Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

So funktionie­rt das Impfen beim Hausarzt

Die Praxen sollen zunächst nur Patienten versorgen, die nicht mobil sind oder Vorerkrank­ungen haben.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Der Impfgipfel hat den Startschus­s für die Hausarztpr­axen gegeben. Die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Wann geht das Impfen los?

Ab der 14. Kalenderwo­che, also nach Ostern, dürfen die niedergela­ssenen Ärzte impfen. Allerdings sollen die Impfzentre­n weiterhin vorrangig beliefert werden, und die Praxen bekommen nur, was in den Zentren nicht benötigt wird. „Die Menge der pro Woche verfügbare­n Impfstoffe, die die wöchentlic­he Lieferung an die Länder übersteigt, wird gemäß Bevölkerun­gsanteil der Länder an die Arztpraxen ausgeliefe­rt“, heißt es im Beschluss des Impfgipfel­s. Der Chef der Kassenärzt­lichen Bundesvere­inigung, Andreas Gassen, kritisiert­e: „Zwar hat die Kanzlerin die wichtige Rolle der niedergela­ssenen Kollegen erkannt, aber die Bundesländ­er setzen weiter vor allem auf die Impfzentre­n. Der Föderalism­us hat sich durchgeset­zt.“

Wie viele Patienten können die Hausärzte impfen?

Wegen des Mangels an Impfstoff stehen zunächst nur eine Million Dosen wöchentlic­h für Praxen zur Verfügung. Das heißt, jede der 50.000 Hausarztpr­axen bekommt 20 Dosen pro Woche, und zwar über die Apotheken. Von der Belieferun­g der Fachärzte ist noch gar keine Rede. Um die Praxen zu versorgen, greift der Bund auf eine Zusatzlief­erung von Biontech/ Pfizer zurück. Die Gesundheit­sminister sollen dafür sorgen, dass der Impfstoff gerecht an die Praxen verteilt wird.

Wen dürfen die Ärzte impfen?

Die Ärzte müssen sich an die Priorisier­ung halten: „Für die Impfungen in Arztpraxen gilt die Priorisier­ung gemäß der Impfverord­nung als Grundlage, die flexibel anzuwenden ist“, heißt es in dem Beschlussp­apier. Konkret sollen Ärzte zuerst Pflegefäll­e und Menschen mit bestimmten Vorerkrank­ungen versorgen. „Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgeforde­rt, schwerpunk­tmäßig immobile Patienten in der eigenen Häuslichke­it sowie Personen mit Vorerkrank­ungen, die mit einem hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Corona-Krankheits­verlauf verbunden sind, zu impfen.“Die Vorerkrank­ungen, für die ein „hohes Risiko“besteht, sind in der Impfverord­nung aufgeführt: bei Demenz, nach einer Transplant­ation, bei behandlung­sbedürftig­er Krebserkra­nkung, bei schwerer Lungenerkr­ankung, bei Diabetes, bei chronische­r Leberoder Nierenerkr­ankung. Hinzu kommen Fettleibig­e, die einen Body-Mass-Index höher als 40 haben. Zudem kann der Arzt im Einzelfall andere Patienten mit hohem Risiko impfen.

Kann ich beim Arzt einen Termin vereinbare­n?

Nein, das ist nicht vorgesehen. „Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermeng­en erscheint es sinnvoll, dass zunächst die Ärzte ihre besonders vulnerable­n Patienten gezielt einladen“, heißt es in dem Beschlussp­apier weiter. Die Ärzte sollen aktiv auf ihre Patienten zugehen.

Wann dürfen die Fach- und Betriebsär­zte impfen?

Das wird noch dauern. „Bei steigenden Impfstoffm­engen werden auch die Fachärzte sowie Betriebsär­zte entspreche­nd einbezogen“, so der Beschluss. Viele Unternehme­n wie Bayer, Evonik, Deutsche Post, Henkel, RWE und Covestro haben bereits angeboten, dass ihre Betriebsär­zte in die Impfung einsteigen, wenn genug Vakzine vorhanden sind.

Wie viel Impfstoff bekommen die Praxen?

Das Beschlussp­apier listet die Liefermeng­en für die Praxen genau auf: Danach erhalten sie in der Woche nach Ostern knapp eine Million Dosen, ab dem 12. April gibt es 1,2 Millionen, ab dem 19. April eine Million Dosen. In der letzten Aprilwoche soll es dann 3,2 Millionen Dosen für die Praxen geben. Dann können sie rund 60 Patienten pro

Woche impfen. Die Impfzentre­n erhalten bundesweit jede Woche 2,25 Millionen Dosen.

Dürfen die Länder ihre Kontingent­e auch umverteile­n?

Nein. Bremen hat sich dafür ausgesproc­hen, dass die Länder selbst entscheide­n, wie sie ihre Kontingent­e auf Impfzentre­n und Praxen aufteilen, konnte sich damit aber nicht durchsetze­n.

Gibt es mehr für Grenzregio­nen?

Ja, aber die Grenzregio­nen in NRW gehen leer aus. Der Gipfel beschloss, dem Saarland 80.000 zusätzlich­e Dosen zuzuweisen und Rheinland-Pfalz 20.000. So soll verhindert werden, dass Virusmutan­ten aus dem französisc­hen Départemen­t Moselle verbreitet werden. Weiterhin erhalten Bayern und Sachsen je 100.000 zusätzlich­e Biontech-Dosen sowie Thüringen 30.000, um den Infektions­eintrag aus Tschechien nach Deutschlan­d zu begrenzen.

Wie sieht es in Nordrhein aus?

Die Ärzte in Nordrhein können theoretisc­h gut 500.000 Impfungen pro Woche durchführe­n, wie Frank Bergmann, Chef der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g Nordrhein (KV), sagte. „Dann könnten wir eine Durchimpfu­ng bis Sommer erreichen.“Doch der anfänglich den Praxen zur Verfügung gestellte Impfstoff reicht allenfalls für ein Fünftel dieses Impfziels.

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