Augsburger Allgemeine (Land West)
An der Kobelstraße bleibt es vorerst bei den zwei großen Villen
Bau Manchmal dauert es länger, bis die Stadträte eine endgültige Fassung eines Bebauungsplans verabschieden können
Neusäß Das Areal westlich der Kobelstraße in Steppach war aufgrund seiner Nähe zum Wald und seiner exponierten Hanglage ein kniffliger Fall. Hohe Mehrfamilienhäuser mit vielen Wohneinheiten wollten die Stadträte dort nicht akzeptieren und im Zuge des Verfahrens meldete sich vor zwei Jahren auch das Amt für Landwirtschaft und Forsten, vertreten durch das Forstamt Biburg, zu Wort und hatte Einwände gegen eine Bebauung am Waldrand. Die Behörde hat diese Einsprüche im Rahmen des Verfahrens zum Flächennutzungsplan geäußert. Strittig war nun die Frage, welche Fläche noch Wald ist und welche bebaubar ist.
Eine ältere Baugenehmigung sah den Bau von zwei Einfamilienhäusern vor, der Investor wünschte sich jedoch zusätzlich ein drittes Gebäude am Waldrand. Um sicherzustellen, dass in diesem sensiblen Areal am Waldrand nur Häuser entstehen, die auch in die Umgebung passen, wurde zunächst eine Veränderungssperre erlassen und eine städtebauliche Einfügungsstudie angefertigt. Letztlich blieb es dabei: Der Investor darf dort zwei große Villen errichten. Die modernen, quaderförmigen Baukörper, die mit ihrer schwarzen Fassade nicht unumstritten sind, stehen inzwischen schon und sind fast fertiggestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 133 „westlich der Kobelstraße (Süd)“befindet sich laut Bauamtsleiter Gerald Adolf in der jüngsten Sitzung des Planungsausschusses mit einigen geringfügigen Änderungen nun „auf der Zielgeraden“und werde wohl demnächst auch den Stadtrat passieren.
In die öffentliche Auslegung geht der Bebauungsplan Nr. 54 „Ottmarshausen – Ortsmitte“, der vor allem
Voraussetzung für ein Bauvorhaben an der Mühlbachstraße auf einem landwirtschaftlichen Grundstück ist.
Für eine sinnvolle Nachverdichtung im Zentrum der Stadt Neusäß in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schuster-Areal hat sich auch die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 136 „Fliederstraße“über mehrere
Jahre hingezogen. Er wurde notwendig, da Investoren in dieser engen Straße Mehrfamilienhäuser mit vielen Wohnungen bauen wollten. Wille des Stadtrats war aber, den grünen und luftigen Charakter der engen Fliederstraße zu erhalten. Nach einer städtebaulichen Untersuchung wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass hier künftig nur eine maximale Größe von 210 Quadratmetern Fläche und höchstens zwei Stockwerke plus Dachgeschoss erlaubt sind.
Allerdings ist nun im Bebauungsplanverfahren ein Fehler passiert, der erst jetzt im Zuge eines Bauantrags aufgefallen ist: Der Städteplaner hat im Bebauungsplan aus Versehen als Baulinie nur vier Meter Abstand zur Straße vermerkt, dabei wären fünf Meter korrekt, wie die Bestandshäuser auch. „Leider hat uns das Landratsamt mitgeteilt, dass wir den Bebauungsplan jetzt noch mal ändern müssen“, erklärt Bauamtsleiter Adolf. Das sei sehr bitter, vor allem für den Bauherren, der eigentlich bald mit dem Bau beginnen wollte. Man versuche, das Verfahren nun möglichst zügig durchzuziehen. Die Abstimmung sei gleich am 6. Mai erneut in der Stadtratssitzung auf der Tagesordnung.