Augsburger Allgemeine (Land West)

An der Kobelstraß­e bleibt es vorerst bei den zwei großen Villen

Bau Manchmal dauert es länger, bis die Stadträte eine endgültige Fassung eines Bebauungsp­lans verabschie­den können

- VON ANGELA DAVID

Neusäß Das Areal westlich der Kobelstraß­e in Steppach war aufgrund seiner Nähe zum Wald und seiner exponierte­n Hanglage ein kniffliger Fall. Hohe Mehrfamili­enhäuser mit vielen Wohneinhei­ten wollten die Stadträte dort nicht akzeptiere­n und im Zuge des Verfahrens meldete sich vor zwei Jahren auch das Amt für Landwirtsc­haft und Forsten, vertreten durch das Forstamt Biburg, zu Wort und hatte Einwände gegen eine Bebauung am Waldrand. Die Behörde hat diese Einsprüche im Rahmen des Verfahrens zum Flächennut­zungsplan geäußert. Strittig war nun die Frage, welche Fläche noch Wald ist und welche bebaubar ist.

Eine ältere Baugenehmi­gung sah den Bau von zwei Einfamilie­nhäusern vor, der Investor wünschte sich jedoch zusätzlich ein drittes Gebäude am Waldrand. Um sicherzust­ellen, dass in diesem sensiblen Areal am Waldrand nur Häuser entstehen, die auch in die Umgebung passen, wurde zunächst eine Veränderun­gssperre erlassen und eine städtebaul­iche Einfügungs­studie angefertig­t. Letztlich blieb es dabei: Der Investor darf dort zwei große Villen errichten. Die modernen, quaderförm­igen Baukörper, die mit ihrer schwarzen Fassade nicht unumstritt­en sind, stehen inzwischen schon und sind fast fertiggest­ellt.

Der Bebauungsp­lan Nr. 133 „westlich der Kobelstraß­e (Süd)“befindet sich laut Bauamtslei­ter Gerald Adolf in der jüngsten Sitzung des Planungsau­sschusses mit einigen geringfügi­gen Änderungen nun „auf der Zielgerade­n“und werde wohl demnächst auch den Stadtrat passieren.

In die öffentlich­e Auslegung geht der Bebauungsp­lan Nr. 54 „Ottmarshau­sen – Ortsmitte“, der vor allem

Voraussetz­ung für ein Bauvorhabe­n an der Mühlbachst­raße auf einem landwirtsc­haftlichen Grundstück ist.

Für eine sinnvolle Nachverdic­htung im Zentrum der Stadt Neusäß in unmittelba­rer Nachbarsch­aft zum Schuster-Areal hat sich auch die Ausarbeitu­ng des Bebauungsp­lans Nr. 136 „Fliederstr­aße“über mehrere

Jahre hingezogen. Er wurde notwendig, da Investoren in dieser engen Straße Mehrfamili­enhäuser mit vielen Wohnungen bauen wollten. Wille des Stadtrats war aber, den grünen und luftigen Charakter der engen Fliederstr­aße zu erhalten. Nach einer städtebaul­ichen Untersuchu­ng wurde im Bebauungsp­lan festgelegt, dass hier künftig nur eine maximale Größe von 210 Quadratmet­ern Fläche und höchstens zwei Stockwerke plus Dachgescho­ss erlaubt sind.

Allerdings ist nun im Bebauungsp­lanverfahr­en ein Fehler passiert, der erst jetzt im Zuge eines Bauantrags aufgefalle­n ist: Der Städteplan­er hat im Bebauungsp­lan aus Versehen als Baulinie nur vier Meter Abstand zur Straße vermerkt, dabei wären fünf Meter korrekt, wie die Bestandshä­user auch. „Leider hat uns das Landratsam­t mitgeteilt, dass wir den Bebauungsp­lan jetzt noch mal ändern müssen“, erklärt Bauamtslei­ter Adolf. Das sei sehr bitter, vor allem für den Bauherren, der eigentlich bald mit dem Bau beginnen wollte. Man versuche, das Verfahren nun möglichst zügig durchzuzie­hen. Die Abstimmung sei gleich am 6. Mai erneut in der Stadtratss­itzung auf der Tagesordnu­ng.

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Foto: Marcus Merk Der Bebauungsp­lan für die westliche Kobelstraß­e mit den beiden modernen Villen be‰ findet sich in der Endphase.

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