zu vermeiden. Zudem gibt es versetzte Trainingsstarts zwischen den Mannschaften, um keinen Andrang auf dem Parkplatz entstehen zu lassen. „Die bisherige Resonanz der Eltern und Kinder ist sehr positiv. Die Kleinen brennen darauf, wieder gegen den Ball zu treten und die Teamkameraden zu treffen“, erklärt Co-Jugendleiter Chris Frazier. Die Trainingseinheiten seien selbstverständlich als Angebot zu sehen. Besorgte Eltern könnten mit dem Trainingsstart noch abwarten. Entscheidend für den weiteren Trainingsbetrieb sind die jeweils aktuellen Sieben-TagesInzidenzwerte vor Ort.
● Inzidenz über 100: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport bleibt untersagt.
● Inzidenz 50 bis 100: Hier ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (maximal fünf Personen, Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
● Inzidenz unter 50: Es ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Grundsätzlich ist die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten nur unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig.
Weitere wichtige Fragen:
Wie erfahre ich den aktuellen Inzidenzwert?
Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese Informationen auf ihren Webseiten bereit. Auch die Augsburger Allgemeine veröffentlicht täglich den Inzidenzwert.
Ist für den maßgeblichen Inzidenzwert der Wohnort oder der Ort der Sportausübung heranzuziehen?
Es ist der Inzidenzwert des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt maßgeblich, in dem/der die Sportausübung an der Sportstätte erfolgt.
Was ist kontaktfreier Sport?
Es kommt allein darauf an, dass der Sport generell ohne Kontakt ausgeübt wird. Beim Fußball zum Beispiel Passspiel. Zweikampftraining ist hingegen nicht zulässig.
Beziehen sich die Gruppengrößen auf „feste Gruppen“oder können diese bei der Gruppenzusammenstellung pro Sportangebot im Freien variieren?
Aus infektionsschutzfachlichen Gesichtspunkten sind möglichst feste, gleichbleibende Gruppenzusammensetzungen zu empfehlen.
Ist ein Trainer bei den geltenden Höchstgrenzen einzubeziehen? Sofern der Trainer/Übungsleiter selbst nicht an der Sportausübung teilnimmt und sich insoweit auf die „Anleitung“beschränkt, zählt er nicht zur Gruppe.
Ist ein Wettkampfbetrieb möglich? Dieser ist grundsätzlich möglich, für den Fußball gelten jedoch die Kontaktfreiheit der Beteiligten und das Einhalten von Mindestabständen. Damit ist Wettkampf-Fußball aktuell nicht möglich.
Dürfen Umkleiden, Duschen und sonstige Räume genutzt werden? Nein, es dürfen ausschließlich die Sportflächen unter freiem Himmel bzw. Freiluftsportanlagen betrieben und genutzt werden. Die Nutzung von WC-Anlagen ist aber möglich.
Ist im Breitensportbetrieb ein neues Hygieneschutzkonzept hinsichtlich Kontaktnachverfolgung, Anreise, Parkplatz, Sportstättennutzung etc. zwingend erforderlich?
Für die Öffnungsschritte seit dem 8. März ist für den Breitensportbetrieb noch kein neues Hygienekonzept erforderlich, erst für die weiteren Öffnungsschritte ab dem 22. März.
Ist die gleichzeitige Sportausübung von mehreren Gruppen auf einer Sportstätte erlaubt?
Dies ist dann möglich, wenn die jeweilige Sportstätte klar voneinander abgetrennte Sportflächen aufweist (z. B. einzelne Tennisplätze in einer Tennisfreianlage). Das heißt, es genügt gerade nicht, lediglich den Mindestabstand einzuhalten.
Ist die Sportausübung derzeit auch in geschlossenen Räumen erlaubt? Nein. Es ist nur die Sportausübung ohne Kontakt im Freien bzw. in Freiluftsportstätten erlaubt.
Dürfen Erziehungsberechtigte beim Training und Wettkampf ihrer Kinder anwesend sein?
Ja, minderjährige Sportler können b von ihren Erziehungsberechtigten begleitet werden. Dabei sind Ansammlungen zu vermeiden, der Mindestabstand ist einzuhalten.
Welche Sportarten sind bei einer Inzidenz über 100 erlaubt? Grundsätzlich sind alle Sportarten zulässig, die mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer weiteren Person kontaktfrei im Freien ausgeübt werden können. Hierzu gehören Golf, Tennis, teilweise Wassersport.