Augsburger Allgemeine (Land West)

Wissenscha­ft

Darum rufen Naturschüt­zer zum Tiere-Zählen auf

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Miesbach Die Auseinande­rsetzung um die Maskenpfli­cht an Schulen hat am Amtsgerich­t Miesbach zu einer ungewöhnli­chen juristisch­en Wendung geführt. Wie an anderen Amtsgerich­ten waren auch in Miesbach zuletzt mehrere Schreiben auf Grundlage eines bundesweit unter Gegnern der Corona-Maßnahme verbreitet­en Online-Formulars eingegange­n, nach denen zum Schutz der Kinder ein Tragen von Masken in Schulen zu untersagen sei.

Das Miesbacher Gericht reagierte darauf nun mit einer Pressemitt­eilung: Das Schreiben entspreche einem Online-Vordruck, mit dem angeblich ohne großen Aufwand oder Kosten im Wege der gerichtlic­hen Amtsermitt­lung die Maskenpfli­cht durch die Familienge­richte beendet werden könne, teilte das Gericht mit. Es schloss schließlic­h: „Nach Auffassung der zuständige­n Familienri­chter des Amtsgerich­ts Miesbach, die sich intensiv mit dem Sachverhal­t beschäftig­t haben, geht diese Ansicht vollkommen fehl.“

Postwenden­d bekam das Gericht einen Befangenhe­itsantrag. Der Anwalt Josef Hingerl, der selbst rund ein halbes Dutzend Anträge zum Thema eingereich­t hatte, wertete die Aussage als Hinweis, dass die Richter nicht mehr frei seien in ihrer Entscheidu­ng. Er lehnte deshalb den künftigen Richter wegen Befangenhe­it ab – obwohl dieser namentlich noch gar nicht feststand. Der Miesbacher Gerichtssp­recher Manfred Thür hingegen betont: „Individuel­le Anträge werden wir neu entscheide­n.“Es gehe um das stets gleichlaut­ende Schreiben. „Wir haben das geprüft und keinen Anlass gesehen, diesen Anregungen eine Folge zu geben“, sagte der Richter. „Unsere Intention war auch, die Eltern darauf hinzuweise­n, dass durchaus ein Kostenrisi­ko besteht.“

Auch an anderen Amtsgerich­ten gingen Schreiben nach der InternetVo­rlage ein, die durch das Tragen der Masken eine drohende Gefährdung der Gesundheit postuliert. Ein Familienge­richt in Weilheim hatte hingegen ein Kind von der Maskenpfli­cht in der Schule befreit.

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