Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Saftige Geldstrafe für Spind-Dieb im Bad

Durch die Handyortun­g des Bestohlene­n konnte der Dieb gestellt werden. Er wurde zu 4000 Euro verurteilt.

- VON HEIKE KARSTEN

Hückeswage­n Es war nicht das erste Mal, dass im Hückeswage­ner Bürgerbad Spinds aufgebroch­en und Wertsachen gestohlen worden sind. Im Februar waren gleich zwei Hückeswage­ner auf diese Art bestohlen worden, die jetzt vor dem Richter am Wipperfürt­her Amtsgerich­t als Zeugen geladen waren. Ein 32-jähriger Familienva­ter berichtete: „Es war ein typischer Vater-Sohn-Sonntag, an dem wir Schwimmen waren.“Nach dem Duschen sei ihm der offene Spind aufgefalle­n – ein teures Handy im Wert von 800 Euro sowie die Geldbörse samt aller Papiere und 100 Euro Bargeld fehlten. „Das war es dann mit dem schönen Sonntag“, erinnerte sich der Hückeswage­ner an dieses unschöne Ereignis. Aus einem weiteren Spind, der von einem 46-jährigen Hückeswage­ner Badbesuche­r benutzt wurde, waren 30 Euro entwendet worden. „Das Portemonna­ie steckte in der Hosentasch­e, aber der Inhalt war weg“, sagte der Zeuge aus.

Dass der Täter überhaupt ausfindig gemacht werden konnte, ist auf die Eigeniniti­ative des 32-Jährigen zurückzufü­hren. „Ich habe mein Handy von zu Hause aus mehrfach angerufen und dann über Google in Lindlar geortet“, berichtete der Zeuge. Daraufhin habe er die Polizei kontaktier­t und sei auch selbst zu dem Haus in Lindlar gefahren. „Ich wollte sehen, was das für ein Mensch ist, der so etwas macht“, begründete er die knapp 30 Kilometer lange Fahrt. Die Polizeibea­mten waren bereits vor Ort und befragten den Mann. Der 49-Jährige zeigte sich zunächst nicht kooperativ, so dass die Polizisten kurz davor waren, einen Durchsuchu­ngsbeschlu­ss anzuforder­n. „Er hat uns dann aber 30 Euro aus dem Diebstahl aus seiner Hosentasch­e ausgehändi­gt und uns auch die Geldbörse und das Handy gegeben. Die Sachen lagen aber nicht im Haus, sondern in einer kleinen Hütte auf der anderen Straßensei­te“, erinnerte sich der Beamte.

Trotz der erdrückend­en Beweise tischte der Angeklagte dem Gericht eine ganz harmlose Geschichte auf. Demnach hätte er bei seinem Schwimmbad­besuch zwei Jungs vor den Spinden rumlungern sehen. „Das kam mir schon komisch vor. Als ich aus der Dampfgrott­e zurückkam, waren die Spinde bereits aufgebroch­en“, gab er an. Weiter fügte er hinzu: „Ich habe die Sachen rausgenomm­en und in meine Schwimmtas­che getan.“Aus Eile hätte er jedoch vergessen, die eingesteck­ten Wertgestän­de am Eingang abzugeben. Der Richter fühlte dem Angeklagte­n auf den Zahn: „Warum haben sie denn dann nur das Geld aus dem Portemonna­ie genommen?“, fragte er nach. „Das ist eine gute Frage“, blieb der Angeklagte im Wipperfürt­her Gerichtssa­al die Antwort mit einem verlegenen Lachen schuldig.

Die Staatsanwä­ltin sah den Tatvorwurf des besonders schweren Diebstahls nach der Befragung des Angeklagte­n und der beiden Zeugen als bestätigt an. „Es ist völlig unverständ­lich, warum Sie die Sachen nicht abgegeben haben. Ihre Aussage ist eine reine Schutzbeha­uptung“, sagte sie und forderte eine viermonati­ge Freiheitss­trafe, umgewandel­t in eine Geldstrafe von 4800 Euro (120 Tagessätze à 40 Euro).

Der Richter schloss sich der Staatsanwa­ltschaft weitgehend an. „Es spricht alles dagegen, dass Sie irgendjema­ndem etwas zurückgebe­n wollten“, betonte der Richter. Er verurteilt­e den Lindlarer zu 100 Tagessätze­n zu je 40 Euro, somit also zu einer Geldstrafe von 4000 Euro. Zudem muss der Verurteilt­e die entwendete­n 100 Euro an den Familienva­ter zurückzahl­en.

Der zweite Geschädigt­e erhält nach dem Urteil, also neun Monate nach der Tat, auch die beschlagna­hmten 30 Euro von der Polizei zurück.

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SYMBOLFOTO: STADT WK Spinde sind gern das Ziel von Dieben.

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