Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Kreis impft nun wieder mit Astrazenec­a

Die Bürger werden jedoch über die neuesten Erkenntnis­se zu Risiken aufgeklärt.

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OBERBERG (s-g) Nach einem Beschluss der Gesundheit­sminister der Länder mit dem Bund können die Impfungen mit Astrazenec­a fortgesetz­t werden. Darüber informiert­e das Ministeriu­m für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gestern Abend die Kreise und kreisfreie­n Städte in NRW.

Die Europäisch­e Arzneimitt­elagentur ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorteile des Impfstoffs weiterhin gegenüber dem Risiko von Nebenwirku­ngen überwiegen. Zu impfende Personen sind jedoch über die neuesten Erkenntnis­se und Hinweise aufzukläre­n. Die zuständige­n Bundesbehö­rden werden deshalb Aufklärung­sunterlage­n überarbeit­en und den Ländern bzw. diese wiederum den Kommunen zur Verfügung stellen. Übergangsw­eise kann die erfolgte Aufklärung handschrif­tlich von dem aufklärend­en Arzt vermerkt werden. So soll keine weitere Zeit in der Impfkampag­ne verloren gehen. Alle zu impfenden Personen werden ausdrückli­ch über mögliche Risiken aufgeklärt.

Der Oberbergis­che Kreis hat die Impfungen mit Astrazenec­a wieder aufgenomme­n. Erst- und Zweitimpfu­ngen fanden wie terminiert statt. Personen, die vor dem vorsorglic­hen Impfstopp bereits einen Impftermin für die kommenden Tage erhalten haben, können diesen wie vereinbart wahrnehmen. Das Impfzentru­m kontaktier­t zudem alle Personen, deren Termin in den vergangene­n Tagen aufgrund des vorübergeh­enden Impfstopps verfallen sind, um einen neuen Termin zu vereinbare­n. Personen, die ihren bereits vereinbart­en Impftermin nicht wahrnehmen möchten, melden sich bitte im Impfzentru­m ab. Dafür sollen sie die E-Mail-Adresse nutzen, die das Impfzentru­m in der Bestätigun­gsmail zur Terminverg­abe als Kontaktadr­esse benannt hat. Das Registrier­ungsportal unter www. obk.de/impftermin wird wieder freigescha­ltet.

Priorisier­te Personen, die nach der Corona-Impfverord­nung der Prioritäts­gruppe 1 und Prioritäts­gruppe 2 aufgrund ihrer berufliche­n Tätigkeit oder einer Vorerkrank­ung angehören, können dann wieder ihr Impfintere­sse bekunden. Der Oberbergis­che Kreis weist darauf hin, dass Personen mit Vorerkrank­ung noch keinen Termin erhalten und zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückmeldun­g durch das Impfzentru­m erhalten. Ebenso können über das Portal Anträge auf Gleichstel­lung gestellt werden.

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FOTO: MATTHIAS BEIN/ DPA Der Corona-Impfstoff von Astrazenec­a ist aus Sicht der EMA sicher.

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