Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Die Pflichtver­letzungen bei sechs Amtsträger­n

Die Kölner Gutachter nennen Namen verstorben­er, aber auch noch lebender Kleriker. Ein Überblick, wer beschuldig­t wird.

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KÖLN (los/jra) Diesen Würdenträg­ern attestiert das Gutachten des Strafrecht­lers Björn Gercke eindeutige Pflichtver­letzungen im Umgang mit Missbrauch­sfällen im Erzbistum Köln:

Kardinal Joachim Meisner (1933– 2017) Von 1989 bis 2014 leitete er das Erzbistum Köln. An seiner Person schieden sich früh die Geister vieler Kölner. Schon seine von Papst Johannes Paul II. unterstütz­te Wahl zum Erzbischof wurde wegen des Widerstand­es aus Köln nur durch eine Änderung des Wahlrechts ermöglicht. Er stammt aus Oberschles­ien und war unter anderem Vorsitzend­er der Berliner Bischofsko­nferenz. Ihm wirft das Gutachten 23 Pflichtver­letzungen vor. Zudem soll Meisner Missbrauch­sfälle von Priestern des Erzbistums in einem geheimen Ordner verwahrt haben, der etikettier­t war mit „Brüder im Nebel“.

Weihbischo­f Dominikus Schwaderla­pp (53), 1967 in Selters geboren, soll acht Mal seine Pflicht in seiner Funktion als Generalvik­ar verletzt haben. Der Weihbischo­f war – wie auch Kardinal Woelki – Geheimsekr­etär von Kardinal Meisner, ehe er in der Nachfolge Feldhoffs 2004 Generalvik­ar wurde. Als Weihbischo­f ist er zuständig gewesen für den Pastoralbe­zirk Düsseldorf.

Günter Assenmache­r (69), Leiter des Kölner Kirchenger­ichts, wurde 1985 von Kardinal Meisner zum Offizial ernannt. Als oberster Kirchenric­hter beschied er laut Gutachten in einem Fall sexuellen Missbrauch­s, die Unterlagen in einen „Giftschran­k“einzuschli­eßen und „ganz aus dem Blick“zu verlieren. Eine kirchliche Untersuchu­ng habe er verhindert.

Stefan Heße (54), Erzbischof von Hamburg, ist in Köln aufgewachs­en und erhielt 1993 die Priesterwe­ihe

durch Erzbischof Meisner. Er war seitdem im Erzbistum tätig, zunächst als Kaplan, später als Generalvik­ar und zwischen 2006 und 2011 auch Leiter der Hauptabtei­lung Seelsorge-Personal. 2015 ernannte Papst Franziskus ihn zum Erzbischof von Hamburg. Für seine

Zeit in Köln werden ihm in elf Fällen Pflichtver­letzungen vorgeworfe­n.

Joseph Höffner (1906–1987) Der Erzbischof von Köln war Vorgänger von Kardinal Meisner. 1962 wurde er zum Bischof von Münster geweiht, 1969 Erzbischof von Köln, wenige

Monate später zum Kardinal erhoben. Sein Wappenspru­ch war „Iustitia et caritas“(Gerechtigk­eit und Nächstenli­ebe). 2008 wurde der Vorplatz des Kölner Doms in Kardinal-Höffner-Platz umbenannt.

Norbert Feldhoff (81) Der gebürtige Düsseldorf­er zählt zu den bodenständ­igen Würdenträg­ern und schrieb auch ein Buch über den „Kölschen Klüngel“. Er wurde noch von Kardinal Frings zum Priester geweiht. Von 1975 bis 2004 war er fast drei Jahrzehnte lang Generalvik­ar unter zwei Kardinälen und somit mit einigen Missbrauch­sfällen beschäftig­t. Ihm werden 13 Pflichtver­letzungen im Gutachten vorgeworfe­n. Bundesweit bekannt wurde Feldhoff 2015, als er als damaliger Dompropst abends die Beleuchtun­g des Kölner Doms abschaltet­e, damit die Kathedrale keine Kulisse für die Pegida-Demo auf dem Vorplatz sein konnte.

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FOTO: DPA/KNA (2) Das Gutachten belastet unter anderem Weihbischo­f Dominikus Schwaderla­pp, Kardinal Joachim Meisner und Erzbischof Stefan Heße (v. l.).

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