Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Weitere Einschränkungen wegen hoher Corona-Zahlen.
OBERBERG/HÜCKESWAGEN/RADEVORMWALD (büba) Nicht nur der Präsenzunterricht wird in dieser Woche vor den Osterferien im Oberbergischen Kreis ebenso ausgesetzt wie die Präsenz in den Kindergärten (die BM berichtete). Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen der Sieben-Tage-Inzidenz, die am Sonntag auf fast 160 geklettert war, hat der Kreis weitere Maßnahmen verfügt. Sie sind in der aktuellen Allgemeinverfügung festgelegt.
Kontaktbeschränkung für den öffentlichen und privaten Bereich Zulässig ist die Zusammenkunft von maximal zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen).
Gottesdienste Teilnehmerzahl und Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung sind begrenzt auf maximal 100 Personen bzw. eine Person pro zehn Quadratmeter sowie höchsten 90 Minuten.
Autofahrten Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss zwingend eine medizinische Maske getragen werden.
Maskenpflicht In Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe herrscht FFP2-Maskenpflicht.
Sport Der Freizeit- und Amateursport ist nur allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht gestattet. Zudem muss dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden.
Die Allgemeinverfügung tritt heute, Montag, in Kraft und läuft bis Sonntag nach Ostern, 11. April. Lediglich die Einschränkungen bei den Gottesdiensten werden auf Bitte der Landesregierung zunächst nur bis einschließlich kommenden Sonntag, 28. März, verlängert. Sie werden vor Ablauf der Frist erneut im Krisenstab der Kreisverwaltung besprochen und entsprechend der dann aktuellen Lage neu bewertet. „Das Land legt Wert darauf, dass diese Maßnahme vor dem Hintergrund des Grundrechts zur Religionsausübung noch einmal eingehend betrachtet wird, zumal das bevorstehende Osterfest in den christlichen Religionsgemeinschaften einen hohen Stellenwert hat“, erläutert Landrat Jochen Hagt. Der Oberbergische Kreis prüfe fortlaufend, welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet erforderlich seien und nehme notwendige Anpassungen vor.