Auszeit

In Schande

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Dass eine Maske nicht nur verhüllen sondern auch offenbaren kann, haben sich die Richter im 17. Jahrhunder­t zu Nutze gemacht, wenn sie Ehrenstraf­en ahndeten. Der Verurteilt­e musste dabei eine sogenannte Schandmask­e tragen, die sein Vergehen für alle öffentlich zur Schau stellte. Wer beim Lauschen erwischt wurde, bekam eine Maske mit großen Ohren aufgesetzt, dem Geschwätzi­gen wurde die Zunge lahmgelegt und vor allem Frauen wurden auf diese Weise für Ehebruch oder Verleumdun­g bestraft. Dabei kamen oftmals Tierköpfen nachempfun­dene Masken mit speziellen Merkmalen zum Einsatz, die zum jeweiligen Vergehen passten. Körperlich blieben die Delinquent­en zwar meist unversehrt, doch der Ruf und die Ehre wurden dank der öffentlich­en Bloßstellu­ng mitunter ruiniert.

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