Augsburger Allgemeine (Land West)
Zusmarshausen ringt um Wohnhaus in Ulmer Straße
Immobilien Das geplante Wohnhaus im Ortskern soll in einem Mischgebiet gebaut werden. Das hat Konsequenzen
Zusmarshausen Ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen und Tiefgarage soll es werden. Das Projekt käme der oft geforderten Verdichtung des Ortskerns entgegen, denn es soll in der Ulmer Straße 7 mitten in Zusmarshausen verwirklicht werden. Bis es so weit ist, muss die Marktgemeinde jedoch noch rechtliche Hürden nehmen. Das Problem hat jetzt den Marktgemeinderat beschäftigt.
Das Landratsamt hatte unter anderem erklärt, dass sich die geplanten drei Vollgeschosse nicht in die Umgebung einfügen würden. Überhaupt macht die Lage des Objektes am meisten Schwierigkeiten: Feuerwehr und Bauhof befinden sich schließlich in direkter Nachbarschaft. Es könnte also gelegentlich lauter werden für die Bewohner des
Hauses. Nachts sogar zu laut, wie das Schallschutzgutachten der Firma Bekon ergab. Dessen Geschäftsführer Johann Storr rechnete dem Marktgemeinderat vor, dass die Schallmessung nachts einen Wert von 42 bis 43 Dezibel ergeben habe. In einem allgemeinen Wohngebiet sind nachts 40 Dezibel zulässig. Es müssten also schalldämmende Maßnahmen an dem Gebäude vorgenommen werden, wie beispielsweise Glaswände an den Balkonbrüstungen oder Ähnliches.
Wenn das Gebiet nicht als Wohngebiet ausgezeichnet wäre, sondern als Mischgebiet, wäre die Situation eine andere. In einem Mischgebiet sind nachts bis zu 45 Dezibel erlaubt. Laut Verwaltung liege das Gebäude faktisch auch in einem Mischgebiet, umgeben von Einzelhandel, Bäckerei und Dienstleistungsunternehmen.
Das bisherige Gebäude wurde an dieser Stelle ebenfalls als Wohnhaus genutzt, es stand jedoch näher an der Straße und damit weiter entfernt von Bauhof und Feuerwehr. Für das Landratsamt ist die Fläche an der Ulmer Straße 7 nach derzeitigen Plänen ein Wohngebiet, was den Schallschutz erforderlich machen würde. Der neue Vorhabensträger wolle aber so einen Schallschutz nicht, hieß es in der Sitzung des Marktgemeinderates immer wieder.
Was also tun? Rechtsanwalt Gert Guggemos ist Experte in Sachen Baurecht. Er riet dem Gemeinderat zu einer rechtlich wasserdichten Lösung. Zusmarshausen stehe zwischen zwei Positionen und müsse nun entscheiden. Wäre die Lärmbelästigung nachts zu laut, könne ein Wohnungseigentümer durchaus klagen, hieß es. Das ließe sich womöglich verhindern, indem die Wohnungseigentümer vorab unterschreiben, dass sie nicht gegen den Lärm klagen würden.
Mit einer Gegenstimme entschied der Marktgemeinderat sich schließlich dafür, das Areal weiterhin als Mischgebiet zu bewerten. Das entspreche auch der umliegenden Bebauung, hieß es in der Beschlussvorlage. Auf Schallschutzmaßnahmen wie Balkonverglasungen könne verzichtet werden, auch wenn dadurch ein Risiko besteht, dass einer der Wohnungseigentümer vor Gericht zieht, wenn es ihm nachts doch zu laut wird. Eine vertragliche Regelung sei in diesem Punkt denkbar, hieß es.