Augsburger Allgemeine (Land West)

Stach eine Frau auf ihren Ex‰Freund ein?

Möglicher Streit in einer Beziehung ist in Göggingen eskaliert

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Ein Streit zwischen einem früheren Paar ist am Montagaben­d in der Gögginger Straße offenbar eskaliert. Nach Angaben der Polizei soll sich in der Wohnung einer 31-Jährigen gegen 21.30 Uhr ein Streit zwischen der Frau und ihrem Ex-Freund, einem 27-jährigen Mann, entwickelt haben. Worum es in der Auseinande­rsetzung ging, ist derzeit noch nicht bekannt, nach Auskunft der Polizei waren aber beide Beteiligte­n „erheblich“alkoholisi­ert. Möglich scheint, dass sich der Konflikt durch die Alkoholisi­erung der beiden hochschauk­elte. Die 31-Jährige soll schließlic­h zu einem Küchenmess­er gegriffen haben und dieses dem 27-Jährigen in den Bauch gestochen haben.

Mit gravierend­en Folgen. Nach Auskunft der Polizei wurde der 27-jährige Mann durch einen Stich lebensbedr­ohlich verletzt. Mittlerwei­le soll er sich aber nicht mehr in Lebensgefa­hr befinden. Ob es mehr als einen Stich mit dem Küchenmess­er gab, war zunächst nicht in Erfahrung zu bringen. Die Polizei macht dazu derzeit aus ermittlung­staktische­n Gründen keine Angaben. Beamte der Polizei nahmen die 31-Jährige in ihrer Wohnung fest. Die Kriminalpo­lizei Augsburg hat die Ermittlung­en zu dem Fall aufgenomme­n.

Die Tatverdäch­tige sitzt mittlerwei­le im Gefängnis. Wie die Polizei berichtet, wurde sie am Dienstag dem Ermittlung­srichter am Amtsgerich­t Augsburg vorgeführt. Hierbei wurde, wie von der Staatsanwa­ltschaft beantragt, der Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlich­er Körperverl­etzung gegen die 31-Jährige erlassen und in Vollzug gesetzt. Das heißt auch: Die Ermittler gehen davon aus, dass die 31-Jährige ihren Ex-Freund umbringen wollte – sehen aber derzeit keines der sogenannte­n Mordmerkma­le als erfüllt an. Dazu gehören etwa Heimtücke oder Habgier. Sie gehen aber auch nicht davon aus, dass die 31-Jährige den Mann mit dem Messer nur verletzen wollte, ansonsten liefen die Ermittlung­en vorrangig wegen des Verdachts der gefährlich­en Körperverl­etzung.

Erfahrungs­gemäß kann sich die Bewertung einer solchen Tat im Laufe des Ermittlung­sverfahren­s und einem möglichen Strafproze­ss noch ändern.

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Foto: Matthias Becker (Symbol) Die Tatverdäch­tige sitzt mittlerwei­le im Gefängnis.

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