Augsburger Allgemeine (Land West)

Hase verendet qualvoll in verbotener Schnappfal­le

Tierquäler­ei Im Wehringer Wald stellt ein Unbekannte­r eine verbotene Falle auf, in der ein Hase verendet. Die Befürchtun­g: Es gibt noch mehr Fallen

- VON ANJA FISCHER

Wehringen Es hört sich an wie der Auftakt zu einem Horrorfilm, was sich derzeit im Wehringer Stadtwald abspielt: Ein kleiner Hase hoppelt durch das noch taufeuchte Unterholz. Es ist noch still im Wald. Dann schnappt die Falle zu. Für das Tier beginnt ein Überlebens­kampf.

Es ist vergeblich­er Kampf. Denn irgendwann, nach vielen Stunden verendet der Hase jämmerlich mit seinem verletzten Fuß. Solche Schnappfal­len sind streng verboten. Aus ebendiesen Gründen: Weil die Tiere darin nicht waidgerech­t erlegt werden und einen schnellen Tod sterben, sondern jämmerlich zugrunde gehen.

Ein Fuchs ist es, der sich schließlic­h den kleinen, elend seinem Schicksal erlegenen Hasen holt. Dann liegt die Falle, an der sich noch die Fellreste des Hasen befinden, achtlos im Wald herum, bis einer der Wehringer Waldarbeit­er, beauftragt mit dem Abbau des Zauns am Pflanzgart­en, mit seinem Fuß auf sie tritt. Wäre die Falle noch gespannt gewesen, hätte sie den Mann schwer verletzen können.

Deshalb hat der Wehringer Waldbeauft­ragte und Jäger KarlHeinz Geißlinger den unbekannte­n Fallenstel­ler bei der Polizei angezeigt. „Im schlimmste­n Fall kann es bis zur Invaliditä­t gehen, wenn man in so eine Falle tritt“, sagt er.

Jagdpächte­r Georg Müller, der ebenfalls informiert wurde, ist empört: „Es ist streng verboten, eine solche Falle aufzustell­en. Eben weil die Tiere darin jämmerlich sterben müssen.“Die Jagd ziele auf das waidgerech­te, im besten Falle schnelle und schmerzfre­ie Ende der erlegten Tiere ab. Auch werde von einem Jäger nie ein Tier im Wald liegen gelassen. „Die Falle zu stellen, sich dann nicht mehr zu kümmern und einfach nur Schaden anzurichte­n – das ist eine Schweinere­i“, sagt Müller.

Auch ärgerlich: Der Jagdpächte­r zahlt Geld dafür, damit er das Jagdrecht ausüben kann. Fallenstel­ler fangen und quälen die Tiere, für deren Hege und Pflege der Pächter verantwort­lich ist. Das Fallenstel­len erfüllt somit den Tatbestand der Wilderei. Was Georg Müller und Karl-Heinz Geißlinger aber noch viel mehr Sorge macht, ist die Tatsache, dass niemand weiß, wie viele solcher Fallen noch im Stadtwald gestellt liegen und nun dort auf ihr nächstes Opfer warten. Das könnte auch ein Mensch sein, zumal einer, der abseits der Wege durch den Wald geht. Jäger und Polizei bitten deshalb darum, beim Spaziergan­g

künftig besondere Vorsicht walten zu lassen, auf den Wegen zu bleiben und sich möglichst nicht quer durch den Wald zu bewegen.

Jüngst entdeckten Mitglieder der Tierfreund­e Schwabmünc­hen drei selbst gebaute Fallen und erstatten Anzeige. Eine Anwohnerin hatte die Fallen bei einem Spaziergan­g mit ihrem Hund zwischen Oberottmar­shausen und Kleinaitin­gen entdeckt und den Tierschutz­verein informiert. Mit einem Kollegen nahm Mitglied Maike Neuer die Fallen, die in der Nähe von Jagdstände­n aufgestell­t worden waren, unter die Lupe.

Polizist Johannes Biehler, zuständig für Umweltdeli­kte, hat sich die Fallen genauer angesehen und festgestel­lt: Die Fallen sind grundsätzd­ann lich nicht illegal. Es handele sich um Fuchsfalle­n, die einer Genehmigun­g bedürfen und mit konkreten Auflagen verbunden sind – sie müssen regelmäßig kontrollie­rt werden und so angebracht sein, dass sich andere Tiere oder auch Kinder nicht verletzen können. „Außerdem dürfen sie nur von jemandem aufgestell­t werden, der einen Fallensche­in hat“, sagt Biehler. Die Untere Jagdbehörd­e prüfe nun, ob die drei Fallen genehmigt sind. Sollte keine Genehmigun­g vorliegen, wäre dies eine Ordnungswi­drigkeit nach dem bayerische­n Jagdgesetz. Dann droht dem Aufsteller eine Geldbuße.

„Es ist streng verboten, eine solche Falle aufzustell­en. Weil die Tiere darin jämmerlich sterben.“

Jagdpächte­r Georg Müller

 ?? Foto: Anja Fischer ?? Die Fellreste beweisen: In dieser Falle verendete ein Tier qualvoll. Durch Zufall wurde die Falle im Wehringer Gemeindewa­ld entdeckt. Nun stellt sich die bange Frage: Sind noch mehr solcher illegaler Schnappfal­len im Forst verteilt?
Foto: Anja Fischer Die Fellreste beweisen: In dieser Falle verendete ein Tier qualvoll. Durch Zufall wurde die Falle im Wehringer Gemeindewa­ld entdeckt. Nun stellt sich die bange Frage: Sind noch mehr solcher illegaler Schnappfal­len im Forst verteilt?

Newspapers in German

Newspapers from Germany