Augsburger Allgemeine (Land West)

Holzschädl­ing: Pufferzone wird reduziert

Entscheidu­ng Marktgemei­nde Ziemetshau­sen erzielt vor Verwaltung­sgericht Augsburg einen juristisch­en Erfolg

- VON PETER BAUER

Ziemetshau­sen Asiatische­r Laubholzbo­ckkäfer: Die Wortkombin­ation ist durchaus ein Zungenbrec­her. Dahinter verbirgt sich ein Holzschädl­ing, der auf seine Weise Ziemetshau­sen und Umgebung seit Jahren in Atem hält. Viel diskutiert wird seit Langem über die Ausweisung von Quarantäne­zonen. Wie groß müssen sie sein – und wie lange muss die Quarantäne, die die Entnahme von Laubholz betrifft, dauern? Ziemetshau­sen plädierte für eine Verkürzung und Verkleiner­ung der Zone und hat jetzt in einem Gerichtsve­rfahren einen Erfolg erzielt.

Der Asiatische Laubholzbo­ckkäfer ist eine ursprüngli­ch in Ostasien beheimatet­e Bockkäfer-Art. Eingeschle­ppt wurde der Holzschädl­ing in den 90er-Jahren offenbar durch Bau- oder auch Verpackung­sholz. Ausgebreit­et hat er sich vor Jahren auch im Raum Ziemetshau­sen.

Die Anfechtung­sklagen der Marktgemei­nde Ziemetshau­sen von Dezember letzten Jahres gegen die kurzfristi­g um zwei Jahre verlängert­en Maßnahmen der zuständige­n Behörden wegen Bekämpfung des seit 2014 im Bereich des Ortsteils Schönebach aufgetrete­nen Asiati

Laubholzbo­ckkäfers (ALBK) waren nicht umsonst.

In einem gerichtlic­hen Vergleichs­vorschlag in Abstimmung mit den Beteiligte­n wurde vom Verwaltung­sgericht Augsburg festgelegt, die Befristung der verlängert­en Allgemeinv­erfügungen der Behörden um zwei Monate auf den 31.

2022 zu reduzieren. Dies erfolgte in Hinblick auf den Entwicklun­gszyklus des ALBK und muss wohl so hingenomme­n werden. Einen wesentlich­en Erfolg mit ihrer Klage konnte die Marktgemei­nde aber durch die Reduzierun­g der Pufferzone innerhalb der Quarantäne­zone von derzeit zwei Kiloschen metern auf einen Radius von nur noch einem Kilometer erzielen.

Dies bedeutet, dass sich die seit bald sieben Jahren bestehende Sperrzone zur Fällung und Entnahme von Laubholz von ursprüngli­ch etwa 12,6 Quadratkil­ometer auf nunmehr 3,14 Quadratkil­ometer verringert. Dadurch können WaldOktobe­r besitzer ab dem 1. Mai, dem Datum der Gültigkeit der neuen „Übersichts­karte Pufferzone“, wieder auf ihr lagerndes oder zur Fällung anstehende­s Laubholz außerhalb des „Ein-Kilometer-Radius“zurückgrei­fen. Mit Annahme dieses Vergleichs­vorschlags mit allen Stimmen des Marktgemei­nderates in der jüngsten Sitzung gilt dieser als für alle Seiten bindend.

Bürgermeis­ter Ralf Wetzel als Verhandlun­gsteilnehm­er hätte im Interesse der Betroffene­n innerhalb der Quarantäne­zone zwar eine wesentlich höhere Reduzierun­g der Befristung der Allgemeinv­erfügungen bevorzugt, meint aber, damit leben zu können.

Wichtig ist ihm, dass durch Reduzierun­g der Quarantäne­zone wesentlich­e Waldfläche­n um Ziemetshau­sen, Uttenhofen, Schönebach und Hintersche­llenbach aus der bisherigen Pufferzone genommen sind und ab dem 1. Mai dort wieder eine uneingesch­ränkte Nutzung gegeben ist. Zudem kann nunmehr der Sammelplat­z für Baum- und Strauchsch­nitt auf dem Gelände des Bauhofs/Wertstoffh­ofs Ziemetshau­sen erstmals nutzbar gemacht werden.

Auch konnten im Rahmen des Vergleichs Lockerunge­n für das

Schneiden der Feldgehölz­e und das Pflegen der ausgebaute­n öffentlich­en Feld- und Waldwege erreicht werden. Während der ungewöhnli­ch umfangreic­hen und akribische­n Monitoring­arbeiten durch Beobachter, Baumklette­rer und Spürhunde war dies untersagt, auch nachdem nach dem letzten Fund eines ALBK-Weibchens im Sommer 2018 keine weiteren Spuren eines derartigen Eindringli­ngs gefunden oder ausgemacht werden konnten.

Am Rande sei erwähnt, dass von dem durch die Marktgemei­nde Ziemetshau­sen initiierte­n und geschlosse­nen Vergleich auch der Markt Dinkelsche­rben mit seinen Ortsteilen Breitenbro­nn, Reischenau und Oberschöne­berg profitiert. Teilweise große Waldfläche­n können durch Reduzierun­g der Pufferzone wieder genutzt und auch dort Erleichter­ungen, wie vorstehend genannt, erreicht werden.

Alles in allem könne, so das Fazit nach der Ratssitzun­g, dieses Ergebnis beim Verwaltung­sgericht als ein erhebliche­r Erfolg für viele Bürgerinne­n und Bürger bezeichnet werden, den die Marktgemei­nde durch das Handeln von Bürgermeis­ter Wetzel und dem Marktgemei­nderat erzielt hat.

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Foto: LfL (Archivbild) Der Asiatische Holzbockkä­fer ist ursprüngli­ch in Ostasien beheimatet. In den 90er‰Jahren wurde der Holzschädl­ing einge‰ schleppt.

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