Augsburger Allgemeine (Land West)
So schützen Sie sich beim Arztbesuch
Patienten sollten Termine unbedingt wahrnehmen und nicht aus Angst vor Corona die Praxen meiden
Gut ein Jahr ist es her, dass die Corona-Pandemie Deutschland erreicht hat. Vor allem in den ersten Wochen kam es zu einem deutlichen Rückgang der Patientenzahlen in den Arztpraxen. „Zum einen hatten viele Patienten Angst vor einer Infektion. Zum anderen waren auch die Praxisteams verunsichert“, sagt Dr. Heribert Brück, Kardiologe und Pressesprecher des Bundesverbandes Niedergelassener Kardiologen (BNK). Inzwischen
haben sich die Praxen auf die besondere Situation eingestellt – und das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“zeigt, was man als Patient beim Arztbesuch beachten sollte.
Die medizinischen Fachgesellschaften raten davon ab, aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus den dringend notwendigen Besuch in einer Arztpraxis abzusagen. Patienten sollten ihre Behandlungsund Vorsorgetermine möglichst wahrnehmen. Dies ist wichtig, damit Erkrankungen erkannt und optimal behandelt werden können.
Pünktlich fünf Minuten vor Termin erscheinen
Hilfreich für die Praxisteams ist es, wenn die Patienten zu den organisierten Abläufen in der Praxis beitragen. Viele Praxen haben statt der offenen Sprechstunden Terminsprechstunden eingerichtet. Patienten sollten vorher anrufen und pünktlich etwa fünf Minuten vor dem Termin erscheinen. Vorsicht: Wer einen Arzttermin hat, aber plötzlich Erkältungssymptome verspürt, sollte vorher in der Praxis anrufen. Per Telefon werden die nächsten Schritte besprochen – etwa ob ein Coronatest nötig ist oder wie eine Behandlung dennoch stattfinden kann. Selbstverständlich sollten sich Patienten auch beim Arztbesuch an die allseits bekannten Hygieneregeln halten: Beim
Betreten der Praxis die Hände desinfizieren, in die Ellenbeuge niesen, Abstand zu anderen wahren und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In vielen Bundesländern ist in Arztpraxen ein medizinischer Mundschutz Pflicht. Dazu zählen chirurgische Masken, KN95und FFP2-Masken. Unbedingt sollten die aktuellen regionalen Bestimmungen beachtet werden: In Bayern ist beispielsweise das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.