Augsburger Allgemeine (Land West)
Augsburgs Tierfriedhof wird erweitert
Bestattung Die Nachfrage nach Beerdigungen auf dem Gelände im Stadtteil Haunstetten wird immer größer. Derzeit gibt es dort rund 3000 Gräber. Nun darf der Tierschutzverein Attis die Anlage um ein Drittel erweitern
Viele Jahre lang waren sie treue Gefährten ihrer Menschen. Diese bringen es deshalb immer seltener über sich, Hund, Katze oder Meerschwein nach ihrem Tod in der Tierkörperverwertung abzuliefern. Auch Helmut Spengler, Gründungsmitglied der Aktionsgemeinschaft der Tierversuchsgegner und Tierfreunde in Schwaben – kurz Attis – , hält ein Begräbnis für Vierbeiner für angemessen. Alles andere käme ihm vor, als entsorge er Abfall. Doch auf dem Tierfriedhof an der B17 zwischen Haunstetten und Inningen wurde langsam der Platz knapp, weshalb sich Verantwortliche wie Nutzer nun über eine Erweiterung freuen.
Je nachdem, wie der Wind weht, ist laut Gründer-Witwe Dorothee Petri auf dem Areal mehr oder weniger Verkehr von der B17 zu hören. Auf einer Fläche von 6000 Quadratmetern reiht sich Grab an Grab, Namenstafel mit und ohne Foto an Namenstafel. Über den Grabstellen wächst Gras. Einige Gräber gibt es laut Helmut Spengler von Anfang an, das heißt seit rund 22 Jahren. Nun können auf weiteren 3000 Quadratmetern neue Erdbestattungen stattfinden. Dieser neu hinzugewonnene Bereich sei in den vergangenen Jahren an einen Landwirt unterverpachtet gewesen. Wer eine Ruhestätte für seinen Vierbeiner erwirbt, zahlt 142,80 Euro für zwei Jahre, kann aber das Grabrecht für 83,30 Euro jeweils um zwei Jahre verlängern. Laut Spengler sind die meisten auf vier bis sechs Jahre be- legt.
Die Nachfrage nach Gräbern auf dem Tierfriedhof steigt langsam, aber stetig. Auch Spenglers Hunde wurden im Süden Augsburgs zur letzten Ruhe gebettet – in lehmiger Erde, auf einem neun Meter hohen Plateau, aufgeschüttet aus dem Aushub der B 17. Heute ist Spengler Herrchen dreier ungarischer Mischlinge namens Pino, Sunny und Lucy, die – in hoffentlich ferner Zukunft – auch einmal ihre letzte Ruhe auf dem Attis-Areal finden werden. Dreimal pro Woche ist Spengler vor Ort, um Grünpflege und andere handwerkliche Arbeiten zu verrichten. Die Nähe zu seinem Arbeitsplatz in Haunstetten
dem Elektrotechniker dabei gelegen.
Acht Jahre habe es gedauert, den Tierfriedhof zwischen Haunstetten und Inningen in der heutigen Form betreiben zu können. 1998 ging er in Betrieb. Der grundlegende Gedanke des ehemaligen Attis-Vorsitzenden Christian Petri: Tiere, die ihre Menschen Jahre durchs Leben begleiteten und ihnen Freude bereiteten, sollten in Würde verabschiedet werden. Die Tierruhestätte sollte aber nicht zur Kultstätte mutieren, sondern in einem „möglichst naturbelassenen“Zustand bleiben.
Die Schilder für die Gräber, oft
mit Fotos von den Tieren, werden einheitlich gestaltet. Nur kleine Blumenschalen oder Ähnliches sind erlaubt, jedoch keine Lichter. Die Attis-Freunde sprechen selbst von dem „etwas anderen Friedhof“. Rita Lerch aus Augsburg bringt gerade ein Foto vorbei, das auf dem Grab ihrer Mucky erneuert werden soll. Auch ihr 14-jähriger Bubi und das Grauerle, das sie viele Jahre gefüttert habe, liegen hier in der Erde. Rita Lerch ist es ein Anliegen, die ehemaligen „Familienmitglieder“immer noch besuchen zu können: „Das gibt mir was.“
Dorothee Petri, 83, hält die Anlakommt ge heute ganz im Sinne ihres Mannes „aus Überzeugung“aufrecht. Dreimal wöchentlich – montags, mittwochs und freitagnachmittags – ist geöffnet, an zwei festen Tagen ist sie selbst vor Ort. Aktuell sind in der Anlage rund 3000 Gräber zu finden, in denen auch Papageien oder Schildkröten ruhen. Die zusätzliche Fläche hat Helmut Spengler weitestgehend hergerichtet. Das Gelände wurde eingezäunt, der Boden geebnet und Rasen gesät. Tatkräftige Menschen wie ihn, die ehrenamtlich zu arbeiten bereit sind, kann Dorothee Petri immer gut gebrauchen.
Nur unter bestimmten Vorausversehen setzungen dürfen Haustiere auch im eigenen Garten beerdigt werden. Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden; das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen oder in der Nähe öffentlicher Wege; das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben. Auskunft über besondere Vorschriften gibt das Veterinäramt. Dort ist auch zu erfahren, ob möglicherweise eine Genehmigung erforderlich ist. Denn bei rechtswidriger Tierkörperbeseitigung kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.