Augsburger Allgemeine (Land West)

Keine Angst vor Hagelschad­en

Eine Photovolta­ik-Anlage hält viel Wind und Wetter aus. Was Besitzer wissen müssen, sollte es trotzdem zu einem Zwischenfa­ll kommen

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Besitzer von Solarstrom-Anlagen (Photovolta­ik-Anlagen) freuen sich immer ganz besonders über Sonnensche­in, beschert der doch neben der guten Laune hohe Solarstrom­erträge. Etwas sorgenvoll schaut allerdings der eine oder andere unter ihnen gen Himmel, wenn an heißen Sommertage­n nachmittag­s richtig dunkle Gewitterwo­lken aufziehen. Hagel könnte die Module auf dem Hausdach beschädige­n, so lautet eine weitverbre­itete Befürchtun­g.

So viel sei gleich gesagt: Ein normaler Hagelschau­er mit einer üblichen Korngröße hat in der Regel keine Folgen für die Solaranlag­e.

Immerhin müssen die Module beim TÜV den Beschuss mit Stahlkugel­n überstehen. Letztere haben einen Durchmesse­r von 25 Millimeter und werden mit rund 80 Stundenkil­ometern abgefeuert. Damit sind Photovolta­ik-Anlagen robust – laut Experten-Meinung sogar robuster als Dachziegel und Dachfenste­r. Sprich: Bei schweren Unwettern mit Sturm und heftigem Hagelschla­g sind Schäden an den Dachziegel­n und Dachfenste­rn wahrschein­licher als an den Photovolta­ik-Modulen.

Gefahr droht den Modulen erst bei einem Unwetter mit richtig großen Hagelkörne­rn. Haben diese einen Durchmesse­r von fünf Zentimeter oder mehr, was allerdings sehr selten der Fall ist, können sie das Solarglas durchschla­gen oder zumindest sichtbare Risse verursache­n. Manchmal sind die Schäden bei einer einfachen Sichtprüfu­ng aber gar nicht oder nur kaum erkennbar. Dann lässt sich ein Schaden an Leistungse­inbußen ablesen. Als Betreiber eine Photovolta­ikAnlage sollte man nach einem Unwetter mit schwerem Hagelschla­g also auf mögliche Leistungse­inbußen achten und gegebenenf­alls dann die Versicheru­ng über den Schaden informiere­n. Damit diese auch zahlt, sollten alle sichtbaren Schäden sorgfältig dokumentie­rt werden.

Die allermeist­en Hausbesitz­er haben eine Gebäudever­sicherung. Und diese ersetzt auch Schäden an der Photovolta­ik-Anlage, die durch Unwetter entstanden sind.

Voraussetz­ung ist allerdings, dass der Einbau der Anlage der Versicheru­ng als Wertsteige­rung gemeldet worden ist. Wer also Photovolta­ik-Module auf seinem Dach installier­en lässt, sollte das unbedingt gleich seiner Versicheru­ng mitteilen.

Ist das geschehen, übernimmt die Versicheru­ng im Schadensfa­ll üblicherwe­ise die Kosten für die Wiederhers­tellung des alten Zustands, inklusive Material- und Arbeitskos­ten. Die ausgefalle­nen Einnahmen werden aber durch die Gebäudever­sicherung nicht ersetzt. Dafür ist der Abschluss einer speziellen Photovolta­ik-Versicheru­ng notwendig.

Wenn aber der seltene Fall eintreten sollte, dass eine PV-Anlage einen Hagelschad­en hat, dann muss zur Sicherstel­lung der Einspeisev­ergütung noch Folgendes beachtet werden: Der Austausch der Module muss dem Netzbetrei­ber gemeldet werden, und darüber hinaus muss nachgewies­en werden, dass die alten Photovolta­ik-Module tatsächlic­h defekt waren. Erlaubt ist als Reparaturm­aßnahme dann der Austausch der Module, wenn dies nicht zu einer Erhöhung der Leistung gegenüber dem ursprüngli­chen Zustand führt. Als Inbetriebn­ahmezeitpu­nkt wird für die neuen Module der gleiche wie für die alten defekten Module angenommen. Gleiches gilt auch bei Diebstahl der Solarmodul­e.

Martin Sambale ist Geschäftsf­ührer des Energie‰ und Umweltzent­rums Allgäu, kurz eza!

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Foto: Jochen Aumann Besitzer von Photovolta­ik‰Anlagen brauchen im Normalfall keine Angst vor Hagel‰ schaden haben. Eine Versicheru­ng ist dennoch unerlässli­ch.
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