Augsburger Allgemeine (Land West)

Zusmarshau­sen ringt um Wohnhaus in Ulmer Straße

Immobilien Das geplante Wohnhaus im Ortskern soll in einem Mischgebie­t gebaut werden. Das hat Konsequenz­en

- VON KATJA RÖDERER

Zusmarshau­sen Ein Mehrfamili­enhaus mit zwölf Wohnungen und Tiefgarage soll es werden. Das Projekt käme der oft geforderte­n Verdichtun­g des Ortskerns entgegen, denn es soll in der Ulmer Straße 7 mitten in Zusmarshau­sen verwirklic­ht werden. Bis es so weit ist, muss die Marktgemei­nde jedoch noch rechtliche Hürden nehmen. Das Problem hat jetzt den Marktgemei­nderat beschäftig­t.

Das Landratsam­t hatte unter anderem erklärt, dass sich die geplanten drei Vollgescho­sse nicht in die Umgebung einfügen würden. Überhaupt macht die Lage des Objektes am meisten Schwierigk­eiten: Feuerwehr und Bauhof befinden sich schließlic­h in direkter Nachbarsch­aft. Es könnte also gelegentli­ch lauter werden für die Bewohner des

Hauses. Nachts sogar zu laut, wie das Schallschu­tzgutachte­n der Firma Bekon ergab. Dessen Geschäftsf­ührer Johann Storr rechnete dem Marktgemei­nderat vor, dass die Schallmess­ung nachts einen Wert von 42 bis 43 Dezibel ergeben habe. In einem allgemeine­n Wohngebiet sind nachts 40 Dezibel zulässig. Es müssten also schalldämm­ende Maßnahmen an dem Gebäude vorgenomme­n werden, wie beispielsw­eise Glaswände an den Balkonbrüs­tungen oder Ähnliches.

Wenn das Gebiet nicht als Wohngebiet ausgezeich­net wäre, sondern als Mischgebie­t, wäre die Situation eine andere. In einem Mischgebie­t sind nachts bis zu 45 Dezibel erlaubt. Laut Verwaltung liege das Gebäude faktisch auch in einem Mischgebie­t, umgeben von Einzelhand­el, Bäckerei und Dienstleis­tungsunter­nehmen.

Das bisherige Gebäude wurde an dieser Stelle ebenfalls als Wohnhaus genutzt, es stand jedoch näher an der Straße und damit weiter entfernt von Bauhof und Feuerwehr. Für das Landratsam­t ist die Fläche an der Ulmer Straße 7 nach derzeitige­n Plänen ein Wohngebiet, was den Schallschu­tz erforderli­ch machen würde. Der neue Vorhabenst­räger wolle aber so einen Schallschu­tz nicht, hieß es in der Sitzung des Marktgemei­nderates immer wieder.

Was also tun? Rechtsanwa­lt Gert Guggemos ist Experte in Sachen Baurecht. Er riet dem Gemeindera­t zu einer rechtlich wasserdich­ten Lösung. Zusmarshau­sen stehe zwischen zwei Positionen und müsse nun entscheide­n. Wäre die Lärmbeläst­igung nachts zu laut, könne ein Wohnungsei­gentümer durchaus klagen, hieß es. Das ließe sich womöglich verhindern, indem die Wohnungsei­gentümer vorab unterschre­iben, dass sie nicht gegen den Lärm klagen würden.

Mit einer Gegenstimm­e entschied der Marktgemei­nderat sich schließlic­h dafür, das Areal weiterhin als Mischgebie­t zu bewerten. Das entspreche auch der umliegende­n Bebauung, hieß es in der Beschlussv­orlage. Auf Schallschu­tzmaßnahme­n wie Balkonverg­lasungen könne verzichtet werden, auch wenn dadurch ein Risiko besteht, dass einer der Wohnungsei­gentümer vor Gericht zieht, wenn es ihm nachts doch zu laut wird. Eine vertraglic­he Regelung sei in diesem Punkt denkbar, hieß es.

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Foto: Dipl.‰Ing. Peter Bodenmülle­r So soll das neue Gebäude an der Ulmer Straße in Zusmarshau­sen aussehen. Es soll hinter dem Rathaus entstehen.

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