Augsburger Allgemeine (Land West)
Gersthofen lehnt Hotelpläne ab
Gewerbegebiet Eine Spielhalle soll zum Hotel werden. Doch der Investor hat die Rechnung ohne den Bauausschuss gemacht. Dieser lehnte das Vorhaben ab
Gersthofen Jahrelang wurden in einem Haus an der Robert-BoschStraße im Gersthofer Gewerbegebiet eine Spielhalle und Fitnessstätten betrieben. Nun soll das Gebäude saniert, aufgestockt und zu einem Hotel mit 90 Zimmern umgebaut werden. Die Mitglieder des Bauausschusses wollten sich allerdings mit den Plänen nicht anfreunden. Die Kritik: Es werden viel zu wenige Stellplätze nachgewiesen. Daher wurde das Bauvorhaben einstimmig abgelehnt.
Vorgesehen war eine Hotelnutzung mit 90 Zimmern auf vier Stockwerken. „Dafür müsste eine Pergola-Konstruktion im Dachgeschoss abgebrochen werden“, erklärte Stadtbaumeister Markus Naß. Weiter soll auf dem westlichen Gebäudeteil ein drittes Obergeschoss aufgebaut werden. Im östlichen Gebäudeteil entsteht im dritten Obergeschoss ein begrüntes Flachdach. Das östliche Treppenhaus soll abgerissen werden. Am Ende hat das Gebäude vier Vollgeschosse, bis zu sechs wären in diesem Gebiet zulässig.
Allerdings hält das Vorhaben Naß zufolge einige Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. So liegen zwei Stellplätze und der Treppenturm im Nordosten über der Baugrenze. „Bereits im Bebauungsplan und in einer früheren Baugenehmigung wurde festgelegt, dass Stellplätze außerhalb der überbaubaren Flächen nicht zulässig sind“, erklärte Stadtbaumeister Naß. Im Interesse eines geordneten Straßenbilds könne hier auch keine Befreiung erteilt werden.
Bei 180 Betten ergebe sich ein Stellplatzbedarf von 90. „Nachdem die bisher nötigen Stellplätze allerdings teils auf anderen Grundstücken lagen und in diesem Umfang nicht mehr nachgewiesen werden können, sind zumindest die nun notwendigen Stellplätze nachzuweisen.“Es würden allerdings lediglich 52 Plätze nachgewiesen. Weil es an anderer Stelle keine Möglichkeit gibt, beantragt der Bauherr die Ablösung der fehlenden Stellplätze. Naß hielt den Fehlbestand für unverhältnismäßig hoch, daher sei der Antrag abzulehnen. Die Ausschussmitglieder schlossen sich einmütig dem Vorschlag an.