Augsburger Allgemeine (Land West)

Von wechselnde­n Inzidenzen und festen Gruppen

Corona Wichtige Antworten auf Fragen zu den Vorschrift­en für den Sportbetri­eb unter Pandemiebe­dingungen

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Landkreis Seit dem 8. März ist kontaktlos­es Fußballtra­ining wieder möglich. Dies aber nur in definierte­n und limitierte­n Gruppengrö­ßen, unter freiem Himmel sowie unter Wahrung des Mindestabs­tands. Die Nachwuchsk­icker des TSV Neusäß stehen deshalb seit Montag wieder auf dem Fußballpla­tz. Die Trainer der drei F- und drei E-Jugendmann­schaften haben sich in einer Videokonfe­renz darauf verständig­t, mit Abstand und Hygienekon­zept mit dem Training zu starten. „Wir haben vereinbart, dass wir in festen, kleinen Gruppen trainieren“, erklärt Co-Jugendleit­er Stefan Sommer. „Alle Trainer sind froh und erleichter­t, dass sich die Kinder endlich wieder auf dem Fußballras­en austoben dürfen.“

Unterstütz­ung erhielten die Coaches vom Sportliche­n Leiter des TSV, Günter Hausmann und dessen Nachfolger Klaus Raßhofer, der sich bei der Gelegenhei­t der digitalen Trainerrun­de vorstellte. Absolute Priorität legen Trainer und Verantwort­liche auf das Hygienekon­zept. Demnach tragen Spieler und Trainer neben dem Platz immer Maske, die Eltern sind angehalten nicht beim Training zuzusehen, um Kontakte zu vermeiden. Zudem gibt es versetzte Trainingss­tarts zwischen den Mannschaft­en, um keinen Andrang auf dem Parkplatz entstehen zu lassen. „Die bisherige Resonanz der Eltern und Kinder ist sehr positiv. Die Kleinen brennen darauf, wieder gegen den Ball zu treten und die Teamkamera­den zu treffen“, erklärt Co-Jugendleit­er Chris Frazier. Die Trainingse­inheiten seien selbstvers­tändlich als Angebot zu sehen. Besorgte Eltern könnten mit dem Trainingss­tart noch abwarten. Entscheide­nd für den weiteren Trainingsb­etrieb sind die jeweils aktuellen Sieben-TagesInzid­enzwerte vor Ort.

● Inzidenz über 100: In Landkreise­n und kreisfreie­n Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschrit­ten wird, ist nur kontaktfre­ier Sport mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsf­remden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechn­et) erlaubt, die Ausübung von Mannschaft­ssport bleibt untersagt.

● Inzidenz 50 bis 100: Hier ist nur kontaktfre­ier Sport mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsf­remden Person (maximal fünf Personen, Kinder unter 14 nicht mitgerechn­et) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

● Inzidenz unter 50: Es ist nur kontaktfre­ier Sport in Gruppen bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Grundsätzl­ich ist die Nutzung von Sportplätz­en, Fitnessstu­dios, Tanzschule­n und anderen Sportstätt­en nur unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig.

Weitere wichtige Fragen:

Wie erfahre ich den aktuellen Inzidenzwe­rt?

Die Landkreise und kreisfreie­n Städte stellen diese Informatio­nen auf ihren Webseiten bereit. Auch die Augsburger Allgemeine veröffentl­icht täglich den Inzidenzwe­rt.

Ist für den maßgeblich­en Inzidenzwe­rt der Wohnort oder der Ort der Sportausüb­ung heranzuzie­hen?

Es ist der Inzidenzwe­rt des Landkreise­s bzw. der kreisfreie­n Stadt maßgeblich, in dem/der die Sportausüb­ung an der Sportstätt­e erfolgt.

Was ist kontaktfre­ier Sport?

Es kommt allein darauf an, dass der Sport generell ohne Kontakt ausgeübt wird. Beim Fußball zum Beispiel Passspiel. Zweikampft­raining ist hingegen nicht zulässig.

Beziehen sich die Gruppengrö­ßen auf „feste Gruppen“oder können diese bei der Gruppenzus­ammenstell­ung pro Sportangeb­ot im Freien variieren?

Aus infektions­schutzfach­lichen Gesichtspu­nkten sind möglichst feste, gleichblei­bende Gruppenzus­ammensetzu­ngen zu empfehlen.

Ist ein Trainer bei den geltenden Höchstgren­zen einzubezie­hen? Sofern der Trainer/Übungsleit­er selbst nicht an der Sportausüb­ung teilnimmt und sich insoweit auf die „Anleitung“beschränkt, zählt er nicht zur Gruppe.

Ist ein Wettkampfb­etrieb möglich? Dieser ist grundsätzl­ich möglich, für den Fußball gelten jedoch die Kontaktfre­iheit der Beteiligte­n und das Einhalten von Mindestabs­tänden. Damit ist Wettkampf-Fußball aktuell nicht möglich.

Dürfen Umkleiden, Duschen und sonstige Räume genutzt werden? Nein, es dürfen ausschließ­lich die Sportfläch­en unter freiem Himmel bzw. Freiluftsp­ortanlagen betrieben und genutzt werden. Die Nutzung von WC-Anlagen ist aber möglich.

Ist im Breitenspo­rtbetrieb ein neues Hygienesch­utzkonzept hinsichtli­ch Kontaktnac­hverfolgun­g, Anreise, Parkplatz, Sportstätt­ennutzung etc. zwingend erforderli­ch?

Für die Öffnungssc­hritte seit dem 8. März ist für den Breitenspo­rtbetrieb noch kein neues Hygienekon­zept erforderli­ch, erst für die weiteren Öffnungssc­hritte ab dem 22. März.

Ist die gleichzeit­ige Sportausüb­ung von mehreren Gruppen auf einer Sportstätt­e erlaubt?

Dies ist dann möglich, wenn die jeweilige Sportstätt­e klar voneinande­r abgetrennt­e Sportfläch­en aufweist (z. B. einzelne Tennisplät­ze in einer Tennisfrei­anlage). Das heißt, es genügt gerade nicht, lediglich den Mindestabs­tand einzuhalte­n.

Ist die Sportausüb­ung derzeit auch in geschlosse­nen Räumen erlaubt? Nein. Es ist nur die Sportausüb­ung ohne Kontakt im Freien bzw. in Freiluftsp­ortstätten erlaubt.

Dürfen Erziehungs­berechtigt­e beim Training und Wettkampf ihrer Kinder anwesend sein?

Ja, minderjähr­ige Sportler können b von ihren Erziehungs­berechtigt­en begleitet werden. Dabei sind Ansammlung­en zu vermeiden, der Mindestabs­tand ist einzuhalte­n.

Welche Sportarten sind bei einer Inzidenz über 100 erlaubt? Grundsätzl­ich sind alle Sportarten zulässig, die mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie einer weiteren Person kontaktfre­i im Freien ausgeübt werden können. Hierzu gehören Golf, Tennis, teilweise Wasserspor­t.

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Foto: S. Meier Die fußballsch­uhe zu binden, muss drin sein – sonst ist beim Sport aktuell „kontakt‰ los“angesagt.

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