Augsburger Allgemeine (Land West)

Grüner Impfpass im Juni?

App könnte Reisen ermögliche­n

- VON DETLEF DREWES

Brüssel Die Informatik­er der Europäisch­en Kommission haben ganze Arbeit geleistet. Nur wenige Stunden nachdem das EU-Parlament am Mittwoch den grünen Impfpass gebilligt hat, gab die Behörde bekannt, mit den Unternehme­n T-Systems und SAP einen Vertrag über das künftige Zertifikat abgeschlos­sen zu haben, das Ende Juni einsatzber­eit ist. Deutschlan­d werde, so sagte ein Kommission­sbeamter, wohl schon ab Mitte Juni in der Lage sein, Geimpften, Genesenen und Inhabern eines negativen PCR-Tests die Reise innerhalb der EU zu erlauben.

Es geht um drei unterschie­dliche Zertifikat­e. „Geimpfte, Genesene, die zum Beispiel anhand von Antikörper­n nachweisen können, dass sie die Krankheit durchgemac­ht haben, und negativ Getestete haben ein extrem geringes Risiko, die Krankheit zu übertragen oder selbst zu erkranken“, sagte der CDU-Europaabge­ordnete Peter Liese.

Jeder von ihnen wird künftig ein eigenes Zertifikat für die große Freiheit bekommen. Der Ablauf, den die Techniker sich ausgedacht haben, soll denkbar sicher und vor allem einfach sein: Unmittelba­r nach der Impfung erstellen der Arzt oder der Mediziner im Impfzentru­m einen QR-Code. Der wird entweder ausgedruck­t oder digital für ein Mobiltelef­on oder Tablet zur Verfügung gestellt. Bei der Einreise kann ein Grenzbeamt­er, eine Airline beim Einchecken oder der Schaffner im Zug ebenso wie ein Hotel bei der Ankunft mit einer Zusatzsoft­ware für ein Lesegerät (beispielsw­eise ein Smartphone) den Code scannen. Dabei werden keine persönlich­en Daten preisgegeb­en, die App meldet lediglich mit einem grünen oder roten Signal, ob die Voraussetz­ungen für eine (Ein-)Reise gegeben sind.

Die Voraussetz­ungen für die neue Bewegungsf­reiheit in den Mitgliedst­aaten müssen jetzt die Regierunge­n schaffen. Doch politisch sind viele Fragen weiter offen. So wollen einige Abgeordnet­e des EU-Parlamente­s nicht hinnehmen, dass nach einer überstande­nen Covid-19-Infektion bereits ein einziger PCRTest reichen soll, um den Schutz nachzuweis­en. Weiter unklar ist auch, ob die Mitgliedst­aaten untereinan­der ihre nationalen Vorgaben akzeptiere­n.

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