Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Die Pflichtverletzungen bei sechs Amtsträgern
Die Kölner Gutachter nennen Namen verstorbener, aber auch noch lebender Kleriker. Ein Überblick, wer beschuldigt wird.
KÖLN (los/jra) Diesen Würdenträgern attestiert das Gutachten des Strafrechtlers Björn Gercke eindeutige Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln:
Kardinal Joachim Meisner (1933– 2017) Von 1989 bis 2014 leitete er das Erzbistum Köln. An seiner Person schieden sich früh die Geister vieler Kölner. Schon seine von Papst Johannes Paul II. unterstützte Wahl zum Erzbischof wurde wegen des Widerstandes aus Köln nur durch eine Änderung des Wahlrechts ermöglicht. Er stammt aus Oberschlesien und war unter anderem Vorsitzender der Berliner Bischofskonferenz. Ihm wirft das Gutachten 23 Pflichtverletzungen vor. Zudem soll Meisner Missbrauchsfälle von Priestern des Erzbistums in einem geheimen Ordner verwahrt haben, der etikettiert war mit „Brüder im Nebel“.
Weihbischof Dominikus Schwaderlapp (53), 1967 in Selters geboren, soll acht Mal seine Pflicht in seiner Funktion als Generalvikar verletzt haben. Der Weihbischof war – wie auch Kardinal Woelki – Geheimsekretär von Kardinal Meisner, ehe er in der Nachfolge Feldhoffs 2004 Generalvikar wurde. Als Weihbischof ist er zuständig gewesen für den Pastoralbezirk Düsseldorf.
Günter Assenmacher (69), Leiter des Kölner Kirchengerichts, wurde 1985 von Kardinal Meisner zum Offizial ernannt. Als oberster Kirchenrichter beschied er laut Gutachten in einem Fall sexuellen Missbrauchs, die Unterlagen in einen „Giftschrank“einzuschließen und „ganz aus dem Blick“zu verlieren. Eine kirchliche Untersuchung habe er verhindert.
Stefan Heße (54), Erzbischof von Hamburg, ist in Köln aufgewachsen und erhielt 1993 die Priesterweihe
durch Erzbischof Meisner. Er war seitdem im Erzbistum tätig, zunächst als Kaplan, später als Generalvikar und zwischen 2006 und 2011 auch Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal. 2015 ernannte Papst Franziskus ihn zum Erzbischof von Hamburg. Für seine
Zeit in Köln werden ihm in elf Fällen Pflichtverletzungen vorgeworfen.
Joseph Höffner (1906–1987) Der Erzbischof von Köln war Vorgänger von Kardinal Meisner. 1962 wurde er zum Bischof von Münster geweiht, 1969 Erzbischof von Köln, wenige
Monate später zum Kardinal erhoben. Sein Wappenspruch war „Iustitia et caritas“(Gerechtigkeit und Nächstenliebe). 2008 wurde der Vorplatz des Kölner Doms in Kardinal-Höffner-Platz umbenannt.
Norbert Feldhoff (81) Der gebürtige Düsseldorfer zählt zu den bodenständigen Würdenträgern und schrieb auch ein Buch über den „Kölschen Klüngel“. Er wurde noch von Kardinal Frings zum Priester geweiht. Von 1975 bis 2004 war er fast drei Jahrzehnte lang Generalvikar unter zwei Kardinälen und somit mit einigen Missbrauchsfällen beschäftigt. Ihm werden 13 Pflichtverletzungen im Gutachten vorgeworfen. Bundesweit bekannt wurde Feldhoff 2015, als er als damaliger Dompropst abends die Beleuchtung des Kölner Doms abschaltete, damit die Kathedrale keine Kulisse für die Pegida-Demo auf dem Vorplatz sein konnte.