Augsburger Allgemeine (Land West)
Wissenschaft
Darum rufen Naturschützer zum Tiere-Zählen auf
Miesbach Die Auseinandersetzung um die Maskenpflicht an Schulen hat am Amtsgericht Miesbach zu einer ungewöhnlichen juristischen Wendung geführt. Wie an anderen Amtsgerichten waren auch in Miesbach zuletzt mehrere Schreiben auf Grundlage eines bundesweit unter Gegnern der Corona-Maßnahme verbreiteten Online-Formulars eingegangen, nach denen zum Schutz der Kinder ein Tragen von Masken in Schulen zu untersagen sei.
Das Miesbacher Gericht reagierte darauf nun mit einer Pressemitteilung: Das Schreiben entspreche einem Online-Vordruck, mit dem angeblich ohne großen Aufwand oder Kosten im Wege der gerichtlichen Amtsermittlung die Maskenpflicht durch die Familiengerichte beendet werden könne, teilte das Gericht mit. Es schloss schließlich: „Nach Auffassung der zuständigen Familienrichter des Amtsgerichts Miesbach, die sich intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigt haben, geht diese Ansicht vollkommen fehl.“
Postwendend bekam das Gericht einen Befangenheitsantrag. Der Anwalt Josef Hingerl, der selbst rund ein halbes Dutzend Anträge zum Thema eingereicht hatte, wertete die Aussage als Hinweis, dass die Richter nicht mehr frei seien in ihrer Entscheidung. Er lehnte deshalb den künftigen Richter wegen Befangenheit ab – obwohl dieser namentlich noch gar nicht feststand. Der Miesbacher Gerichtssprecher Manfred Thür hingegen betont: „Individuelle Anträge werden wir neu entscheiden.“Es gehe um das stets gleichlautende Schreiben. „Wir haben das geprüft und keinen Anlass gesehen, diesen Anregungen eine Folge zu geben“, sagte der Richter. „Unsere Intention war auch, die Eltern darauf hinzuweisen, dass durchaus ein Kostenrisiko besteht.“
Auch an anderen Amtsgerichten gingen Schreiben nach der InternetVorlage ein, die durch das Tragen der Masken eine drohende Gefährdung der Gesundheit postuliert. Ein Familiengericht in Weilheim hatte hingegen ein Kind von der Maskenpflicht in der Schule befreit.