Augsburger Allgemeine (Land West)

Mädchen missbrauch­t: Über neun Jahre Haft

Justiz Ein Mann hatte sich mehrfach an der Tochter seiner Lebensgefä­hrtin vergangen. Die damals Achtjährig­e war schon zuvor missbrauch­t worden. Nun fiel das Urteil gegen den 43-Jährigen, der bereits im Gefängnis sitzt

- VON MICHAEL SIEGEL

Mindestens neun Jahre und sechs Monate schickt die Jugendkamm­er des Augsburger Landgerich­ts einen 43-jährigen Angeklagte­n ins Gefängnis, der wenigstens vier Mal die damals achtjährig­e Tochter seiner Lebensgefä­hrtin sexuell missbrauch­t haben soll. Das Gericht ordnete zudem den Fortbestan­d der Sicherungs­verwahrung an, wegen derer der Angeklagte seit 2017 im Gefängnis sitzt.

Kaum vorstellba­r, was der heute 18-jährigen Caroline (Name geändert) in ihrer Kindheit widerfahre­n ist – und was das Gericht unter Vorsitz von Richter Lenart Hoesch bei der Urteilsver­kündung noch einmal Revue passieren ließ. Als Siebenjähr­ige wird Caroline 2011 vom Fußballtra­iner ihres Bruders vergewalti­gt. Der Mann gesteht, wird von derselben Kammer wie jetzt Manfred S. (Name geändert) zu einer langjährig­en Freiheitss­trafe verurteilt. Kaum ein halbes Jahr später, so Hoesch, beginnen die Übergriffe von Manfred S. auf die Tochter seiner damaligen Lebensgefä­hrtin.

Als wichtigste­s der Motive für das Tun des Angeklagte­n sieht das Gericht seinen Drang zum Sex, den er bei seiner Lebensgefä­hrtin nicht habe ausleben können, weil diese zur Tatzeit mit ihrem fünften Kind schwanger war. In der gemeinsame­n Wohnung und ohne Wissen der Mutter vergeht sich der 43-Jährige mehrfach an dem Mädchen. Caroline hatte dem Gericht mehrere der Taten geschilder­t, die Richter schenkten ihren Aussagen Glauben. Ans Tageslicht kommen die Übergriffe erst viele Jahre später, als gegen die inzwischen jugendlich­e Caroline wegen Prostituti­on und Drogenmiss­brauchs ermittelt wird.

Erst jetzt erzählt sie der Polizei, was sie zuvor schon der Mutter und einer Bekannten berichtet hatte. Es kommt zu Ermittlung­en und zur Anklage gegen Manfred S., der zu dieser Zeit bereits im Gefängnis sitzt. Wegen Körperverl­etzung einer Frau wurde er 2013 zu fünf Jahren Freiheitss­trafe verurteilt – und es wurde Sicherungs­verwahrung über ihn verhängt.

Über die Dauer dieser Verwahrung entscheide­t die Vollzugsan­stalt – und die sah bislang keinen Anlass, Manfred S. wieder freizulass­en. Jetzt also die nächste Strafe: Die Ju

bildet, dem Antrag von Staatsanwa­lt Michael Rauh und Nebenkläge­rvertreter­in Marion Zech folgend, eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von elf Jahren. Wegen eines vorzunehme­nden Härtefalla­usgleichs aufgrund seiner Vorverurte­ilung erhält Manfred S. schließlic­h eine Freiheitss­trafe von neun Jahren und sechs Monaten wegen vier Fällen des schweren sexuellen Missbrauch­s und der Misshandlu­ng einer Schutzbefo­hlenen.

Auch die Jugendkamm­er sieht weitere Gefahren für die Allgemeinh­eit vom Angeklagte­n ausgehen und sie verhängt erneut die anschließe­nde Sicherungs­verwahrung. „Es liegt in Ihrer Hand, nach Verbüßen der Freiheitss­trafe wieder auf freien Fuß zu kommen“, erklärt Richter Hoesch dem Angeklagte­n. Indem er bei den Maßnahmen des Strafvollz­uges mitarbeite, seine Neigung therapiere­n lasse, gegen seine wohl in Haft erworbene Medikament­engendkamm­er abhängigke­it anarbeite. Wie schon an den vorangegan­genen Verhandlun­gstagen nimmt Manfred S. gestenreic­h am Geschehen teil, macht sich immer wieder Notizen. Es scheint ihn aber offensicht­lich kaum zu überrasche­n, dass das Gericht nicht der Forderung seines Verteidige­rs Jürgen Zillikens folgt, der auf Freispruch plädiert hatte, weil die Vorwürfe von Caroline nicht stimmen würden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Ein 43‰Jähriger muss über neun Jahre in Haft, weil er sich an der minderjähr­igen Tochter seiner Lebensgefä­hrtin vergangen hatte.

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