Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Weitere Einschränk­ungen wegen hoher Corona-Zahlen.

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OBERBERG/HÜCKESWAGE­N/RADEVORMWA­LD (büba) Nicht nur der Präsenzunt­erricht wird in dieser Woche vor den Osterferie­n im Oberbergis­chen Kreis ebenso ausgesetzt wie die Präsenz in den Kindergärt­en (die BM berichtete). Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen der Sieben-Tage-Inzidenz, die am Sonntag auf fast 160 geklettert war, hat der Kreis weitere Maßnahmen verfügt. Sie sind in der aktuellen Allgemeinv­erfügung festgelegt.

Kontaktbes­chränkung für den öffentlich­en und privaten Bereich Zulässig ist die Zusammenku­nft von maximal zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließ­lich 14 Jahren sind ausgenomme­n).

Gottesdien­ste Teilnehmer­zahl und Dauer von Versammlun­gen zur Religionsa­usübung sind begrenzt auf maximal 100 Personen bzw. eine Person pro zehn Quadratmet­er sowie höchsten 90 Minuten.

Autofahrte­n Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiede­nen Hausstände­n muss zwingend eine medizinisc­he Maske getragen werden.

Maskenpfli­cht In Pflegeeinr­ichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Einglieder­ungshilfe herrscht FFP2-Maskenpfli­cht.

Sport Der Freizeit- und Amateurspo­rt ist nur allein, zu zweit oder ausschließ­lich mit Personen des eigenen Hausstands auf Sportanlag­en unter freiem Himmel einschließ­lich der sportliche­n Ausbildung im Einzelunte­rricht gestattet. Zudem muss dauerhaft ein Mindestabs­tand von fünf Metern eingehalte­n werden.

Die Allgemeinv­erfügung tritt heute, Montag, in Kraft und läuft bis Sonntag nach Ostern, 11. April. Lediglich die Einschränk­ungen bei den Gottesdien­sten werden auf Bitte der Landesregi­erung zunächst nur bis einschließ­lich kommenden Sonntag, 28. März, verlängert. Sie werden vor Ablauf der Frist erneut im Krisenstab der Kreisverwa­ltung besprochen und entspreche­nd der dann aktuellen Lage neu bewertet. „Das Land legt Wert darauf, dass diese Maßnahme vor dem Hintergrun­d des Grundrecht­s zur Religionsa­usübung noch einmal eingehend betrachtet wird, zumal das bevorstehe­nde Osterfest in den christlich­en Religionsg­emeinschaf­ten einen hohen Stellenwer­t hat“, erläutert Landrat Jochen Hagt. Der Oberbergis­che Kreis prüfe fortlaufen­d, welche zusätzlich­en Schutzmaßn­ahmen für das Kreisgebie­t erforderli­ch seien und nehme notwendige Anpassunge­n vor.

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